Drucksache 16/2683 21. 08. 2013 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 3. September 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Dr. Susanne Ganster (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur A 62, rückwärtige Anbindung des Rastplatzes Sickinger Höhe bei Höheinöd an das nachgeordnete Straßennetz Die Kleine Anfrage 1791 vom 2. August 2013 hat folgenden Wortlaut: Rückwärtige Anbindungen von Rastanlagen sind grundsätzlich nicht dafür bestimmt, dem öffentlichen Verkehr zu dienen. Dementsprechend beschränkt ist – wie im vorliegenden Fall – ihr Ausbaustandard. Es gibt daher Überlegungen, aus Verkehrssicherheitsgründen eine Nutzung der rückwärtigen Anbindung des Rastplatzes für den öffentlichen Verkehr zu unterbinden. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung bezüglich der Überlegung, die rückwärtige Anbindung des Rastplatzes Sickin- ger Höhe bei Höheinöd an das nachgeordnete Straßennetz zu unterbinden? 2. Hat das zuständige Bundesministerium (BMVBS) die rheinland-pfälzische Straßenbauverwaltung aufgefordert zu untersuchen, ob der Bedarf für eine zusätzliche Anschlussstelle vorhanden ist und mit welchen Aufwendungen eine solche errichtet werden kann? 3. Was hat die zuständige Straßenbauverwaltung diesbezüglich dem BMVBS mitgeteilt? Sofern noch keine Antwort erteilt wurde, wann ist mit einer Antwort zu rechnen und was wird dem BMVBS voraussichtlich mitgeteilt? 4. Welche Kenntnisse hat die zuständige Straßenbauverwaltung bezüglich einer Nutzung der rückwärtigen Anbindung für Rettungs -, Einsatz- und Betriebsdienstfahrzeuge? 5. Was wird die Landesregierung im Hinblick auf den eventuellen Wegfall der Nutzung der rückwirkenden Anbindung unternehmen , um die Situation vor Ort zu verbessern bzw. den Ist-Zustand zu erhalten? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 17. August 2013 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Die bisherige Anbindung der Ortslage Höheinöd über den Rastplatz Sickinger Höhe an die A 62 wurde vom Bund als Straßenbaulastträger aufgrund des bisherigen einbahnigen Ausbaustandards der A 62 geduldet. Nun beabsichtigt das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) ein rund drei Kilometer langes Teilstück im Bereich von Höheinöd zweibahnig auszubauen. Im Rahmen der Haushaltsaufstellung hat der Straßenbaulastträger der Auftragsverwaltung Rheinland-Pfalz im März 2013 mitgeteilt, dass die Nutzung der rückwärtigen Anbindungen an die PWC-Anlage Höheinöd als Anschlussstelle nun dauerhaft zu unterbinden ist. Die Landesregierung hat Verständnis dafür, dass diese Entscheidung des BMVBS von den Menschen in der Region als Nachteil angesehen wird. Das BMVBS hat inzwischen die Auftragsverwaltung Rheinland-Pfalz allerdings gebeten, den Bedarf einer zusätzlichen Anschlussstelle bei Höheinöd zu untersuchen. Zu Frage 3: Da das Schreiben des BMVBS mit diesem Prüfauftrag vom 31. Juli 2013 datiert, müssen die geforderten Untersuchungen durch den Landesbetrieb Mobilität (LBM) erst beauftragt und bearbeitet werden. Von daher ist eine Antwort an das BMVBS noch nicht erfolgt . Beim derzeitigen Stand wird angestrebt, dem BMVBS noch in der zweiten Jahreshälfte 2013 die Ergebnisse der geforderten Untersuchungen mitzuteilen. Drucksache 16/2683 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 4: Die zuständige Straßenbauverwaltung hat Kenntnis über die Nutzung der rückwärtigen Anbindung für Rettungs-, Einsatz- und Betriebsdienstfahrzeuge . Diese Nutzung der rückwärtigen Anbindung durch Rettungs-, Einsatz- oder Betriebsdienstfahrzeuge ist weiterhin möglich; sie wurde nach Aussage des BMVBS von dort auch nie in Frage gestellt. Zu Frage 5: Die Landesregierung wird sich weiterhin für die Interessen der betroffenen Kommunen einsetzen; auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen. Roger Lewentz Staatsminister