Drucksache 16/2689 22. 08. 2013 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 18. September 2013 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Hans-Josef Bracht (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Hunsrück-Bahn Die Kleine Anfrage 1790 vom 1. August 2013 hat folgenden Wortlaut: DPA berichtet heute, dass der „Grünen-Fraktionschef darauf hofft, dass die Hunsrück-Bahn schon 2015 fährt“. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Gründe rechtfertigen es nach ihrer Meinung, darauf zu hoffen, dass die Hunsrück-Bahn bereits 2015 wieder fährt, ins- besondere auch vor dem Hintergrund, dass frühere Landesregierungen bereits seit rd. 15 Jahren immer wieder InbetriebnahmeDaten genannt haben, die aber in keinem Fall realisiert werden konnten? 2. Was bedeutet nach ihrer Erkenntnis die Aussage von Herrn Köbler, dass die Bahn „sukzessive“ wieder fahren könne? 3. Wie ist der konkrete Stand der Vorbereitungen innerhalb der Landesregierung zur Inbetriebnahme der Hunsrück-Bahn zu den genannten Zeitpunkten (bisher 2016, jetzt 2015)? 4. Steht das Betriebskonzept? Wie sieht es aus? 5. Steht der Finanzierungsplan? Wie sieht er aus? 6. Ist die Bahnstrecke inzwischen komplett, soweit notwendig, planfestgestellt? 7. Wann konkret beginnen die umfangreichen Baumaßnahmen (kompletter Neuaufbau des Schienenbettes und der Schienen) zur Wiederinbetriebnahme der Hunsrück-Bahn zum Datum 2015? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 21. August 2013 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1, 2, 3, 6 und 7: Die Reaktivierung der Hunsrückbahn zur Anbindung der Region Hunsrück an das bundesweite Schienennetz als Bestandteil des Rheinland-Pfalz-Taktes 2015 sowie zur Schienenanbindung des Flughafens Hahn ist Bestandteil der Koalitionsvereinbarung zwischen den Regierungsparteien. Der Koalitionsausschuss hat dieses Ziel nochmals im Frühjahr 2013 bekräftigt und sich für die Reaktivierung der Strecke ausgesprochen. Derzeit führt das Eisenbahn-Bundesamt die für die beiden Planfeststellungsabschnitte erforderlichen Arbeiten durch. Der Zeitpunkt der Aufnahme der Baumaßnahmen hängt vom Vorliegen rechtskräftiger Planfeststellungsbeschlüsse ab. Nach Informationen der DB AG ist mit dem Vorliegen aller Planfeststellungsbeschlüsse etwa Ende des Jahres 2014 zu rechnen. Im Rahmen der bautechnischen Vorbereitungen ist zu prüfen, ob eine sukzessive Inbetriebnahme der Hunsrückbahn vor dem Hintergrund des geplanten Bauablaufs möglich ist. Zu Frage 4: Das Betriebsprogramm für die Hunsrückbahn sieht grundsätzlich einen Stundentakt zwischen Bingen und dem Flughafen Hahn vor, wobei jeder zweite Zug von Bingen aus bis Mainz bzw. Frankfurt durchgebunden werden soll. Zu Frage 5: Nach Vorliegen der Planfeststellungsbeschlüsse wird zwischen Land, DB AG und den Schienenzweckverbänden über den Realisierungs - und Finanzierungsvertrag für das Projekt verhandelt. Grundsätzlich sind zur Inbetriebnahme der Hunsrückbahn Mittel des Bundes nach der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung, Eigenmittel der DB AG sowie zu einem geringeren Teil Regionalisierungsund Landesmittel vorgesehen. Roger Lewentz Staatsminister