Drucksache 16/2744 12. 09. 2013 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Martin Brandl (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Haltung der Landesregierung zur zweiten Rheinbrücke bei Wörth Die Kleine Anfrage 1818 vom 21. August 2013 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hat die Landesregierung die zweite Rheinbrücke bei Wörth zum Bundesverkehrswegeplan angemeldet? 2. Inwiefern gibt es bei der Anmeldung zum Bundesverkehrswegeplan Vorbehalte oder einschränkende Bedingungen z. B. hinsicht- lich des weiteren Vorgehens Baden-Württembergs? 3. Wird die Erstellung des Planfeststellungsbescheids zum Bau der zweiten Rheinbrücke nach Einschätzung der Landesregierung in Rheinland-Pfalz oder in Baden-Württemberg mehr Zeit in Anspruch nehmen? 4. Wie wird diese Einschätzung begründet? 5. Wer ist in der Abstimmung von Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg zum Bau der zweiten Rheinbrücke federführend? 6. Sieht die Landesregierung zur Realisierung einer leistungsfähigen Rheinquerung Alternativen zum Bau der zweiten Brücke? 7. Will die Landesregierung, dass die zweite Rheinbrücke bei Wörth gebaut wird? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 11. September 2013 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Die Landesregierung hat mit Schreiben vom 3. Mai 2013 die zweite Rheinbrücke Wörth/Karlsruhe mit dem Hinweis „Anmeldung in Abstimmung mit Baden-Württemberg“ beim Bundesverkehrsministerium zum Bundesverkehrswegeplan 2015 angemeldet. Zu den Fragen 3 und 4: Die beiden Planfeststellungsbeschlüsse für den rheinland-pfälzischen und baden-württembergischen Planungsabschnitt werden nur ergehen können, wenn beide Planfeststellungsbehörden hinsichtlich ihres jeweiligen Planungsabschnitts übereinstimmend zu einer positiven Bewertung der planungsrechtlichen Zulässigkeit ihres jeweiligen Abschnitts gelangen. Der dafür erforderliche Zeitbedarf lässt sich derzeit nicht abschließend abschätzen. Zu Frage 5: Für die Erlangung des Baurechts sind die Auftragsverwaltungen beider Länder jeweils federführend. Über die Federführung beim Bau der zweiten Rheinbrücke wird nach Erlangung des Baurechts und nach Sicherstellung der Finanzierung entschieden. Zu den Fragen 6 und 7: Alternativen zum Bau einer zweiten Rheinbrücke wurden im Raumordnungsverfahren in Rheinland-Pfalz sowie im Linienbestimmungsverfahren des Bundesverkehrsministeriums behandelt. Dabei wurde die jetzige Lösung einer zweiten Rheinbrücke festgelegt. Die Landesregierung hält eine leistungsfähige Rheinquerung zwischen Wörth und Karlsruhe für notwendig. Roger Lewentz Staatsminister Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 2. Oktober 2013 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode