Drucksache 16/2690 23. 08. 2013 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 2. Oktober 2013 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Christian Baldauf (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Schulsozialarbeit Die Kleine Anfrage 1788 vom 31. Juli 2013 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Wochenstunden Schulsozialarbeit werden an den jeweiligen Schulen im Wahlkreis 34 von jeweils wie vielen Personen erteilt? 2. Wie viele Wochenstunden werden davon ganz oder teilweise über das Bildungs- und Teilhabepaket finanziert? 3. Wie viele Stunden/Stellen wird das Land zukünftig mit welchem Prozentanteil kofinanzieren? 4. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass es sich positiv auswirkt, wenn Schulsozialarbeiter/-innen nicht nur kurzfristig an einer Schule sind, sondern möglichst kontinuierlich und längerfristig mit den Kindern und Jugendlichen arbeiten und Personalwechsel während eines Schuljahres möglichst zu vermeiden sind? 5. Wie viele Verträge sind zurzeit befristet und warum? 6. An welchen Schulen enden alle Verträge während des laufenden bzw. des kommenden Schuljahres? Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 23. August 2013 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die von den für Schulsozialarbeit zuständigen Kommunen auf dem Gebiet des Landtagswahlkreises 34 mitgeteilten Angaben finden sich in der Anlage. Zu Frage 2: Die vom Bund geförderten Schulsozialarbeitsstellen werden nicht über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT-Paket), sondern im Kontext der Bundesmittel für Kosten der Unterkunft und Heizung im Rechtskreis des Zweiten Buchs des Sozialgesetzbuchs finanziert. Die von den für Schulsozialarbeit zuständigen Kommunen auf dem Gebiet des Landtagswahlkreises 34 mitgeteilten Angaben zum Bundeszuschuss finden sich in der Anlage. Zu Frage 3: Das Land fördert Schulsozialarbeit an allgemeinbildenden Schulen, die den Abschluss der Berufsreife anbieten, mit Festbeträgen, die sich am Stellenumfang orientieren. Eine Förderung nach Prozentanteilen bzw. als Anteilsfinanzierung findet nicht statt. Die Fördersumme für ein Vollzeitstellenäquivalent beträgt im Haushaltsjahr 2013 15 000 € für eine ganzjährig besetzte Stelle. Für Teilzeitstellen wird ein entsprechend reduzierter Zuschuss gewährt. Die Entwicklung der Landesförderung für Schulsozialarbeit ist Gegenstand der Haushaltsberatungen im rheinland-pfälzischen Landtag, denen die Landesregierung aus Respekt vor dem Budgetrecht des Landtags nicht vorgreift. Drucksache 16/2690 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 4: Ja. Die Befristung der Verträge im Wahlkreis 34 geht auf das Auslaufen der Bundesförderung zurück. Schulsozialarbeit als professionelles sozialpädagogisches Angebot am Lern- und Lebensort Schule ist eine wichtige Unterstützung für ein chancengerechtes Aufwachsen junger Menschen. Grundlage hierfür ist eine partnerschaftliche und kontinuierliche Kooperation von Jugendhilfe und Schule, wie es die Leitlinien für Schulsozialarbeit in Rheinland-Pfalz beschreiben. Insofern bedauert es die Landesregierung, dass die Bundesregierung, die regierungstragenden Fraktionen im Deutschen Bundestag und die von CDU oder CSU geführten Länder mehrere Initiativen der Landesregierung und einen Gesetzentwurf des Bundesrats zur dauerhaften Gewährung der Mittel abgelehnt haben. Zu Frage 5: Die von den für Schulsozialarbeit zuständigen Kommunen auf dem Gebiet des Landtagswahlkreises 34 mitgeteilten Angaben finden sich in der Anlage. Zu Frage 6: Die von den für Schulsozialarbeit zuständigen Kommunen auf dem Gebiet des Landtagswahlkreises 34 mitgeteilten Angaben finden sich in der Anlage. Irene Alt Staatsministerin 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/2690 3