Drucksache 16/2806 25. 09. 2013 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Christine Schneider (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Windatlas Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage 1854 vom 4. September 2013 hat folgenden Wortlaut: Frau Ministerin Lemke hat bei der Vorstellung des „Windatlas Rheinland-Pfalz“ eingeräumt, dass es in Rheinland-Pfalz eine große Anzahl von Windrädern gibt, die an nicht sehr windreichen Standorten gebaut wurden und kaum rentabel betrieben werden können. Sie verwies auf die Möglichkeit, diese Windräder an besser geeignete Standorte zu versetzen. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Windkraftanlagen sind betroffen (bitte genaue Standortangabe)? 2. Wer ist nach Auffassung der Landesregierung verantwortlich für die Verluste und den Verlustausgleich beim Betrieb von Wind- rädern wegen der Auswahl ungeeigneter Standorte? 3. Wer sollte nach Auffassung der Landesregierung die entstehenden Kosten für eine Verlagerung der Windkraftanlagen übernehmen? 4. Wie soll zukünftig verhindert werden, dass Windkraftanlagen an ungeeigneten Standorten betrieben werden? Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 24. September 2013 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die derzeit errichteten Windenergieanlagen sind unter den jeweils geltenden Rahmenbedingungen geplant und genehmigt worden. Eine besondere Rolle spielen hierbei die Vergütungssätze des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG), das in den letzten Jahren mehrfach novelliert wurde. Eine Auswertung über die betriebswirtschaftlichen Rentabilitäten von Windenergieanlagen wurde von der Landesregierung nicht vorgenommen. Zu Frage 2: Die Verantwortung für die Errichtung einer Windenergieanlage liegt ausschließlich beim Investor. Zu Frage 3: Die Kosten für eine Verlagerung von Windenergieanlagen sind von dem Veranlasser der Verlagerung zu tragen. Zu Frage 4: Ob ein Standort für den Betrieb einer Windenergieanlage wirtschaftlich geeignet ist, ist von dem jeweiligen Investor zu entscheiden. Der Windatlas Rheinland-Pfalz stellt mit den dort aufgeführten mittleren Windgeschwindigkeiten eine Planungshilfe für die Träger der Bauleitplanung und eine Orientierungshilfe für Investoren zur Verfügung. Eveline Lemke Staatsministerin Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 18. Oktober 2013 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode