Drucksache 16/2692 26. 08. 2013 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 2. Oktober 2013 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Bernhard Henter und Arnold Schmitt (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Investitionsförderung U3-Ausbau Die Kleine Anfrage 1786 vom 29. Juli 2013 hat folgenden Wortlaut: Mit Schreiben vom 11. Juli 2013 hat Frau Ministerin Irene Alt, Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen, eine Neuregelung der Investitionskostenförderung beim U3-Ausbau angekündigt. Diese Ankündigung, nach der bisher vorliegende Anträge auf Basis der geltenden Verwaltungsvorschrift bearbeitet würden, jedoch für Anträge, die ab dem 15. Juli 2013 dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung zugehen, ein modifiziertes Verfahren dahingehend gelten soll, dass eine Förderung u. a. unter Berücksichtigung der Bedarfsentwicklungen in den Kommunen und der landesweit prognostizierten Bedarfszahl erfolgen soll. Da im Landkreis Trier-Saarburg bisher große Anstrengungen unternommen wurden, um den Rechtsanspruch sicherstellen zu können und noch einige konkrete Kita-Bauprojekte anstehen, die in den nächsten Wochen auf den Weg gebracht werden sollen, stößt die vorgesehene Neuregelung der Investitionskostenförderung auf heftige Kritik bei den betroffenen Bauträgern der Kindergärten im Landkreis. Für zwei Neubaumaßnahmen in der Stadt Schweich und in der Ortsgemeinde Fisch sind die Planungen jetzt abgeschlossen worden und die Zuschussanträge hierfür werden derzeit vorbereitet. Jedoch wird durch die angekündigte Neuregelung die für diese neuen Projekte vorgesehene und in den Gemeinderäten im Vertrauen auf eine unveränderte Fortführung der Kita-Förderung durch das Land bereits vorgetragene und beschlossenen Finanzierung als nicht mehr gesichert angesehen. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Teilt die Landesregierung die Kritik der betroffenen Bauträger von Kindertagesstätten über die äußerst kurzfristige Information vom 11. Juli 2013 hinsichtlich der ab dem 15. Juli 2013 vorgesehenen Neuregelung der Investitionskostenförderung bei U3-Ausbau sowie bezüglich der jetzt geänderten Haltung der Landesregierung, nach Auslaufen des Bundesprogramms dieses mit Landesmitteln nicht unverändert weiterzuführen (Schreiben von Ministerin Alt vom 17. Dezember 2012). Entgegen der Aussage in diesem Schreiben soll die „Altregelung“ jetzt nur noch für Anträge, die bis zum 15. Juli 2013 eingereicht wurden, gelten. Stellt dies einen eklatanten Vertrauensbruch für die betroffenen Kommunen dar (wenn nein, bitte konkrete Begründung)? 2. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass der Landkreis Trier-Saarburg und die Gemeinden bis heute große Anstrengungen unternommen haben, seit Beginn der U3-Förderung (Ende 2007) bis Ende 2012 für die Schaffung von U3-Plätzen bereits rd. 80 Baumaßnahmen umgesetzt/auf den Weg gebracht, sodass im August 2013 für dann kreisweit rd. 3 560 unter Dreijährige (drei Jahrgänge) 1 667 Plätze in Kindertagesstätten angeboten werden können, was einer Angebotsquote von rd. 46,8 Prozent entspricht (anzustreben laut Vorgaben von Bund und Land bis August 2013 = Angebotsquote von 39 Prozent; landesweite Quote liegt bei 35 Prozent [Stand Februar 2013] )? 3. Wie bewertet die Landesregierung die Kritik, dass neun Neuanträge, die seit Sommer 2012 bis Sommer 2013 beim Landesjugendamt vorgelegt wurden (mit einer erwarteten Förderung von insgesamt 615 000 Euro) bis heute nicht beschieden wurden und zu fünf „Aufstockungsanträgen“ mit einer Gesamtförderung von 123 000 Euro noch keine Bewilligungsbescheide vorliegen? 4. Wie bewertet die Landesregierung weiterhin die Kritik und die Beschwerden von Bauträgern, die bereits bewilligte Zuschüsse abrufen, dass die seit Mai und Juni 2013 angeforderten Abschlagszahlungen nicht geleistet werden, sodass auch hier die Kommunen zu ihrem erheblichen Eigenanteil die Vorfinanzierung zu tragen haben? 5. