Drucksache 16/2679 16. 08. 2013 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 3. September 2013 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Horst Gies (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Weiterverkauf der Liegenschaft der ehemaligen Landes-Lehr- und Versuchsanstalt für Landwirtschaft, Weinbau und Gartenbau in Bad Neuenahr-Ahrweiler Die Kleine Anfrage 1785 vom 25. Juli 2013 hat folgenden Wortlaut: Die Landesregierung hat im Zuge der Schließung der ehemaligen Landes-Lehr- und Versuchsanstalt in Bad Neuenahr-Ahrweiler die Liegenschaft an einen privaten Investor verkauft, der dort ein „Luxushotel der Spitzenklasse“ errichten wollte. Die Stadt Bad Neuen - ahr-Ahrweiler hat einen entsprechenden Bebauungsplan aufgestellt. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wann wurde die Liegenschaft seitens des Landes an den jetzigen Besitzer verkauft, welcher Kaufpreis wurde vereinbart, wann wurde der Kaufpreis gezahlt und wann wurde das Eigentum auf den Käufer übertragen? 2. Welche vertraglichen Vereinbarungen wurden durch das Land mit dem jetzigen Eigentümer getroffen, um die zukünftige Art der Nutzung von Grundstück und Gebäuden sowie einen möglichen Weiterverkauf zu regeln? 3. Entspricht, nach Auffassung der Landesregierung, der Umstand, dass die Liegenschaft der ehemaligen Landes-Lehr- und Ver- suchsanstalt für Landwirtschaft, Weinbau und Gartenbau in Ahrweiler zurzeit im Internet (www.engelvoelkers.com, www.immobilienscout 24.de) für 2,75 Millionen Euro zum Kauf als „Hotel und Eventcenter der Luxusklasse“ ansteht, noch den seinerzeit getroffenen Vereinbarungen des Landes mit dem Investor? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 15. August 2013 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Liegenschaft wurde, nach Zustimmung des Haushalts- und Finanzausschusses gemäß § 64 Abs. 2 LHO, mit notariellem Kaufvertrag vom 13. Februar 2009 zum Kaufpreis von 1 840 000,00 EUR verkauft. Der Kaufpreis wurde am 7. April 2010 treuhänderisch gezahlt. Der Eigentumsübergang hat noch nicht stattgefunden, da eine Bedingung des Kaufvertrags „Vorliegen einer rechtskräftigen Baugenehmigung“ noch nicht erfüllt ist. Die Kaufpreiszahlung wird erst mit Eigentumsübergang vollzogen. Zu Frage 2: Im notariellen Kaufvertrag wurden lediglich die Nutzungsabsichten festgehalten. Da auch der Eigentumsübergang von einem rechtskräftigen Bebauungsplan abhängig gemacht wurde, fällt es in die Zuständigkeit der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler, Art und Umfang der baulichen Nutzung zu regeln. Zu Frage 3: Ein Verkauf der Liegenschaft ist derzeit nicht möglich, da ein Eigentumsübergang noch nicht stattgefunden hat. Nach einem Eigen - tumsübergang steht es dem neuen Eigentümer frei, die Liegenschaft weiterzuveräußern. Vertragliche Regelungen stehen dem nicht entgegen. In Vertretung: Dr. Salvatore Barbaro Staatssekretär