Drucksache 16/2809 25. 09. 2013 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Wolfgang Reichel (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Autobahnausbau A 63 und A 60 Teil II Die Kleine Anfrage 1848 vom 29. August 2013 hat folgenden Wortlaut: Der Landesbetrieb Mobilität, als obere Straßenbau- und obere Verkehrsbehörde dem rheinland-pfälzischen Ministerium des In ne rn, für Sport und Infrastruktur zugeordnet, hat auf der gemeinsamen Sitzung des Park- und Verkehrsausschusses des Ortsbeirats MainzBretzenheim , des Ortsbeirats Mainz-Finthen, des Ortsbeirats Mainz-Gonsenheim, des Ortsbeirats Mainz-Marienborn und des Ausschuss für Umwelt, Grün und Energie der Stadt Mainz am 25. Juni 2013 seine Pläne zur zukünftigen Gestaltung des Autobahnkreuzes Mainz-Süd sowie der A 60 bis zur Anschlussstelle Finthen vorgestellt. Die Präsentation des LBM und einige 3-D-Visualisierungen liegen nun öffentlich vor. Aufgrund dieser Unterlagen ergeben sich die folgenden Fragen an die Landesregierung: 1. Hat die Landesregierung bereits heute die gefährliche Situation an der A 63 im Trog zwischen dem Chausseehaus und der Wohn- bebauung, in der die Fahrzeuge ohne Standstreifen entlang von Mauern geführt werden, über die sich Personen nicht im Falle von Pannen oder kleinen Unfällen in Sicherheit bringen können, im Blick und sieht sie dies als akzeptierte Dauerlösung? 2. Welche Nachbesserungen sind zur Entschärfung dieser bereits planerisch gefährlichen Situation möglich, damit Gefahren erst gar nicht entstehen? 3. In welchem Verantwortungsbereich – Bund oder Land – liegt die Entscheidung, die A 60 zu verbreitern und das Autobahnkreuz selbst nicht neu zu gestalten und damit dem Bedarf anzupassen? 4. Wie erklärt es sich, dass die „Ist-Kartierung“, die der LBM vorgelegt hat, deutlich höhere Lärmpegel ausweist als die Lärmkartierung der Stadt Mainz, die doch zusätzlich die A 63 und einige innerörtliche Straßen berücksichtigt? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 25. September 2013 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Auch wenn in diesem Bereich kein Standstreifen vorhanden ist, wurde in den aktuellen Sitzungen der Unfallkommission sowie in der – auf der Grundlage der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) regelmäßig stattfindenden – Verkehrsschau derzeit kein Bedarf für Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit festgestellt. Im Übrigen befindet sich neben der Fahrbahn der A 60 im Bereich des Autobahnkreuzes Mainz in Fahrtrichtung Kaiserslautern nach der Beschleunigungsspur eine etwa 770 Meter lange Lärmschutzwand . Diese weist für Notfälle (Panne, Unfall) eine Fluchttür auf. Zu Frage 3: Der geplante sechsstreifige Ausbau der A 60 zwischen dem Autobahnkreuz Mainz-Süd und der Anschlussstelle Mainz-Finthen ist im „Vordringlichen Bedarf“ des derzeit gültigen Bundesverkehrswegeplans des Bundes enthalten. Das Land nimmt als Auftragsverwaltung die Umsetzung dieses gesetzgeberische Planungsauftrags wahr. Die Verkehrssituation und damit die Leistungsfähigkeit des Autobahnkreuzes Mainz-Süd selbst werden durch den Bau von parallelen Verteilerfahrbahnen erheblich verbessert. Ein Ausbau der A 63 ist nicht im „Vordringlichen Bedarf“ des derzeit gültigen Bundesverkehrswegeplans des Bundes enthalten und es können deshalb keine kapazitätssteigernden Planungen durchgeführt werden. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 18. Oktober 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/2809 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 4: Die schalltechnische Berechnung für den sechsstreifigen Ausbau erfolgt nach Anlage 1 der 16. Bundes-Immissionsschutzverordnung („Berechnung der Beurteilungspegel an Straßen“, RLS-90) von 1990. Die Lärmkartierung erfolgt entsprechend der 34. BundesImmissionsschutzverordnung nach der „Vorläufigen Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen“ (VBUS) von 2006. Beide Verfahren unterscheiden sich unter anderem durch die besondere Betrachtung des Abendzeitraumes und die Berücksichtigung von Signalanlagen in der Lärmkartierung und führen deshalb zu unterschiedlichen Ergebnissen. Die Stadt Mainz hat ihre Lärmkartierung selbst durchgeführt. In Vertretung: Jürgen Häfner Staatssekretär