Drucksache 16/2781 20. 09. 2013 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Guido Ernst (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums der Finanzen Festlegung der Prioritätenliste der Landkreise und kreisfreien Städte Die Kleine Anfrage 1832 vom 28. August 2013 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Projekte auf der Prioritätenliste der Kreise und kreisfreien Städte werden in diesem und den folgenden Jahren gefördert? 2. Wann ist mit der Bezuschussung der einzelnen Projekte durch das Land zu rechnen? 3. Nach welchen Kriterien werden die einzelnen Projekte gefördert? Das Ministerium der Finanzen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 19. September 2013 wie folgt beantwortet: Für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur: Zu Frage 1: a) Förderbereich Sportstättenbau Für die nachfolgend aufgeführten Projekte, die in den Prioritätenlisten der Landkreise und kreisfreien Städten aufgeführt sind, wurde bereits in 2013 eine Landeszuwendung bewilligt: Kommune/Sportverein Bezeichnung des Projekts Stadt Bitburg Sanierung der Eissporthalle SC Bobenheim-Roxheim Bau eines Kunstrasenplatzes ASV Frankenthal Bau eines Vereinsheims Gem. Grafschaft Sanierung des Tennenplatzes in Bengen VG Hamm Sanierung des Stadions Hamm DJK Landau Bau einer Flugzeughalle Stadt Ludwigshafen Sanierung des Freibads Willersinnweiher Stadt Rheinböllen Sanierung des Kunstrasenplatzes Stadt Speicher Bau eines Kunstrasenplatzes TuS Ahbach Bau eines Kunstrasenplatzes Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 16. Oktober 2013 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/2781 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Es ist vorgesehen, noch weitere Projekte in 2013 zu fördern. Eine Bewilligung der Zuwendung kann jedoch nur dann erfolgen, wenn die Antragsunterlagen vollständig der ADD vorliegen und die Prüfung der Unterlagen durch die ADD die Bewilligungsreife der Projekte ergibt. Zur Förderung von Sportprojekten in den nächsten Jahren kann noch keine Aussage getroffen werden. b) Förderbereich Kommunaler Straßenbau/ÖPNV/SPNV Die Aufstellung von Prioritätenlisten obliegt den jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaften. Der Landesregierung liegen im Allgemeinen derartige Listen nicht vor. Bei der Festlegung ihrer Prioritäten verfahren die kommunalen Gebietskörperschaften unterschiedlich. In der Regel stimmen sich die jeweiligen Gebietskörperschaften vor Einreichung eines Zuwendungsantrags mit dem Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz über das Fördervorhaben ab. Über die Förderung eines Projekts wird letztendlich nach Einreichung des entsprechenden Zuwendungsantrags im Einzelfall entschieden. c) Förderbereiche Investitionsstock, Konversion, Städtebauförderung, Dorferneuerung, jüdische Friedhöfe, Brand- und Katastrophenschutz , Sanitäts-, Betreuungs- und Verpflegungsdienst Listen der Kreise und kreisfreien Städte mit Projekten, die in diesem und den kommenden Jahren noch gefördert werden sollen, liegen nicht vor. Zu Frage 2: a) Förderbereich Sportstättenbau Die Zuwendungen für die zur Förderung vorgesehenen Projekte werden bewilligt, sobald die der ADD vorgelegten Antragsunterlagen eine Projektreife der Vorhaben ergeben. b) Förderbereich Kommunaler Straßenbau/ÖPNV/SPNV Siehe Antwort zur Frage 1. c) Förderbereiche Investitionsstock, Konversion, Städtebauförderung, Dorferneuerung, jüdische Friedhöfe, Brand- und Katastrophenschutz , Sanitäts-, Betreuungs- und Verpflegungsdienst. Siehe Antwort zur Frage 1. Zu Frage 3: a) Förderbereich Sportstättenbau Die Förderkriterien ergeben sich aus dem Sportförderungsgesetz vom 9. Dezember 1974 sowie aus der VV-Sportanlagen-Förderung vom 19. November 2001 b) Förderbereich Kommunaler Straßenbau/ÖPNV/SPNV Die Kriterien für die Förderung der einzelnen Projekte ergeben sich aus den Vorgaben der Verwaltungsvorschrift zu § 44 Abs. 1 der Landeshaushaltsordnung (VV-LHO) vom 20. Dezember 2002, dem Landesverkehrsfinanzierungsgesetz Kommunale Gebietskörperschaften (LVFGKom) vom 26. Mai 2009, der Verwaltungsvorschrift zur Förderung des kommunalen Straßenbaus (VV-GVFG/LFAG-Stb) vom 20. Juni 2005 und der Verwaltungsvorschrift zur Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs einschließlich des Schienenpersonennahverkehrs (VV ÖPNV/SPNV) vom 14. Oktober 1997. c) Förderbereiche Investitionsstock, Konversion, Städtebauförderung, Dorferneuerung, jüdische Friedhöfe, Brand- und Katastrophenschutz, Sanitäts-, Betreuungs- und Verpflegungsdienst. Die Kriterien der Förderung richten sich nach den jeweiligen förderrechtlichen Bestimmungen. Neben der Landeshaushaltsordnung (LHO) und den hierzu ergangenen Verwaltungsvorschriften sowie dem Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) sind dies für den Bereich des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur in der jeweils gültigen Fassung insbesondere – die VV-IStock, – die VV-Dorferneuerung, – das BauGB, – die VV-StBauE, – die VV zur Betreuung der jüdischen Friedhöfe, – das Landesgesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG), – die Feuerwehrverordnung (FwVO-RLP), – die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums des Innern und für Sport über Zuwendungen für den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz, – Rundschreiben des Ministers des Innern und für Sport vom 5. Juni 2007. 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/2781 Die Höhe der jeweiligen Zuwendungen bei der Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen richtet sich nach der jeweils gültigen Festbetragsübersicht -Fahrzeuge (FBÜF) und bei den Feuerwehrhäusern nach den Planungs- und Förderrichtwerten für Feuerwehrhäuser (PFR). Im Übrigen wird für die Förderbereiche und -programme, die in den vorstehenden Ausführungen nicht genannt werden, Fehlanzeige gemeldet. Für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung: Zu den Fragen 1 und 2: Derartige Prioritätenlisten liegen nicht vor. Zu Frage 3: Bereich der Wirtschaftsförderung: a) Richtlinie zur Förderung der rheinland-pfälzischen Heilbäder und Kurorte zur Standortsicherung und Qualitätssicherung (Bäderrichtlinie). b) Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ Bereich Klimaschutz, Umwelttechnologie, Kreislaufwirtschaft: Förderung abfallwirtschaftlicher Maßnahmen und der Sanierung von Altlasten. Bereich Energie und Strahlenschutz: Zinszuschüsse für Investitionen im Bereich der Energieeffizienz und der Energieversorgung einschließlich der erneuerbaren Energien . Darüber hinaus erfolgen Förderungen auf der Grundlage des Landeshaushaltsrechts. Für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten: Zu Frage 1: Projektlisten der Landkreise und kreisfreien Städte für das Jahr 2013 und insbesondere für Folgejahre liegen nicht vor. Insoweit wird Fehlanzeige erstattet. Zu Frage 2: Für den Forstbereich bemisst sich die Gewährung einer Förderung am Ergebnis der Antragsprüfung. Im Bereich des Lärmschutzes wird die akustische Sanierung zweier Räume im Schulzentrum Konz im Landkreis Trier-Saarburg mit 20 000 € bezuschusst. Der Zeitpunkt des Mittelabflusses hängt von deren Anforderung ab. Für die übrigen Bereiche des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten wird Fehlanzeige erstattet. Zu Frage 3: Im Bereich Wasserwirtschaft werden