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass die derzeitige Bewilligungs- und Zahlungspraxis des Landes auch vor dem Hintergrund der kommunalen Finanzlage so nicht länger vertretbar ist (wenn nein, bitte Begründung)? Drucksache 16/2692 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 6. Wie bewertet die Landesregierung darüber hinaus die Auffassung vor Ort, dass, wenn jetzt beabsichtigt sein sollte, zunächst die Kreise und Städte, die ihren U3-Ausbau bisher nicht forciert haben, in der Förderung vorgezogen werden sollten, dies als quasi eine „Bestrafung“ für alle die Kommunen, die ihre „Hausaufgaben“ in den vergangenen Jahren erfüllt haben, zu sehen sei? 7. Beabsichtigt die Landesregierung, aufgrund der vielfachen Kritik die vorgesehene Neuregelung der Investitionskostenförderung nochmals zu überdenken und zurückzunehmen, und so den Kommunen, die auf eine unveränderte Fortführung der KitaFörderung durch das Land vertrauten und ihre Planungen und Beschlüsse gefasst haben, ihr Vertrauen in eine zuverlässige Förderpraxis des Landes zurückzugeben? Wenn nein, bitte detaillierte Begründung. Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 23. August 2013 wie folgt beantwortet: In Rheinland-Pfalz hat der Ausbau der Kinderbetreuung für unter Dreijährige große Fortschritte gemacht. Bundesweit wurden bis zum 1. August 2013 zunächst Kinderbetreuungsplätze für durchschnittlich 35 % und zuletzt für durchschnittlich 39 % der Ein- bis Dreijährigen angestrebt. Rheinland-Pfalz hat zum 1. August 2013 eine Versorgungsquote von insgesamt 38,9 % erreicht, wovon 36,9 % auf Kita-Plätze und 2 % auf Plätze in der Kindertagespflege entfallen. Im nächsten Schritt folgt das Land Rheinland-Pfalz der Empfehlung des Deutschen Jugendinstituts für eine Quote von 41 %. Das Land unterstützt den Ausbau mit Zuschüssen zu den Betriebskosten und zu den Investitionen. Da der bereits erreichte Ausbaustand in den Kommunen jedoch sehr unterschiedlich ist, ist es notwendig, die Fördermittel für Investitionen so einzusetzen, dass im Sinne gleichwertiger Lebensverhältnisse im ganzen Land bedarfsorientiert ein hohes Betreuungsangebot erreicht werden kann. Mir ist es wichtig, die Jugendämter, Kommunen und andere Träger der Kinderbetreuung regelmäßig bei Veränderungen der Rahmenbedingungen über den aktuellen Stand zu informieren. Dies ist für mich selbstverständlich, um den Verantwortlichen vor Ort frühestmöglich eine Handlungsorientierung zu geben und auf entstehende Fragen eine Antwort zu geben. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu den Fragen 1, 6 und 7: Mit Schreiben vom 11. Juli 2013 habe ich Ausführungen bzgl. der Administration der Investitionskostenförderung in Kindertagesstätten (IK-Kita) vorgenommen, um den Verantwortlichen vor Ort eine Handlungsorientierung zu geben sowie den zahlreichen Nachfragen fachlicher oder politischer Verantwortungsträger bzgl. der bestehenden Bewilligungspraxis nachzukommen. Hinsichtlich des Förderprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung 2013 bis 2014“ erfolgt die Bewilligung der Fördermittel auf Grundlage der von den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe beim Land eingereichten Maßnahmelisten. Die für dieses Programm zur Verfügung stehenden Finanzmittel des Bundes nach dem Gesetz zur zusätzlichen Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege vom 15. Februar 2013 (BGBl. I S. 250 f.) wurden den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe vollständig als Budgets zur Verfügung gestellt. Dabei kann die einzelne Maßnahme unter bestimmten Voraussetzungen (vgl. mein Schreiben vom 17. Dezember 2012) neben den vorgenannten Bundesmitteln mit Landesmitteln gemäß der Verwaltungsvorschrift über die „Gewährung von Zuwendungen aus dem Investitionsprogramm ‚Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 bis 2013‘ sowie Gewährung von Landeszuwendungen zu den Bau- und Ausstattungskosten von Kindertagesstätten“ (IK-VV) kombiniert werden. Aufgrund der gesetzlich seitens des Bundes gesetzten Fristen erfolgen die Bewilligungen dieses Programms vorrangig . Förderungen, die sich nur auf Landesmittel (in Fortsetzung der Bundesförderung „Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 bis 2013“) beziehen, werden auf der Basis der o. g. Verwaltungsvorschrift bearbeitet. Das zur Verfügung stehende Fördervolumen, das über einen Nachtragshaushalt zur Verfügung gestellt wurde, steht für die Antragsteller zur Verfügung. Der Bund hat für das Förderprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 bis 2013“ enge Fristen gesetzt. Entsprechend erfolgt die Prüfung der Verwendungsnachweise und Auszahlungen nach diesem Programm mit hoher Priorität, jedoch nachrangig zur Bewilligung von Maßnahmen nach dem Förderprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2013 bis 2014“. Nach der von mir mit Schreiben vom 17. Dezember 2012 angekündigten Verlängerung des bisherigen Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 bis 2013“ haben wir durch erhebliche finanzielle Anstrengungen einen durchschnittlichen Ausbaustand von 38,9 % erreicht, wobei dieser sich in den Kommunen jedoch sehr unterschiedlich darstellt. Deshalb ist es notwendig, die Fördermittel für Investitionen so einzusetzen, dass im Sinne gleichwertiger Lebensverhältnisse im ganzen Land bedarfsorientiert ein hohes Betreuungsangebot erreicht werden kann. Damit die Verantwortungsträger zeitnah informiert sind, erfolgte mein Schreiben am 11. Juli 2013 frühestmöglich. Dabei ist grundsätzlich anzumerken, dass die gesamte Investitionskostenförderung des Landes für den Ausbau der Betreuung unter dreijährigen Kindern unter Haushaltsvorbehalt steht, worauf in Nr. 1.2.1 der Verwaltungsvorschrift ausdrücklich hingewiesen wird. Eine Modifikation hat die Landesregierung ab 15. Juli 2013 für die Förderlinie angekündigt, die aus Landesmitteln über die Laufzeit des Bund-Länderprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 bis 2013“ hinaus erfolgen soll. Die Fortsetzung der Förderung von Investitionen in den Platzausbau von Kindertagesstätten über 2013 hinaus wird die zukünftigen Haushalte belasten. Die Beratungen der Landesregierung über entsprechende Ansätze im Doppelhaushalt erfolgen vorbehaltlich der parlamentarischen Entscheidung über den Landeshaushalt zum einen mit Blick auf die Schuldenbremse und zum anderen unter Berücksichtigung des landesweiten bedarfsgerechten Ausbaustandes der Betreuung und der regionalen Bedarfe. Für den Ausbau der Kinderbetreuung im Land will die Landesregierung daher im Haushalt auch weiterhin einen klaren politischen Akzent setzen. 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/2692 Ferner konzentriert sich die Landesregierung darauf, die Ausbauziele zu erreichen und die Träger möglichst umgehend über ihre Schritte zu unterrichten. Zu Frage 2: Ja. Zu Frage 3: Die Landesregierung stellt fest, dass das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung durch qualifizierte fachliche Beratung der Träger sowie durch die Prüfung und Bewilligung der Förderanträge maßgeblich dazu beigetragen hat, dass der Ausbau des Platzangebots für Kinder unter drei Jahren in Rheinland-Pfalz so erfolgreich gestaltet werden konnte. Bei der außerordentlichen Vielzahl der Bauvorhaben und der besonderen Vorgaben des Bundes waren Wartezeiten nicht zu vermeiden. Um sicherzustellen, dass die dem Land Rheinland-Pfalz zur Verfügung gestellten Mittel aus dem Bundesprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2013 bis 2014“ in vollem Umfang genutzt werden können, ist es notwendig, die engen, vom Bund vorgegebenen Fristen einzuhalten. Daher werden diese Anträge zurzeit vorrangig bearbeitet. Um einen schnellen Abfluss der Mittel sicherstellen zu können, erfolgen die Bewilligungen nach der Höhe der beantragten Fördersumme. Zu Frage 4: Zu Verzögerungen bei der Abschlagszahlung kam es bei einzelnen Maßnahmen im Juli 2013. Die Landesregierung weist darauf hin, dass entsprechende Verzögerungen in der Regel darin begründet sind, dass dem Landesamt die erforderlichen Baufortschrittsanzeigen bzw. Verwendungsnachweise noch nicht vorliegen. Zu Frage 5: Nein. Die Bewilligungs- und Zahlungspraxis beruht auf gesetzlichen Grundlagen. Irene Alt Staatsministerin 3