Drucksache 16/2811 25. 09. 2013 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Wolfgang Reichel (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Autobahnausbau A 63 und A 60 Teil IV Die Kleine Anfrage 1850 vom 29. August 2013 hat folgenden Wortlaut: Der Landesbetrieb Mobilität, als obere Straßenbau- und obere Verkehrsbehörde dem rheinland-pfälzischen Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur zugeordnet, hat auf der gemeinsamen Sitzung des Park- und Verkehrsausschusses des Ortsbeirats MainzBretzenheim , des Ortsbeirats Mainz-Finthen, des Ortsbeirats Mainz-Gonsenheim, des Ortsbeirats Mainz-Marienborn und des Ausschusses für Umwelt, Grün und Energie der Stadt Mainz am 25. Juni 2013 seine Pläne zur zukünftigen Gestaltung des Autobahnkreuzes Mainz-Süd sowie der A 60 bis zur Anschlussstelle Finthen vorgestellt. Die Präsentation des LBM und einige 3-D-Visualisierungen liegen nun öffentlich vor. Aufgrund dieser Unterlagen ergeben sich die folgenden Fragen an die Landesregierung: 1. In welchem Umfang hat die Landesregierung die Alternative, beim Neubau der A 60 die Fahrbahnmitte so weit nach Norden zu verschieben, dass zuerst die neue Fahrbahn auf neuer Höhe fertiggebaut und danach die alte Autobahn abgerissen und neu gebaut werden kann, geprüft? 2. Wie beurteilt die Landesregierung grundsätzlich den Ausbau vor denen Hintergrund, dass die A 60 noch näher an die Wohnbebauung heranrückt? 3. Gibt es ähnliche Straßenbauprojekte in Rheinland-Pfalz, bei denen die Wohnbevölkerung entsprechend stark belastet wird? Wenn ja, wo und wie wurde der Lärmschutz dort erhöht? 4. Sieht die Landesregierung die Notwendigkeit, die vorliegenden Pläne grundsätzlich neu zu überdenken, um die Ziele Verbesserung des Verkehrsflusses, der Verkehrssicherheit, Entlastung der Innenstadt und Schutz der Anwohner wirklich zu erreichen? Wenn nein, warum nicht? 5. Welche Bedeutung misst die Landesregierung den Anwohnern/-innen bei, die einen wirkungsvolleren Lärmschutz wünschen, als in der bisherigen Planung vorgesehen? 6. Ist die Landesregierung bereit, in Dialog mit den Bürger/-innen zu treten und Verbesserungen für die Wohnbevölkerung zu erreichen ? Wenn nein, warum nicht? 7. Wie sieht der weitere Zeitplan für die Realisierung der Maßnahme aus? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 25. September 2013 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Im Rahmen der einzelnen Planungsphasen wurden verschiedene Alternativen untersucht und auf ihre Machbarkeit hin bewertet. Eine Verschiebung der A 60-Achse nach Norden ist im Bereich des Autobahnkreuzes aufgrund der angrenzenden Zwangspunkte sowie aufgrund der vorgegebenen Anknüpfungspunkte an die vorhandene Fahrbahn der A 60 nicht möglich. Zu Frage 2: Durch den Ausbau rückt der befestigte Fahrbahnrand um ca. 6,50 m näher an die Bebauung. Durch entsprechende Lärmschutzmaßnahmen werden die gesetzlich vorge-gegebenen Grenzwerte für den Lärmschutz eingehalten. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 18. Oktober 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/2811 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 3: Die Lärmbelastung wird für jedes Bauvorhaben, das die Voraussetzungen der 16. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BlmSchV) erfüllt, ermittelt und bei Überschreitung der gesetzlichen Grenzwerte der Lärmschutz entsprechend den Ergebnissen und örtlichen Gegebenheiten bemessen. Ein ähnliches Straßenbauprojekt, wie der Ausbau der A 60, ist z. B. die A 61 bei Speyer, bei dem bei einen Ausbau von vier auf sechs Fahrstreifen aktiver Lärmschutz, insbesondere durch Lärmschutzwände, vorgesehen ist. Zu Frage 4: Die derzeit vorliegende Planung entspricht den gesetzlich geforderten und den durch das entsprechende Regelwerk vorgegebenen Anforderungen hinsichtlich der Verbesserung des Verkehrsflusses, der Verkehrssicherheit, der Entlastung der Innenstadt und des Schutzes der Anwohner. Im Übrigen hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung als Straßenbaulastträger für diese Planung mit dem zur Genehmigung notwendigen Gesehen-Vermerk seine Zustimmung erteilt. Zu den Fragen 5 bis 7: Interessen und Belange der Anwohnerinnen und Anwohner misst die Landesregierung eine hohe Bedeutung bei. Zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger findet deshalb eine intensive Information und Diskussion insbesondere mit den betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern im Rahmen von Informationsveranstaltungen statt. In einem nächsten Schritt soll das Planfeststellungsverfahren für den Ausbau beantragt werden. Die Landesregierung wird durch die Offenlage der Planunterlagen im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens und eines Erörterungstermins eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ermöglichen. Darüber hinaus wird die Öffentlichkeit wie bisher in Informationsveranstaltungen weiter über die einzelnen Planungs- und Verfahrensschritte unterrichtet. In Vertretung: Jürgen Häfner Staatssekretär