Maßnahmen nach der aktuellen Förderrichtlinie der Wasserwirtschaftsverwaltung – FöRIWWV – 2013 vom 20. Juni 2013 – 103-4 331/2012-1 – gefördert. Förderprojekte der Forstwirtschaft werden nach den Kriterien folgender Richtlinien gefördert: a) Zuwendungen zur Förderung der Forstwirtschaft (Fördergrundsätze – Forst) Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz vom 17. Januar 2007 (10515.4500) b) Entwicklungsprogramm „Agrarwirtschaft, Umweltmaßnahmen, Landentwicklung“ (PAUL) für den ländlichen Raum des Landes Rheinland-Pfalz nach Artikel 15 ELER-Verordnung in der jeweils geltenden Fassung unter Zugrundelegung der jeweiligen Entscheidung der EU-Kommission zur Genehmigung des Entwicklungsprogramms PAUL. Für die Förderfähigkeit im Bereich des Lärmschutzes kommt es allein auf die Zweckbestimmung für die Lärmaktionsplanung an. Grundsätzlich förderungsfähig sind bauliche Maßnahmen wie Lärmschutzwände, -wälle und -fenster oder, wie unter 2 aufgeführt, die Verbesserung der Raumakustik in Schulen und Kindertageseinrichtungen. Daneben kommen weitere Maßnahmen, wie z. B. Kombinationsmaßnahmen zum Lärmschutz und zur Luftreinhaltung, Maßnahmen zur Verkehrsvermeidung etc. in Betracht. Im landwirtschaftlichen Förderbereich erfolgt die Auswahl für die im Rahmen der zweiten Säule der gemeinsamen Agrarpolitik geförderten Projekte auf Basis der nach Art. 71 der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 nach Anhörung des zuständigen Begleitausschusses festgelegten Auswahlkriterien. Für die übrigen Bereiche des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten wird Fehlanzeige erstattet. 3 Drucksache 16/2781 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur: Zu den Fragen 1 bis 2: Fehlanzeige. Zu Frage 3: Die Kriterien für die Schulbauförderung sind in der Verwaltungsvorschrift „Bau von Schulen und Förderung des Schulbaus“ des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 22. Januar 2010 (Amtsbl. S. 100 ff.) geregelt. Auf- und Ausbau von Jugendkunstschulen in Rheinland-Pfalz – Förderung von dezentralen und zentralen Angebotsstrukturen – Merkblatt vom 30. Juni 2013 – (veröffentlicht auf www.kulturland.rlp.de). Merkblatt zur Förderung bildender Kunst (veröffentlicht auf www.kulturland.rlp.de) Bedingungen zur Umsetzung von Projekten der kulturellen Bildung im Rahmen des Landesprogramms „Jedem Kind seine Kunst“ in Rheinland-Pfalz (veröffentlicht auf www.kulturland.rlp.de). Förderung Kommunaler Kultureinrichtungen und -projekte (Förderrichtlinie Kultur) – Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 3. September 2008 (Amtsblatt des MBWJK Nr.9/2008 S.290). VV zur Förderung von Projekten kommunaler und sonstiger nichtstaatlicher Museen – Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur vom 5. August 2011 (9812-53 501/50) (Amtsblatt des MBWWK vom 26. September 2011, Nr. 9, Seite 267). VV zur Förderung des öffentlichen Bibliothekswesens in Rheinland-Pfalz – Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur vom 9. Dezember 2011 (9812-53 543-1/50) (Amtsblatt des MBWWK Nr. 2/2012, Seite 113) Zuwendungen des Landes zur Erhaltung von nichtstaatlichen Kulturdenkmälern – Neufassung der Verwaltungsvorschrift zurzeit in Bearbeitung. Richtlinie für die Gewährung von Projektförderungen im Bereich der freien Theater, Orchester und Musikgruppen, der soziokulturellen Einrichtungen und Maßnahmen (Förderrichtlinie freie Szene) – Förderrichtlinie zurzeit in Bearbeitung. Folgende Ministerien melden Fehlanzeige: Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie, Ministerium der Finanzen, Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen. Dr. Carsten Kühl Staatsminister 4