Drucksache 16/2713 04. 09. 2013 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Arnold Schmitt (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Jagdabgabe Die Kleine Anfrage 1805 vom 14. August 2013 hat folgenden Wortlaut: Nach § 22 des Landesjagdgesetzes wird bei der Erhebung der Gebühr für den Jagdschein auch eine Jagdabgabe erhoben. Diese erhält das Land nach Gesetz für die Förderung des Jagdwesens, insbesondere der jagdbezogenen wissenschaftlichen Forschung, der Öffentlichkeitsarbeit sowie zur Verhütung von Wildschäden. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch waren die Einnahmen aus der Jagdabgabe in den letzten fünf Jahren? 2. Wie verteilen sich die Einnahmen auf der Ausgabenseite auf die im Gesetz genannten Ziele (allgemeine Förderung des Jagd- wesens, jagdbezogene wissenschaftliche Forschung, Öffentlichkeitsarbeit, Verhütung von Wildschäden)? 3. Welche Einzelmaßnahmen wurden in den letzten fünf Jahren im Bereich der allgemeinen Förderung des Jagdwesens wie hoch gefördert? 4. Welche Einzelmaßnahmen wurden in den letzten fünf Jahren im Bereich der jagdbezogenen Forschung wie hoch gefördert? 5. Welche Einzelmaßnahmen wurden in den letzten fünf Jahren im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit wie hoch gefördert? 6. Welche Einzelmaßnahmen wurden in den letzten fünf Jahren im Bereich der Verhütung von Wildschäden wie hoch gefördert? 7. Welche sonstigen Maßnahmen werden aus den Einnahmen der Jagdabgabe finanziert? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 29. August 2013 wie folgt beantwortet: Aktuelle Rechtsgrundlage für die Jagdabgabe ist § 22 des Landesjagdgesetzes (LJG) vom 9. Juli 2010 (GVBl. S. 149), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. September 2012 (GVBl. S. 310), BS 792-1. Danach wird mit der Gebühr für die Erteilung oder Verlängerung des Jagdscheins eine Jagdabgabe in Höhe des fünffachen Betrags der Gebühr erhoben. Das Land erhält das Aufkommen aus der Jagd abgabe zur Förderung des Jagdwesens nach den Zielen des Landesjagdgesetzes, insbesondere zur Förderung der jagdbezogenen wissenschaftlichen Forschung und der Öffentlichkeitsarbeit sowie zur Verhütung von Wildschäden. Bis zur Novellierung des LJG im Jahr 2010 war § 18 Absatz 2 Rechtsgrundlage. Danach wurde ebenfalls mit der Gebühr für die Erteilung oder Verlängerung des Jagdscheins eine Jagdabgabe in Höhe des fünffachen Betrags der Gebühr erhoben. Hinsichtlich der Verwendung bestand jedoch die Vorschrift (§ 18 Abs. 2 Satz 2), dass das Land das Aufkommen aus der Jagdabgabe zur Förderung der Jagd und zur Verhütung von Wildschäden erhält. Aufgrund der anderen Rechtslage erfolgte in den Haushaltsjahren 2008, 2009 und 2010 keine zusätzliche Differenzierung der Ausgaben in die Ausgabenkategorien „wissenschaftliche Forschung“ und „Öffentlichkeitsarbeit“. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage des Abgeordneten Arnold Schmitt (CDU) namens der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Die Höhe der Einnahmen ist der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen: Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 7. Oktober 2013 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/2713 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 2 Jahr Einnahmen 2008 901 511,25 Euro 2009 1 401 352,50 Euro 2010 1 096 739,00 Euro 2011 1 012 606,38 Euro 2012 1 451 878,62 Euro Zu Frage 2: Verteilung der Ausgaben: Zu den Fragen 3, 4, 5 und 6: Förderung von Einzelmaßnahmen im Jahr 2008: Es wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Walter Wirz (CDU) – Drucksache 15/3857 – verwiesen. Förderung von Einzelmaßnahmen im Jahr 2009: Es wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Walter Wirz (CDU) – Drucksache 15/5143 – verwiesen. Förderung von Einzelmaßnahmen im Jahr 2010: Es wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Walter Wirz (CDU) – Drucksache 15/5143 – verwiesen. Die Angaben aus der Beantwortung der Kleinen Anfrage 3292 (Drucksache 15/5143) für das Jahr 2010, die auf der Grundlage einer unterjährigen Kalkulation bzw. zum Stichtag 1. Oktober 2010 gemacht wurden, werden wie folgt aktualisiert: Maßnahme