Drucksache 16/2691 24. 08. 2013 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 18. September 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Hans-Josef Bracht (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Flughafen Frankfurt-Hahn Die Kleine Anfrage 1787 vom 30. Juli 2013 hat folgenden Wortlaut: Die Spitzenkandidatin der rheinland-pfälzischen Grünen für die Bundestagswahl, Tabea Rößner, fordert für den Flughafen Hahn ein Nachtflugverbot. Diese Aussage untermauert die Bundesratsinitiative des Landes Rheinland-Pfalz. Demnach will das Land damit laut der stellvertretenden Ministerpräsidentin und Wirtschaftsministerin Lemke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ein Nachtflugverbot in ganz Deutschland erreichen. Mit einer deutschlandweiten Lösung sollen, so Lemke im Jahr 2011, Nachteile für den Flughafen FrankfurtHahn vermieden werden, die es bei einem isolierten Nachtflugverbot nur für den Flughafen Frankfurt-Hahn geben würde. Ich frage die Landesregierung: 1. In welchen deutschen und europäischen Flughäfen, mit welchen konkreten Gründen und in welchen konkreten Sparten dieser Flughäfen sieht die Landesregierung eine Konkurrenz bzw. einen Mitbewerber für den Flughafen Frankfurt-Hahn? 2. Inwiefern sieht die Landesregierung in der Möglichkeit des Nachtflugs am Flughafen Frankfurt-Hahn einen Standortvorteil? 3. In welchem Umfang besteht nach Kenntnis der Landesregierung eine Möglichkeit des Nachtflugs an den in Frage 1 genannten (Konkurrenz-)Flughäfen (im Vergleich zum Flughafen Frankfurt-Hahn)? 4. Welche negativen Konsequenzen hätte ein isoliertes Nachtflugverbot für den Flughafen Frankfurt-Hahn (insbesondere im Blick auf die Konkurrenz der in Frage 1 genannten Flughäfen)? 5. Wie sind die Bestrebungen der Landesregierung hinsichtlich der von Ministerin Eveline Lemke genannten Bundesratsinitiative und welche Auswirkungen sieht die Landesregierung darin für den Flughafen Frankfurt-Hahn? 6. Handelt es sich bei den Antworten zu den Fragen 1 bis 5 um innerhalb der Landesregierung abgestimmte Antworten oder stel- len die Antworten allein die Auffassung des Infrastrukturministeriums dar? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 24. August 2013 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1, 2, 3 und 4: Was den Frachtbereich angeht, so sieht die Landesregierung ganz allgemein eine Konkurrenzsituation als gegeben an, die im Grunde von jedem nationalen oder auch relativ grenznahen anderen Flughafenstandort ausgehen kann, der wie Frankfurt-Hahn auf die Abfertigung von sog. Nur-Frachtflugzeugen ausgerichtet ist. Grundsätzlich gilt für dieses Marktsegment, dass das weltweite Frachtgut grundsätzlich an jedem für diesen spezifischen Frachtumschlag geeigneten Flughafen abgefertigt werden kann. Entscheidend ist dabei zunächst, ob für das jeweilige Frachtgut überhaupt die erforderlichen Rahmenbedingungen gegeben sind, wie z. B. die individuelle Flughafeninfrastruktur und die jeweiligen Betriebsdaten des Flughafens. Auch wichtig sind die verkehrliche Anbindung des Flughafens und die Voraussetzungen zum Weitertransport des Frachtguts. Vor diesem Hintergrund ist es daher schwierig einzuschätzen, welche Frachtflughäfen konkret in eine Konkurrenz zum Hahn treten können, bzw. in einer solchen Wettbewerbssituation bereits stehen. Diese Einschätzung können nur (potenzielle) Kunden in Zusammenhang mit ihrer Unternehmensstrategie für sich treffen. Drucksache 16/2691 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode In diesem Kontext stellt die 24-Stunden-Betriebsgenehmigung, die auch die Durchführung von Nachtflügen ermöglicht, einen wichtigen Standortvorteil für den Flughafen Hahn dar. Sie bietet für Fluggesellschaften oder Logistikunternehmen die notwendige Flexi - bi lität, die insbesondere im globalen Frachtmarkt nachgefragt wird. Was den Passagebereich anbelangt, so kommt grundsätzlich jeder im Low-Cost-Sektor aktive in- bzw. ausländische Flughafen, der im Einzugsbereich des Flughafens Hahn gelegen ist, als potenzieller Konkurrent für den Hahn in Frage. Auch diese Einschätzung können nur (potenzielle) Kunden in Zusammenhang mit ihrer Unternehmensstrategie für sich treffen. Die in 2011 eingeführte Luftverkehrsabgabe , die insbesondere auch den Flughafen Hahn negativ betroffen hat, hat sich dabei als Wettbewerbsnachteil erwiesen. Auch hier ist eine hohe Flexibilität des Flughafenstandorts, wie sie z. B. mit der 24-Stunden-Betriebsgenehmigung des Flughafens Hahn vorliegt, ein wichtiges Entscheidungskriterium für die Fluggesellschaften. Zu Frage 5: Die rheinland-pfälzische Bundesratsinitiative liegt den zuständigen Ausschüssen des Bundesrates für Verkehr, Gesundheit, Wirtschaft und Umwelt vor. Die rheinland-pfälzische Bundesratsinitiative hat Verbesserungen zum Schutz vor Fluglärm zum Ziel. Zentrale Punkte sind eine stärkere Gewichtung des Lärmschutzes durch die Deutsche Flugsicherung und die Luftfahrtbehörden. Dies gilt insbesondere für die Festlegung der Flugrouten, bei der das Umweltbundesamt intensiver als bisher eingebunden werden soll. Daneben wird mehr Transparenz, also eine Beteiligung der Öffentlichkeit gefordert. Außerdem soll der Lärmschutz beim Kunstflug verbessert werden. Die Bundesratsinitiative kann auch am Flughafen Hahn – ohne Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Entwicklungsperspektive – zu Verbesserungen des Lärmschutzes führen. Zu Frage 6: Die Beantwortung Kleiner Anfragen erfolgt stets im Namen der Landesregierung. Roger Lewentz Staatsminister