Drucksache 16/2822 27. 09. 2013 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Ulrich Steinbach (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Veränderungen der Realsteuerhebesätze der Kommunen in Rheinland-Pfalz im Zuge des Beitritts zum Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF-RP) Die Kleine Anfrage 1862 vom 6. September 2013 hat folgenden Wortlaut: Das Land hat mit der Einrichtung des Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF-RP) auf die teilweise überbordenden Kassenkredite zahlreicher Kommunen reagiert. Der Fonds reduziert die Altschulden der betroffenen Kommunen, indem er die Verringerung der aufgenommenen Liquiditätskredite jährlich mit insgesamt rund 170 Millionen Euro bezuschusst. Ein wichtiger Bestandteil des KEF ist der im Beitrittsvertrag festgelegte Konsolidierungskurs, den die beteiligten Kommunen einschlagen müssen, sowie der damit verbundene Eigenanteil, den die Kommunen erbringen müssen. Um diesen Eigenanteil, der ein Drittel des gesamten Betrags des KEF-RP ausmacht, zu finanzieren, haben viele Kommunen in den letzten Jahren ihre Hebesätze auf die Realsteuern nach oben angepasst. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Welche Kommunen haben im Zuge des KEF-RP-Beitritts ihre Hebesätze auf die Realsteuern (Gewerbe- und Grundsteuer A, B) in welchem Ausmaß erhöht (Auflistung gesplittet nach Gebietskörperschaftsgruppen)? 2. Wie hoch war die durchschnittliche Erhöhung der Hebesätze (Auflistung gesplittet nach Gebietskörperschaftsgruppen)? 3. Wie hoch waren die zusätzlichen Einnahmen aus der Erhöhung der Realsteuerhebesätze in den einzelnen Kommunen (Auflis - tung gesplittet nach Gebietskörperschaftsgruppen)? 4. Welchen Anteil haben die Mehreinnahmen aus der Hebesatzanpassung am gesamten Eigenanteil der einzelnen Kommunen im Zuge des KEF-RP-Beitritts? 5. Wie hoch ist der durchschnittliche Anteil der Mehreinnahmen aus den Hebesatzerhöhungen im Bezug zum gesamten Eigenan- teil der Kommunen? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 25. September 2013 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Nach aktuellem Stand Anfang September 2013 haben 791 Gemeinden und Gemeindeverbände im Rahmen des Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF-RP) Konsolidierungsverträge mit dem Land Rheinland-Pfalz – vertreten durch die Kommunalaufsichtsbehörden – abgeschlossen. Die große Zahl der teilnehmenden Gebietskörperschaften ist Beleg dafür, dass mit dem KEF-RP ein wirksames Instrument zur Konsolidierung der Kommunalfinanzen geschaffen wurde. Die am Fonds beteiligten Partner sorgen in einer gemeinsamen Kraftanstrengung dafür, dass die kommunalen Liquiditätskredite zu maßgeblichen Teilen getilgt und Zinsen gezahlt werden und setzen gleichzeitig die richtigen Anreize, den Kurs der Haushaltskonsolidierung fortzuführen. Der KEF-RP hat ein Gesamtvolumen von rund 3,825 Milliarden Euro. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 12. November 2013 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/2822 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Aktuelle Teilnehmer am KEF-RP sind: – 12 kreisfreie Städte; – 18 Landkreise; – 50 Verbandsgemeinden und verbandsfreie Gemeinden und – 711 Ortsgemeinden. Die Kleine Anfrage zielt auf die Veränderung von Hebesätzen der Realsteuern zur teilweisen oder vollständigen Aufbringung des kommunalen Konsolidierungsbeitrags (Eigenanteil) ab. Da der KEF-RP erst zum 1. Januar 2012 startete, beziehen sich die nachfolgenden Angaben nur auf das Jahr 2012. Für die dem KEF-RP erst zum 1. Januar 2013 beigetretenen Körperschaften sind keine Angaben vorgenommen worden. In den Anlagen sind daher eine kreisfreie Stadt, zwei verbandsfreie Gemeinden und 53 Ortsgemeinden nicht enthalten. Die Landkreise und Verbandsgemeinden finden ebenfalls keine Berücksichtigung, da von ihnen keine Realsteuern erhoben werden. Der Konsolidierungsnachweis für das Haushaltsjahr 2012 ist entsprechend Ziffer 2.2.4 bzw. § 5 des Musters 2 des Leitfadens zum KEF-RP bis zum 30. November 2013 vorzulegen. Daher beziehen sich die dem Konsolidierungsbeitrag anrechenbaren Mehreinnahmen teils auf tatsächliche, teils auf planmäßige Zahlen. Die Beantwortung der Kleinen Anfrage erfolgt nach Erhebung der Daten bei den Kommunalaufsichtsbehörden in tabellarischer Form, getrennt nach Gebietskörperschaftsarten. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Die Beantwortung dieser Frage kann den Anlagen 1 bis 4 aus den Spalten 3 und 4 für die Gewerbesteuer, den Spalten 7 und 8 für die Grundsteuer A und den Spalten 11 und 12 für die Grundsteuer B für jede Kommune einzeln entnommen werden. Zu Frage 2: Die Beantwortung dieser Frage kann den Anlagen 1 bis 4 aus den letzten Zeilen der Spalten 3 und 4 für die Gewerbesteuer, der Spalten 7 und 8 für die Grundsteuer A und der Spalten 11 und 12 für die Grundsteuer B entnommen werden. Der angegebene Durchschnitt bezieht sich dabei auf alle am KEF-RP im Jahr 2012 teilnehmenden Kommunen der jeweiligen Körperschaftsart. Zu Frage 3: Die Beantwortung dieser Frage kann den Anlagen 1 bis 4 aus der Spalte 5 für die Gewerbesteuer, der Spalte 9 für die Grundsteuer A und der Spalte 13 für die Grundsteuer B für jede Kommune einzeln entnommen werden. Zu Frage 4: Die Beantwortung dieser Frage kann den Anlagen 1 bis 4 aus der Spalte 6 für die Gewerbesteuer, der Spalte 10 für die Grundsteuer A und der Spalte 14 für die Grundsteuer B für jede Kommune einzeln entnommen werden. Zu Frage 5: Die Beantwortung dieser Frage kann den Anlagen 1 bis 4 aus der letzten Zeile der Spalte 6 für die Gewerbesteuer, der Spalte 10 für die Grundsteuer A und der Spalte 14 für die Grundsteuer A entnommen werden. Der angegebene Durchschnitt bezieht sich dabei auf alle am KEF-RP im Jahr 2012 teilnehmenden Kommunen der jeweiligen Körperschaftsart. Die Spalten 15 und 16 weisen die Summen aus allen Realsteuern aus. Roger Lewentz Staatsminister 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/2822 Anlage 3 Drucksache 16/2822 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 4 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/2822 5 Drucksache 16/2822 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 6 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/2822 7 Drucksache 16/2822 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 8 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/2822 9 Drucksache 16/2822 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 10 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/2822 11 Drucksache 16/2822 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 12 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/2822 13 Drucksache 16/2822 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 14 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/2822 15 Drucksache 16/2822 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 16 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/2822 17 Drucksache 16/2822 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 18 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/2822 19 Drucksache 16/2822 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 20 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/2822 21 Drucksache 16/2822 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 22 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/2822 23 Drucksache 16/2822 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 24 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/2822 25