Drucksache 16/2763 18. 09. 2013 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Hedi Thelen und Gabriele Wieland (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Tätigkeitsfelder der landesweiten Beratungsstelle für Arbeitsmarktpolitik Die Kleine Anfrage 1824 vom 23. August 2013 hat folgenden Wortlaut: Nach den Richtlinien der EU erfolgt die Umsetzung des Europäischen Sozialfonds in den Bundesländern über eine dreiteilige Verwaltungsstruktur. Gegenüber dem Mitglied des Europaparlaments Dr. Werner Langen hat die Landesregierung in einem Schreiben (Eingang 30. April 2013) zu den Aufgaben der landesweiten Beratungsstelle mitgeteilt: „Im Hinblick auf die Aufgaben der Landesweiten Beratungsstelle verweise ich auf die Webseiten www.esf.rlp.de sowie www.schneider-beratung.de. Von besonderer Bedeutung sind dabei die Beratung neuer Projektträger, die Einbindung in das Auswahlverfahren sowie unterstützende Leistungen wie z. B. die Vorbereitung von Veranstaltungen der ESF-Verwaltungsbehörde.“ Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Welche anderen „unterstützenden Leistungen“ neben der Vorbereitung von Veranstaltungen leistet die Beratungsstelle Schneider außerdem? 2. Welche Leistungen sind zwischen dem Land und dem Organisationsbüro Schneider vertraglich vereinbart (bitte einzeln auf- listen)? 3. Laut dem oben zitierten Schreiben ist die Organisationsberatung Schneider in das Auswahlverfahren der zu begünstigenden Projektträger eingebunden. Wie gestaltet sich dieses Auswahlverfahren? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 17. September 2013 wie folgt beantwortet: Die Leistungen der „landesweiten Beratungsstelle für Arbeitsmarktpolitik“ werden von der Firma Schneider Organisationsberatung erbracht. Hierfür wurde vom Land Rheinland-Pfalz mit der Firma Schneider Organisationsberatung eine vertragliche Vereinbarung getroffen. Die „landesweite Beratungsstelle für Arbeitsmarktpolitik“ ist eine Tätigkeit im Kontext der Umsetzung der ESF-Förderperiode 2007 bis 2013. Eine „Beratungsstelle Schneider“ oder ein „Organisationsbüro Schneider“ gibt es in diesem Zusammenhang nicht. Zu 1.: Die unterstützenden Leistungen neben der Vorbereitung von Veranstaltungen umfassen gemäß den vertraglichen Vereinbarungen beispielsweise – die Mitarbeit in Arbeitsgruppen (zum Beispiel Dokumentation, Moderation), – Zuarbeiten bei Initiativen (zum Beispiel Einbringen fachlicher Expertise auf Grundlage der bestehenden Projektübersicht), – die Mitwirkung bei der Organisation von Workshops (zum Beispiel Suche nach geeigneten Räumlichkeiten, Erstellen von Ein- ladungsverteilern, Erfassen der Anmeldungen, Dokumentation, Moderation), – die Durchführung von kleineren Umfragen (zum Beispiel bei Jobcentern oder anderen Kooperationspartnern zu Bedarfen bei Langzeitarbeitslosigkeit), – die Mitwirkung bei der Erarbeitung von neuen Förderansätzen (zum Beispiel Einbringen fachlicher Expertise auf Grundlage der bestehenden Projektübersicht, Einschätzung zur Umsetzbarkeit von neuen Förderansätze durch Projektträger), Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 11. Oktober 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/2763 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode – Programmzuarbeiten (zum Beispiel Unterstützung der ESF-Verwaltungsbehörde bei der Kommunikation zu speziellen Aspekten/Förderansätze mit Projektträgern) oder – die Teilnahme an Veranstaltungen (zum Beispiel für die ESF-Verwaltungsbehörde). Zu 2.: Folgende Leistungen sind mit der Firma Schneider Organisationsberatung derzeit vertraglich vereinbart: – Allgemeine Beratung von Projektträgern und regionalen Akteuren am Arbeitsmarkt: Unter anderem Beratung von Projektträgern im Vorfeld der Antragsstellung, Beratung der regionalen Akteure am Arbeitsmarkt zu allgemeinen und spezifischen Fragen der ESF-Umsetzung, Information der Projektträger, der regionalen Akteure am Arbeitsmarkt und sonstiger Interessierter mit Informationen der ESF-Verwaltungsbehörde durch die technische Abwicklung von elektronischen Mailings. – Zuarbeiten beim Anmeldeverfahren. – Beratung und Unterstützung des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie. Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. – Organisation von Einzelveranstaltungen: unter anderem Mitarbeit bei der Konzeption und Vorbereitung der Veranstaltung, Suche nach geeigneten Räumlichkeiten, Erstellen von Einladungsverteilern, Erfassen der Anmeldungen, Besetzung des Tagungsbüros . – Seit 1. Juli 2012 Einrichtung und Betrieb einer Servicestelle für den Förderansatz Qualischeck. Zu 3.: Das Verfahren zur Gewinnung von ESF-Projekten wird aufgrund von Anforderungen der Europäischen Kommission in Rheinland-Pfalz zweistufig umgesetzt. Diese Forderung wird von der Europäischen Kommission mit Nachdruck vertreten. Damit soll ein möglichst ungehinderter Zugang und eine möglichst breite Information zu den europäischen Fördermitteln sichergestellt werden. In einem ersten Schritt – dem Auswahlverfahren – wird eine größtmögliche Öffentlichkeit aufgerufen, Projektanmeldungen mit inhaltlichen Projektskizzen für einen bestimmten Förderzeitraum oder auch für einzelne Förderansätze einzureichen. Diese Projektskizzen werden hinsichtlich der Förderwürdigkeit des Vorhabens an sich und der konzeptionellen Eignung für die Umsetzung des Operationellen Programms von Schneider Organisationsberatung geprüft und bewertet, zudem werden grundlegende Fragen der nationalen Kofinanzierung abgeklärt. In dieser Phase bearbeitet der externe Dienstleister im Wesentlichen organisatorische und vorbereitende Aufgaben. Der externe Dienstleister erstellt dann anhand zuvor festgelegter Kriterien eine Projektanmeldeübersicht als Entscheidungsgrundlage für das Auswahlgremium. Dabei werden die Projektanmeldungen auch plausibilisiert, die Zuordnung zum Operationellen Programm und der Arbeitsmarktpolitik des Landes geprüft, die Kofinanzierung hinterfragt und die Ergebnisse in systematischer Art und Weise zusammengefasst. Dies ist die Grundlage für die Beratung und Entscheidung durch das Auswahlgremium. Im Auswahlgremium führt die ESF-Verwaltungsbehörde den Vorsitz. Weitere Mitglieder sind der Staatssekretär des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie, Vertreterinnen und Vertreter der Abteilung Arbeit des Ministeriums sowie Vertreterinnen und Vertreter der zwischengeschalteten Stelle (angesiedelt beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung). Beratende Vertreterinnen und Vertreter können durch die Verwaltungsbehörde zugelassen werden. Der externe Dienstleister nimmt beratend an den Sitzungen teil, ist aber kein Mitglied des Auswahlgremiums. Die Bewertung der angemeldeten Projekte wird durch das Auswahlgremium vorgenommen und nach den „Kriterien für die Auswahl und Genehmigung von Vorhaben im Rahmen des Operationellen Programms des Europäischen Sozialfonds im Ziel 2 ‚Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung‘ des Landes Rheinland-Pfalz für die Förderperiode 2007 bis 2013“ durchgeführt (zum Beispiel Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Projektträgers, Akzeptanz bei notwendigen Kooperationspartnern oder fachpolitische Zweckmäßigkeit). Die Auswahlkriterien wurden operationalisiert und sind Bestandteile einer Bewertungsmatrix für Projektanmeldungen. Die Anmeldenden werden über die Entscheidung des Auswahlgremiums schriftlich informiert und bei positiver Bewertung zur Einreichung eines Antrags beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung aufgefordert. Danach erfolgt in einem zweiten Schritt die formale Antragstellung der ausgewählten Vorhaben bei der zwischengeschalteten Stelle des ESF in Rheinland-Pfalz (angesiedelt beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung), bei der neben detaillierten konzeptionellen Fragen auch die Zuwendungsfähigkeit einzelner geplanter Ausgabepositionen geprüft wird. Am Antrags- und Bewilligungsverfahren ist der externe Dienstleister nicht beteiligt. Der Ablauf des Auswahlverfahrens wurde in der „Beschreibung zum Verwaltungs- und Kontrollsystem für den Europäischen Sozialfonds (ESF) im Ziel 2 ‚Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung‘ für Rheinland-Pfalz“ festgelegt, welche von der Europäischen Kommission genehmigt wurde. Alexander Schweitzer Staatsminister