Betrag (Euro) Empfänger Maßnahmen zur Förderung der Jagd im Jahr 2010 Durchführung von hoheitlichen und nicht hoheitlichen 268 428,24 Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e. V. Aufgaben gemäß Vereinbarung zwischen Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e. V. und Land Rheinland-Pfalz Aufwandsentschädigung für 152 102,91 Zentralstelle der Forstverwaltung, zur Auszahlung an die – Kreisjagdmeister – Kreisjagdmeister – anerkannte Schweißhundeführer – anerkannten Schweißhundeführer – Kreisjagdbeiräte – Kreisjagdbeiräte – Rotwildring Verwaltungsausgaben – Rotwildring – Biomonitoring „Luchs im Pfälzerwald“ – Luchsbeauftragte Beseitigung von seuchenverdächtigem Schwarzwild sowie 50 517,21 Gesellschaft für Tierkörperbeseitigung mbH, Schwarzwildaufbrüchen aus den gemaßregelten Gebieten zu Gunsten der Jagdausübungsberechtigten Projektförderung „Genotypisierung der Rotwildbestände 39 250,00 Universität Trier in Rheinland-Pfalz; Aufbau einer Gen-Datenbank“ Beschaffung und Reparatur von Hundeortungsgeräten 3 704,51 Zentralstelle der Forstverwaltung, zu Gunsten verschiedener anerkannter Schweißhundeführer Bau einer Frischlingsfalle (Prototyp) einschließlich 2 260,08 Zentralstelle der Forstverwaltung, zu Gunsten Dokumentation des Baus der Jagdausübungsberechtigten Jahr Förderung Verhütung von wissenschaftliche Öffentlichkeitsdes Jagdwesens Wildschäden Forschung arbeit 2008 72 % 28 % – – 2009 76 % 24 % – – 2010 79 % 21 % – – 2011 61 % 26 % 13 % 0,02 % 2012 56 % 11 % 29 % 4,00 % Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/2713 3 Maßnahme Betrag (Euro) Empfänger Maßnahmen zur Förderung der Jagd im Jahr 2010 48. Lehrgang zur überbetrieblichen Ausbildung im 312,50 Niedersächsisches Ministerium für den ländLehrberuf „Revierjäger“ lichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Ergänzungslieferung zum Handbuch „Naturschutz, 229,25 Fa. Claudius Buchhandlung, zu Gunsten des Landschaftspflege“ Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz Projektförderung „WILD – Wildtierinformations- 7 500,00 Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e. V. system der Länder Deutschlands“ Maßnahmen zur Verhütung von Wildschäden im Jahr 2010 Entwicklung von Managementstrategien und Monitoring- 56 194,46 Forschungsanstalt für Waldökologie und verfahren für Rotwild im Pfälzerwald Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz (FAWF) zu Gunsten der Jagdausübungsberechtigten Wissenschaftliche Erfassung und Beprobung von 42 341,60 Forschungsanstalt für Waldökologie und Jagdstrecken Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz (FAWF) zu Gunsten der Jagdausübungsberechtigten Entwicklung eines nicht-invasiven Verfahrens zur Erfas- 2 668,05 Forschungsanstalt für Waldökologie und sung von Wildschweinpopulationen Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz (FAWF) zu Gunsten der Jagdausübungsberechtigten Entwicklung eines Verfahrens zur Erfassung von Wild- 10 000,00 Forschungsanstalt für Waldökologie und beständen; Befliegung „Trippstadter Verfahren“ Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz (FAWF) zu Gunsten der Jagdausübungsberechtigten Projektförderung „Rotwildzählung im Gebiet der Rot- 7 850,00 Rotwildhegegemeinschaft Salmwald wildhegegemeinschaft Salmwald im Frühjahr 2010“ Projektförderung „Wildbestandsreduktion und Wild- 12 870,00 Rotwildhegegemeinschaft Kyllwald schadensminderung in der RHG Kyllwald 2010“ Projektförderung „Rotwild-Scheinwerfertaxation im 3 881,00 Rotwildhegegemeinschaft Geweberwald Bereich der Rotwildhegegemeinschaft Geweberwald“ Machbarkeitsprüfung einer Rotwildzählung in der Rot- 1 404,00 Rotwildhegegemeinschaft Schneifel wildhegegemeinschaft Schneifel Versuchsanordnung zur Verhütung von Schäden durch 622,59 Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e. V., Wildgänse zu Gunsten der Jagdausübungsberechtigten Förderung von Einzelmaßnahmen im Jahr 2011 und im Jahr 2012: Es wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Bernhard Henter (CDU) – Drucksache 16/2082 – verwiesen. Zu Frage 7: Es werden keine anderen Maßnahmen aus den Einnahmen der Jagdabgabe finanziert. Ulrike Höfken Staatsministerin