Drucksache 16/2741 12. 09. 2013 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Martin Brandl (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Planfeststellungsverfahren zweite Rheinbrücke bei Wörth II Die Kleine Anfrage 1820 vom 21. August 2013 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Fragen müssen vor dem Abschluss des Planfeststellungsverfahrens zum Bau der zweiten Rheinbrücke bei Wörth noch geklärt werden? 2. Welche Gutachten sind noch erforderlich? 3. Wer erstellt diese und in welchem zeitlichen Rahmen? 4. Welche Fragen müssen zu naturschutzrechtlichen Belangen noch geklärt werden? 5. Welche Fragen müssen zu Ausgleichsmaßnahmen noch geklärt werden? 6. Mit welchem Zeitbedarf rechnet die Landesregierung zur Klärung offener naturschutzrechtlicher Fragen inklusive deren an - schließender Umsetzung? 7. Welche Fragen müssen zur Anbindung an bestehende Straßen noch geklärt werden? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 12. September 2013 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 bis 6: Im rheinland-pfälzischen Planungsabschnitt stellt sich der Sachstand wie folgt dar: Am 3. und 4. Juli 2013 wurde im Rahmen des rheinland-pfälzischen Teils des Planfeststellungsverfahrens in der Festhalle in Wörth der Erörterungstermin durchgeführt. Hinsichtlich der naturschutzfachlichen Untersuchungen und Gutachten sowie der dazu vorgesehenen Kompensationsmaßnahmen bestand großer Erörterungsbedarf. Die Planfeststellungsbehörde wird mit dem Vorhabenträger und der oberen Naturschutzbehörde daher weitere Abstimmungen vornehmen müssen. Insbesondere ist hierbei die Frage der Vermeidbarkeit von Beeinträchtigungen (Trassenführung, Aufständerung), das Vorliegen der Voraussetzungen erforderlicher Befreiungen und Ausnahmen, der Nachweis der Gewährleistung eines günstigen Erhaltungszustandes geschützter Arten sowie die Eignung und Verfügbarkeit der erforderlichen und vorgesehenen Flächen für die Kompensationsmaßnahmen im Umfeld des Eingriffs zu klären. Um die Inanspruchnahme der landwirtschaftlichen Flächen zu reduzieren, wird sich der Vorhabenträger bemühen, den Zugriff auf Flächen des ehemaligen Tanklagers Jockgrim zu erhalten. Die daraus resultierende Überarbeitung des naturschutzfachlichen Konzepts wird gleichzeitig eine Überarbeitung der naturschutzfachlichen Unterlagen zur Folge haben und bedingt eine erneute Beteiligung der durch die Änderung Betroffenen sowie der anerkannten Naturschutzvereinigungen. Insofern kann nach derzeitigem Sachstand zum weiteren Zeitbedarf noch keine belastbare Aussage getroffen werden. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 2. Oktober 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/2741 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 7: Es ist nach derzeitigem Planungsstand auf rheinland-pfälzischer Seite vorgesehen, die B 10n an die bestehende B 9 anzubinden. Bezüglich des Anschlusskonzepts sind keine Änderungen geplant. Es wird geprüft, ob auf den ursprünglich vorgesehenen Rückbau des Anschlusses der L 540 an die B 9 in südliche Richtung aufgrund zahlreicher Einwendungen verzichtet werden kann. Hinsichtlich des Anschlusses des Daimler-Werks an die B 10n ist eine Abstimmung zwischen dem Vorhabenträger und Vertretern der Daimler AG vorgenommen worden. Darüber hinaus sind hinsichtlich der Anbindung von bestehenden Straßen an die B 10n keine weiteren Fragen zu klären. In Vertretung: Jürgen Häfner Staatssekretär