Drucksache 16/2696 27. 08. 2013 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 18. September 2013 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Dr. Susanne Ganster (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Gutachten zur B 10 nach Beendigung des Mediationsverfahrens Die Kleine Anfrage 1792 vom 5. August 2013 hat folgenden Wortlaut: Das Mediationsverfahren zum Ausbau der B 10 ist seit geraumer Zeit ergebnislos beendet. Die Landesregierung hat jedoch angekündigt, dass noch vereinzelt Gutachten zu verschiedenen Themen zur B 10 in Auftrag gegeben worden sind bzw. gegeben werden sollen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Welche Gutachten zur B 10 (Verkehrszählung, Transitsperrung etc.) wurden von der Landesregierung nach der Mediation noch in Auftrag gegeben bzw. lagen der Mediationsrunde zur Auswertung noch nicht vor? 2. Wie hoch waren die Kosten für diese Gutachten bzw. mit welchen Kosten rechnet die Landesregierung bei den Gutachten? 3. Liegen der Landesregierung die Ergebnisse dieser Gutachten vor? Wenn nein, wann ist mit den Ergebnissen zu rechnen? 4. Zu welchem Ergebnis haben die Gutachten geführt? 5. Wie bewertet die Landesregierung die Ergebnisse im Hinblick auf die Notwendigkeit eines vierspurigen Ausbaus der B 10? 6. Wann und in welcher Form werden die Gutachten der Öffentlichkeit zugänglich gemacht? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 26. August 2013 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 bis 6: Bereits vor dem Beginn der Mediation hat der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM) eine Aktualisierung des Verkehrsgutachtens zur B 10 zwischen Pirmasens und Landau in Auftrag gegeben. Auftragnehmer ist das Ingenieurbüro Modus Consult Ulm. Die Kosten für das Gutachten werden sich voraussichtlich auf rund 50 000 Euro belaufen. Dafür notwendige Verkehrszählungen auf der B 10 sind Ende April 2013 durchgeführt worden. Das Ergebnis des Verkehrsgutachtens liegt noch nicht vor. Bezüglich der verkehrsbehördlichen An ordnung für eine Sperrung der B 10 zwischen Pirmasens und Landau für den Lkw-Transit - verkehr sind noch zusätzliche Sachverhaltsuntersuchungen erforderlich. Diese müssen Aussagen zu den Fragen der Mautausweichverkehre , der Belastungen der Bevölkerung durch Lärm und Abgase und auch der Gefahrenlage beantworten. Dazu sind unter anderem Untersuchungen des Lkw-Unfallgeschehens, der verkehrlichen Auswir kun gen und der Auswirkungen bezüglich des Lärmschutzes bei geänderter Verkehrs zu sam mensetzung notwendig. Erste Vorarbeiten seitens des LBM sind dazu bereits erfolgt. Eine Beauftragung von Büros zur Erhebung und Auswertung von Daten steht noch aus. Darüber hinaus wird in Kürze in diesem Zusammenhang eine ergänzende gut ach ter liche juristische Expertise zur Frage einer rechtssicheren Sperrung der B 10 für den Lkw-Transitverkehr vergeben. Die Ergebnisse sollen Ende Herbst 2013 vorliegen. Da die Gutachten noch nicht vorliegen, kann eine Bewertung der Ergebnisse durch die Landesregierung nicht erfolgen. Über die Art und Weise der Veröffentlichung der Gutachten ist noch zu entscheiden. Roger Lewentz Staatsminister