Drucksache 16/2821 27. 09. 2013 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Bettina Dickes (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Situation der Integrationshilfen in Schulen Die Kleine Anfrage 1857 vom 5. September 2013 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Integrationshelferinnen und -helfer (absolut sowie in Vollzeitstellen) sind in den einzelnen Kreisen und kreisfreien Städten an welchen Schularten für wie viele Schülerinnen und Schüler tätig – absolut sowie im Vergleich zu den in den entsprechenden Gebietskörperschaften unterrichteten Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf? 2. Wie verteilen sich die einzelnen Integrationshelferinnen und -helfer auf die unterschiedlichen Förderschwerpunkte? 3. Wie viele der Integrationshelferinnen und -helfer sind Fachkräfte und für welche Förderschwerpunkte werden sie jeweils einge- setzt? 4. Wie viel Vergütung erhalten die Träger in den einzelnen Kreisen und kreisfreien Städten pro Stunde – gegliedert nach angelern- ten Helfern und Fachkräften? 5. Welchen Stundenlohn erhalten in den einzelnen Gebietskörperschaften die Integrationshelferinnen und -helfer, differenziert nach angelernten Helfern und Fachkräften? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 26. September 2013 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Bei den Integrationshilfen in Schulen handelt es sich um eine ambulante Leistung der Eingliederungshilfe. Die Bewilligung von Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für körperlich und/oder geistig behinderte Kinder und Jugendliche fällt in die Zuständigkeit der örtlichen Träger der Sozialhilfe, die zu 100 Prozent Kostenträger der Maßnahme sind. Mit der Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs beteiligt sich das Land ab dem 1. Januar 2014 im Rahmen der Schlüsselzuweisung C 1 zur Hälfte an den Kosten. Für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche ist die Kinder- und Jugendhilfe zuständig. Bei den Integrationshilfen handelt sich um eine Angelegenheit der kommunalen Selbstverwaltung. Die Landesregierung führt keine eigene Statistik zu den in Schulen eingesetzten Integrationshilfen. Entsprechendes Zahlenmaterial liegt ihr daher nicht vor. Zu 2.: Da die Landesregierung keine originäre Zuständigkeit für die Bewilligung von Integrationshilfen in Schulen hat und ihr auch keine Daten zu den Zahlen der Integrationshilfen vorliegen, ist eine Beantwortung nicht möglich. Zu 3.: In der „Gemeinsamen Empfehlung des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen, des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur und der Kommunalen Spitzenverbände zu den Aufgabenfeldern einer Integrationshelferin bzw. eines Integrationshelfers im Zusammenhang mit der schulischen Bildung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen nach dem SGB XII“ vom 15. September 2006 ist hierzu ausgeführt, dass die Hilfestellungen einer Integrationshilfe Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 21. Oktober 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/2821 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode grundsätzlich von Personen ohne spezielle Ausbildung geleistet werden sollen. Dies schließt nicht aus, dass im Einzelfall der Einsatz einer Fachkraft erforderlich sein kann. Die Entscheidung wird vom örtlichen Träger der Sozialhilfe unter Berücksichtigung des individuellen Teilhabebedarfs und der Besonderheiten im Einzelfall getroffen. Für den Bereich des SGB VIII liegt keine Empfehlung vor. Der Landesregierung liegen aus den genannten Gründen keine näheren Informationen zur Anzahl der eingesetzten Fachkräfte vor. Zu 4.: Der Landesregierung liegen hierzu aus den genannten Gründen keine Informationen vor. Zu 5.: Der Landesregierung liegen hierzu aus den genannten Gründen keine Informationen vor. Alexander Schweitzer Staatsminister