Drucksache 16/2823 27. 09. 2013 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Adolf Kessel (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Landesgesetz zur Schaffung tariftreuerechtlicher Regelungen vom 1. Dezember 2010 Die Kleine Anfrage 1874 vom 10. September 2013 hat folgenden Wortlaut: Die Servicestelle für die Umsetzung des Landestariftreuegesetzes hat in ihrem Rundschreiben vom 31. Juli 2013 ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Kontrollen hinsichtlich der Einhaltung der Mindestentgelt- bzw. Tariftreueverpflichtung nach §§ 3 und 4 LTTG durch den öffentlichen Auftraggeber durchzuführen sind und eine Beauftragung Dritter gesetzlich nicht vorgesehen ist. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie viele Kontrollen wurden seit der Einführung des LTTG getrennt nach Kalenderjahren durchgeführt? 2. Wie viele Verstöße wurden hierbei festgestellt (getrennt nach §§ 3 und 4 LTTG)? 3. Wie steht die Landesregierung zur Möglichkeit, Dritte für die Durchführung der Kontrollen zu beauftragen? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 26. September 2013 wie folgt beantwortet: Zu 1. und 2.: Kontrollen zur Einhaltung des Landestariftreuegesetzes werden von den öffentlichen Auftraggebern nach entsprechenden Eingaben vorgenommen. Landesweite Statistiken über die Durchführung entsprechender Kontrollen werden nicht geführt. Zu 3.: Eine Beauftragung Dritter für die Durchführung von Kontrollen sieht das Landestariftreuegesetz gesetzlich nicht vor. Zur Unterstützung der öffentlichen Auftraggeber wurde beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung eine Servicestelle eingerichtet, die über das Landestariftreuegesetz informiert und die Entgeltregelungen aus den einschlägigen und repräsentativen Tarifverträgen unentgeltlich zur Verfügung stellt. Diese kann die öffentlichen Auftraggeber bei der Gewährleistung der Einhaltung der Tariftreue durch die Zurverfügungstellung der entsprechenden Informationen unterstützen. Seit Inkrafttreten des Landestariftreuegesetzes am 1. März 2011 sind bis zum 30. Juni 2013 insgesamt 1 770 Anfragen bei der Servicestelle eingegangen und 74 Infoveranstaltungen haben hierzu stattgefunden. Dieser Service führt zu einer umfassenden Information der öffentlichen Auftraggeber. Alexander Schweitzer Staatsminister Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 21. Oktober 2013 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode