Drucksache 16/2808 25. 09. 2013 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Wolfgang Reichel (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Autobahnausbau A 63 und A 60 Teil I Die Kleine Anfrage 1847 vom 29. August 2013 hat folgenden Wortlaut: Der Landesbetrieb Mobilität, als obere Straßenbau- und obere Verkehrsbehörde dem rheinland-pfälzischen Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur zugeordnet, hat auf der gemeinsamen Sitzung des Park- und Verkehrsausschusses des Ortsbeirats MainzBretzenheim , des Ortsbeirats Mainz-Finthen, des Ortsbeirats Mainz-Gonsenheim, des Ortsbeirats Mainz-Marienborn und des Ausschusses für Umwelt, Grün und Energie der Stadt Mainz am 25. Juni 2013 seine Pläne zur zukünftigen Gestaltung des Autobahnkreuzes Mainz-Süd sowie der A 60 bis zur Anschlussstelle Finthen vorgestellt. Die Präsentation des LBM und einige 3-D-Visualisierungen liegen nun öffentlich vor. Aufgrund dieser Unterlagen ergeben sich die folgenden Fragen: 1. Welche Grundlage hat die aktuelle Planung, wenn berücksichtigt wird, dass die A 63 an ihrem nördlichen Ende im morgendli- chen Berufsverkehr bereits heute täglich überlastet ist und neu gestaltet werden müsste, ein Ausbau aber im „Flaschenhals“ zwischen Chausseehaus und der Wohnbebauung in Marienborn nicht möglich ist? 2. Wann haben im Bereich von der A 63 zur A 60 Richtung Weisenau und an der A 63 am Abbiegerverkehr zur Abfahrt Hechtsheim -West Verkehrszählungen stattgefunden und welche Ergebnisse hatten diese Zählungen? 3. Welche Rückschlüsse zieht die Landesregierung daraus bzw. teilt die Landesregierung die Auffassung, dass diese Verbindung bereits heute allmorgendlich erheblich überlastet ist? 4. Wie begründet die Landesregierung die geplante zusätzliche Belastung der Strecke durch den Verkehr von der B 40 aus Richtung Mainz in Richtung Weisenau? 5. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über den bereits heute existierenden Unfallschwerpunkt für Lkws in der Verbindung A 60 zur A 63 – es gilt dort Tempo 40 – unter der Berücksichtigung, dass sich täglich vor und im Hechtsheimer Tunnel Staus bilden, sodass diese Fahrbahn dringend zweispurig, mit Standstreifen, und erheblich größerem Radius als bisher neu gebaut werden muss? 6. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass durch den beantragten Ausbau der A 63 zwischen Klein-Winterheim und Saulheim wie den geplanten dreispurigen Ausbau der A 60 und A 643 die Problematik der Staubildung und der damit verbundenen Umweltbelastung erheblich steigen wird? Wenn nein, warum nicht? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 25. September 2013 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die aktuelle Planung beruht auf den Vorgaben des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen. Dort ist das Vorhaben in den vordringlichen Bedarf eingestuft. Für die A 63 zwischen Chausseehaus in Marienborn und dem Autobahnkreuz Mainz-Süd liegt keine vorrangige Einstufung im aktuellen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen vor. Somit können in diesem Bereich keine Planungen für einen Ausbau der A 63 erfolgen. Zu Frage 2: Aktuelle Verkehrsmengen können durch die automatischen Langzeitzählstellen auf der A 63 ermittelt werden. Die Verbindungsrampe von der A 63 zur A 60 Richtung Weisenau ist derzeit mit knapp 16 000 Kfz/24 h belastet. Abbiegeverkehr von der A 63 zur Anschlussstelle Hechtsheim-West kann derzeit allerdings wegen fehlender automatischer Zählstellen nicht ausgewiesen werden. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 18. Oktober 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/2808 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 3: Maßgeblich für die Beurteilung der Verkehrsqualität auf der angefragten Verbindungsrampe ist der Verkehrsablauf im Bereich der anschließenden Einfädelung auf die A 60 in Richtung Weisenau. Nach dem Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen gilt für Einfädelungsstreifen ein Grenzwert zur Qualitätsstufe „F = Überlastung“ von 2 200 PKW-E/h (entspricht rund 2 000 Kfz/24 h). In der morgendlichen Spitzenzeit zwischen 6.00 und 9.00 Uhr ist die fragliche Rampe werktags regelmäßig mit rund 1 700 bis 1 850 Kfz/h belastet. Der rechnerische Grenzwert für die Überlastung wird damit nicht erreicht. Hinzu kommt, dass seit einiger Zeit der Verflechtungsbereich auf der A 60 zwischen dem Autobahnkreuz (AK) Mainz und der Anschlussstelle (AS) Hechtsheim-West auf insgesamt vier Fahrstreifen aufgeweitet wurde. Gleichwohl können in extremen Tagesspitzenzeiten, trotz der optimierten Verkehrsführung – auch durch die temporäre Standstreifenfreigabe – Behinderungen durch Rückstaus nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Zu Frage 4: Aus der Fragestellung wird nicht deutlich, welcher geplante zusätzliche Verkehr gemeint ist. Sofern es sich um die möglichen Auswirkungen der geplanten Baumaßnahme Wildgrabenbrücke von der Stadt Mainz handeln sollte, wären zusätzliche Verkehre mit der notwendigen Umleitung begründbar. Die Stadt Mainz rechnet vorerst mit einer umleitungsbedingten Verlagerung von rund 9 300 Kfz/24 h zu der angefragten Verbindungsrampe im Falle einer Vollsperrung der B 40. Für den Fall einer Sanierung der Wildgrabenbrücke unter halbseitiger Sperrung würde die Rampe während der Bauzeit mit Verkehrsmengen in Höhe von rund 4 900 Kfz/24 h zusätzlich belastet werden. Zu Frage 5: Hierbei handelt es sich um die Schleifenrampe der Fahrbeziehung von der A 60 aus Richtung Hechtsheim kommend auf die A 63 in Richtung Alzey. Bei der Betrachtung der Unfallsituation in den Jahren 2010 bis 2012 wurden in diesem Bereich insgesamt 14 Unfälle mit Sachschaden von der Polizei aufgenommen. Dabei waren bei fast 50 Prozent der Unfälle Lkw beteiligt. Nach dem einschlägigen Regelwerk sind jedoch die Kriterien für eine Unfallhäufungsstelle nicht erfüllt. Hierzu hat auch die Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf 40 km/h beigetragen. Gleichwohl wird diese Stelle weiterhin von der Unfallkommission beobachtet. Ein zweistreifiger Ausbau der Rampe mit einem erheblich größeren Radius ist derzeit nicht vorgesehen. Zu Frage 6: Nein. Durch die geplanten Kapazitätserweiterungen auf den Autobahnen 60, 63 und 643 kann die Staubildung und damit die Umweltbelastung auf den genannten Strecken deutlich reduziert werden. In Vertretung: Jürgen Häfner Staatssekretär