Drucksache 16/2686 22. 08. 2013 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 3. September 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Dorothea Schäfer (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Einschränkungen im Bahnverkehr in Mainz und Umgebung Die Kleine Anfrage 1797 vom 6. August 2013 hat folgenden Wortlaut: Wie der Presse zu entnehmen war, kam es im Zeitraum vom 4. bis 11. August 2013 zu massiven Einschränkungen im Zugverkehr in Mainz und Umgebung. Ich frage die Landesregierung: 1. Warum kam es ausgerechnet in Mainz und Umgebung zu erheblichen Einschränkungen im Zugverkehr? 2. Sind der Landesregierung vergleichbare Fälle in anderen Bundesländern bekannt? 3. Welche Schritte unternimmt die Landesregierung gegenüber der Deutschen Bahn AG, um derartige Ausfälle in Zukunft zu ver- meiden und um die Information der Fahrgäste zu verbessern? 4. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung darüber, dass der Beinahezusammenstoß zweier S-Bahnen am Mainzer Hauptbahn- hof auf den Mangel an Fahrdienstleitern zurückzuführen ist? 5. Liegt angesichts der zahlreichen Zugausfälle nach Ansicht der Landesregierung eine Vertragsverletzung von Seiten der Deutschen Bahn AG vor? 6. Wenn ja, erwägt die Landesregierung, rechtliche Schritte gegen die Deutschen Bahn AG einzuleiten, um auf einen besseren Ver- braucherschutz hinzuwirken? 7. Welche Rechte auf Entschädigung haben aus verbraucherschutzpolitischer Sicht die Fahrgäste? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 20. August 2013 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Deutsche Bahn AG hat hierzu mitgeteilt, dass für das Mainzer Stellwerk 15 Planstellen für Fahrdienstleiter und drei Planstellen für sogenannte Fahrdienstleiterhelfer eingerichtet sind. Derzeit befinden sich drei Fahrdienstleiter im Urlaub und vier Fahrdienstleiter sind erkrankt. Somit stehen für die eigentliche Fahrdienstleitertätigkeit nur rd. 50 Prozent der Mitarbeiter zur Verfügung , der Krankenstand beträgt rd. 30 Prozent. Daher können von den planmäßig pro Woche zu erbringenden 50 Schichten nur 40 besetzt werden. Zu Frage 2: Der Landesregierung sind Fälle in vergleichbarer Dimension nicht bekannt. Zu Frage 3: Ich habe mich mit Schreiben vom 5. August 2013 an den Vorstandsvorsitzenden der DB AG, Herrn Dr. Grube, und mit Schreiben vom 9. August 2013 an Bundesverkehrsminister Dr. Ramsauer gewandt und die Situation in Mainz Hbf. deutlich kritisiert. Ferner hatte die Landesregierung unter der Leitung von Frau Ministerpräsidentin Dreyer am 13. August 2013 einen Runden Tisch zu den Drucksache 16/2686 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Problemen am Mainzer Hauptbahnhof durchgeführt. Hierbei waren u. a. der Vorstand der DB Netz AG, der Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd (ZSPNV Süd), der Vorsitzende der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft, EisenbahnBundesamt und Bundesnetzagentur sowie Fahrgastverbände vertreten. Wesentliches Ergebnis ist, dass mit Schulbeginn ab 19. August 2013 im morgendlichen Berufsverkehr wieder rund 85 Prozent aller Nahverkehrszüge Mainz Hbf. anfahren können. DB Netz und ZSPNV Süd haben zugesagt, über zusätzliche Maßnahmen die Schülerbeförderung in den Morgen- und Mittagsstunden sicherzustellen . Mit dem 31. August 2013 soll dann wieder der reguläre Verkehr in Mainz Hbf. gefahren werden können, sofern nicht weitere Mitarbeiter erkranken. Kurzfristig werden neun weitere Mitarbeiter für das Stellwerk in Mainz ausgebildet, die im Laufe des Jahres sukzessive zum Einsatz kommen werden. Zu Frage 4: Die Ermittlung seitens der Bundespolizei und der Staatsanwaltschaft zum Beinahe-Zusammenstoß zweier S-Bahnen am 1. August 2013 in Mainz Hbf. laufen derzeit noch, Ergebnisse sind nicht bekannt. Insoweit hat die Landesregierung keine Kenntnisse darüber, ob es einen Zusammenhang mit den personellen Engpässen im Stellwerk gibt. Zu Frage 5: Der Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd als zuständiger Aufgabenträger im Großraum Mainz hat mit der DB Netz AG keine Verträge abgeschlossen, sondern ausschließlich mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen. Diese wiederum schließen Infrastrukturbenutzungsverträge u. a. mit der DB Netz AG ab. Ausgefallene Züge werden unabhängig vom Grund des Ausfalls vom Zweckverband Schienenpersonennahverkehr nicht bezuschusst. In dem Zuschuss sind auch die Infrastrukturbenutzungsentgelte und somit die Trassenentgelte für die DB Netz AG enthalten. Zugausfälle und somit Zuschussreduzierungen werden aufgrund der Meldung der Eisenbahnverkehrsunternehmen über Zugausfälle bei der Jahresendabrechnung eines jeden Verkehrsvertrags entsprechend berücksichtigt. Zu Frage 6: Da die Landesregierung in keinem direkten vertraglichen Verhältnis zu der DB Netz AG steht, sind auch keine rechtlichen Schritte gegen das Verhalten der DB Netz AG hinsichtlich der Personalgestellung in dem Stellwerk in Mainz Hbf. möglich. Zu Frage 7: Die allgemeinen Fahrgastrechte auf der Basis der EU-Verordnung 13/71/2007 gelten im Falle des eingeschränkten Bahnverkehrs in Mainz und Umgebung, wenn es dabei zu entsprechend großen Zugverspätungen kommt. Die DB AG hat im Übrigen entsprechende Kulanzregelungen im Fernverkehr angeboten und prüft derzeit noch Entschädigungen im Nahverkehr insbesondere für Zeitkarteninhaber . Roger Lewentz Staatsminister