Drucksache 16/2681 19. 08. 2013 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 3. September 2013 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Anke Beilstein (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Fehlende Kommunalwahlordnung für die Kommunalwahl 2014 Die Kleine Anfrage 1784 vom 24. Juli 2013 hat folgenden Wortlaut: Die jüngste Änderung des Kommunalwahlgesetzes wurde am 25. April 2013 vom Landtag verabschiedet. Die Änderungen und Neuregelungen haben z. T. Auswirkung auf die Kommunalwahlordnung (KWO). Die erforderlichen Änderungen der KWO stehen derzeit jedoch immer noch aus. Nachdem zunächst auf der Seite des Landeswahlleiters empfohlen wurde, eine Aufstellung von Wahlvorschlägen erst in der zweiten Jahreshälfte 2013 vorzunehmen, heißt es nun, dass empfohlen wird, mit der Aufstellung der Bewerberinnen und Bewerber für die Kommunalwahlen 2014 bis zum Inkrafttreten der Kommunalwahlordnung abzuwarten. Daher frage ich die Landesregierung: 1. Aus welchem Grund liegt noch keine geänderte Kommunalwahlordnung (KWO) vor? 2. Wann wird die geänderte Kommunalwahlordnung vorliegen? 3. Ab wann (konkretes Datum) können die Aufstellungen von Wahlvorschlägen rechtssicher erfolgen? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 15. August 2013 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Der Erlass der Zehnten Landesverordnung zur Änderung der Kommunalwahlordnung ist veranlasst, sodass sie voraussichtlich Ende August 2013 in Kraft treten wird. Nach Abschluss Ressortabstimmung im März dieses Jahres und der zustimmenden Kenntnisnahme des Kommunalen Rates am 8. April 2013 ist der damals vorliegende Verordnungsentwurf zur Änderung der Kommunalwahlordnung umfassend überarbeitet worden. Das Sechzehnte Landesgesetz zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes vom 8. Mai 2013 (GVBl. S. 139), das am 25. April 2013 durch den rheinland-pfälzischen Landtag verabschiedet wurde, hat Regelungen zum sogenannten Informationsmodell geschaffen , die darauf zielen, den Anteil von Frauen in kommunalen Vertretungskörperschaften zu erhöhen. Diese Gesetzesänderungen beruhten auf zuletzt in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren eingebrachten und beschlossenen Änderungsanträgen der Koalitionsfraktionen (vgl. Landtagsdrucksache 16/2271). Zur Umsetzung der gesetzlichen Regelungen waren Ergänzungen der Kommunalwahlordnung und weitreichende Änderungen der Anlagen der Kommunalwahlordnung erforderlich. Teilweise mussten die Anlagen grundlegend neu gestaltet oder neue Anlagen entworfen werden. Zu Frage 3: Auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen. Roger Lewentz Staatsminister