Drucksache 16/2807 25. 09. 2013 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Elisabeth Bröskamp (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Erneuerbare Energien (Windenergie) in Stadt und Landkreis Neuwied Die Kleine Anfrage 1859 vom 5. September 2013 hat folgenden Wortlaut: Bis zum Jahr 2030 soll der Strom bilanziell zu 100 % aus erneuerbaren Energien in Rheinland-Pfalz erzeugt werden. Vor dem Hintergrund der Planungen der Energiewende in Rheinland-Pfalz frage ich die Landesregierung: 1. Wie viele Windkraftanlagen sind zurzeit in Stadt und Kreis Neuwied in Planung, genehmigt oder errichtet? 2. Für wie viele Anlagen liegen in Stadt und Kreis Neuwied konkret Bauanträge vor? 3. Aus welchem Grund sind die Windenergieanlagen „In der Kuhheck“ von der Kreisverwaltung Neuwied genehmigt worden? 4. Welcher Größenordnung werden die geplanten Windräder (siehe Frage 3) entsprechen (Masthöhe, Rotorblattdurchmesser)? 5. Welche Standorte sind im Kreis Neuwied die „windhöffigsten“? 6. Wie bewertet die Landesregierung Windparks, die verbandsgemeindeübergreifend geplant werden? Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 23. September 2013 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: In der Stadt Neuwied wurden bisher keine Windenergieanlagen genehmigt oder errichtet. Im Landkreis Neuwied sind vier Windenergieanlagen „In der Kuhheck“ genehmigt, aber noch nicht errichtet. Es liegen derzeit keine weiteren Anträge zur Errichtung von Windenergieanlagen in den Gebieten der Stadt Neuwied und des Landkreises Neuwied vor. Nach den der Landesregierung vorliegenden Informationen befinden sich derzeit auch keine weiteren Windenergieanlagen in Planung. Zu Frage 3: Auf die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung besteht bei Erfüllung der Genehmigungsvoraussetzungen ein Rechtsanspruch. Die Kreisverwaltung sah dies im vorliegenden Fall als gegeben an. Weitere Gründe sind der Landesregierung nicht bekannt. Zu Frage 4: Die vier genehmigten Windenergieanlagen weisen bei einer Nennleistung von jeweils 2 MW eine Gesamthöhe von 179 Metern auf. Die Nabenhöhe beläuft sich auf 138 Meter und der Rotordurchmesser beträgt 82 Meter. Zu Frage 5: Der Windatlas Rheinland-Pfalz enthält landesweite Darstellungen der modellierten Windgeschwindigkeiten bei unterschiedlichen Höhen über Grund. Er dient den Trägern der Flächennutzungsplanung als Entscheidungshilfe bei ihrer Auswahl geeigneter Flächen für die Windenergienutzung. Bezogen auf eine Höhe von 140 Metern über Grund weist er für Gebiete in nahezu allen Verbandsgemeinden im Landkreis Neuwied windhöffige Bereiche aus. Eine präzise Bewertung der Windhöffigkeit als Grundlage einer Inves - torenentscheidung für einen konkreten Standort erfordert zusätzlich ein qualifiziertes standortbezogenes Windgutachten. Zu Frage 6: Gemeindegrenzen übergreifende Projekte zur Windenergienutzung werden von der Landesregierung begrüßt. Gerade bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen ist es von Bedeutung, dass Nutzen und Lasten möglichst ausgewogen verteilt sind. Eveline Lemke Staatsministerin Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 18. Oktober 2013 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode