Drucksache 16/2764 18. 09. 2013 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Hedi Thelen und Gabriele Wieland (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Begünstigtenverzeichnis des Europäischen Sozialfonds für das Land Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage 1826 vom 26. August 2013 hat folgenden Wortlaut: Die Organisationsberatung Schneider ist im „ESF-Begünstigtenverzeichnis“ mindestens in den Jahren 2010 und 2009 als Begünstigte ausgewiesen. Wir fragen die Landesregierung: 1. Aufgrund welcher Leistungen ist die Organisationsberatung Schneider als Begünstigte im ESF-Begünstigtenverzeichnis aufge- führt? 2. Führt die Organisationsberatung Schneider als ESF-Beratungsstelle auch selbst ESF-Projekte durch? 3. Wenn ja, wer hat in diesen Fällen die ESF-Projektberatung durchgeführt? 4. Wenn ja, wer hat in diesen Fällen die Erstbegutachtung des Projekts übernommen? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 17. September 2013 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Firma Schneider Organisationsberatung ist für die Jahre 2009 und 2010 im Verzeichnis der Begünstigten aufgeführt, da durch die Firma Schneider Organisationsberatung zwei Projekte zur inhaltlichen Umsetzung des Operationellen Programms für die Umsetzung des ESF in Rheinland-Pfalz in der Förderperiode 2007 bis 2013 durchgeführt wurden („Vielfalt nutzen – Teilhabe stärken 2“, Laufzeit: 1. November 2008 bis 31. Dezember 2009 sowie „Vorsprung durch Vielfalt“, Laufzeit 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2011). Diese Projekte wurden unabhängig von der vertraglich vereinbarten Tätigkeit der landesweiten Beratungsstelle für Arbeitsmarktpolitik im Rahmen von Zuwendungen erbracht. Insoweit handelt es sich bei den geförderten Projekten nicht um „Leistungen“ im Sinne des Vertragsrechts. Zu 2.: Schneider Organisationsberatung hat die genannten Projekte zur inhaltlichen Umsetzung des Operationellen Programms für die Umsetzung des ESF in Rheinland-Pfalz in der Förderperiode 2007 bis 2013 durchgeführt. Die besondere fachliche Eignung des Projektträgers für die Umsetzung dieser Projekte war ausschlaggebend für die Entscheidung und stand bei der Projektumsetzung selbst im Vordergrund. Die Umsetzung erfolgte neben dem Auftrag „landesweite Beratungsstelle für Arbeitsmarktpolitik“. Zu 3.: Die Beratung des Projektträgers erfolgte in diesen Fällen durch die ESF-Verwaltungsbehörde beim Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie sowie im weiteren Verfahren durch die zwischengeschaltete Stelle (angesiedelt im Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung). Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 11. Oktober 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/2764 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu 4.: Die Sichtung und Aufbereitung der Projektanmeldungen des Projektträgers wurde in diesen Fällen durch die ESF-Verwaltungsbehörde beim Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie vorgenommen. Die Bewertung und Entscheidung über die Projektanmeldungen erfolgte wie bei allen Projektanmeldungen durch das Auswahlgremium auf Grundlage der „Kriterien für die Auswahl und Genehmigung von Vorhaben im Rahmen des Operationellen Programms des Europäischen Sozialfonds im Ziel 2 ‚Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung‘ des Landes RheinlandPfalz für die Förderperiode 2007 bis 2013“. Beim Auswahlverfahren und der Projektbegleitung wurde auch die damalige Stabsstelle der Beauftragten der Landesregierung für Migration und Integration einbezogen. Im Übrigen wird auf die Antwort der Landesregierung auf die Frage 3 der Kleinen Anfrage 1824 *) betr. Tätigkeitsfelder der landesweiten Beratungsstelle für Arbeitsmarktpolitik verwiesen. Alexander Schweitzer Staatsminister *) Hinweis der Landtagsverwaltung: Vgl. Drucksache 16/2763.