Drucksache 16/2824 10. 10. 2013 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Josef Dötsch (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Haltung der Landesregierung zur Einführung einer Sonderabgabe auf Einwegverpackungen Die Kleine Anfrage 1904 vom 19. September 2013 hat folgenden Wortlaut: In der aktuellen politischen Diskussion steht die Einführung einer Sonderabgabe auf Einwegverpackungen, nachdem dies zum Beispiel im Wahlprogramm von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gefordert wird. Ich frage die Landesregierung: 1. Hält die Landesregierung die Einführung einer Sonderabgabe auf Einwegverpackungen über die bestehenden Pfandpflichten hinaus für erforderlich oder sinnvoll? 2. Trifft es zu, dass Wirtschaftsministerin Lemke und nachfolgend die Landesregierung als Ganze die Ausweitung des Dosen- pfandes auf die bisher vom Pfand befreiten Dosen für Fruchtsäfte und diätische Getränke gefordert hat? 3. Welche Konsequenzen für die Produktionsstandorte von Getränkedosen in Haßloch und Weißenthurm und die Zahl der dort Beschäftigten sind nach Einschätzung der Landesregierung aus den beiden Maßnahmen, Sonderabgabe und Pfandausweitung, zu erwarten? 4. Welche Schlussfolgerungen sind nach Ansicht der Landesregierung aus der Studie der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung aus dem Jahr 2009 zu ziehen, der zufolge bei den untersuchten Ökobilanzparametern der Blechdose ein erheblicher ökologischer Vorteil gegenüber vielen Mehrwegflaschen bescheinigt wurde? Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 9. Oktober 2013 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Im Rahmen der Befassung im Bundesrat (Bundesratdrucksache 208/1/13) mit dem Entwurf einer „Verordnung über die Hinweispflichten des Handels beim Vertrieb bepfandeter Getränkeverpackungen“ hat Rheinland-Pfalz einen Entschließungsantrag der Länder Schleswig-Holstein, Bremen und Niedersachsen unterstützt, um die Regelungen zur Pfandpflicht widerspruchsfrei, in sich klarer und für die Verbraucherinnen und Verbraucher verständlicher zu machen. In dem Antrag wird deshalb gefordert: 1. die Pfandpflicht auf Getränke wie Frucht- und Gemüsesäfte sowie -Nektare auszuweiten, 2. die Ausnahmen von der Pfandpflicht für zum Beispiel diätische Getränke und für unterschiedliche Verpackungsgrößen abzu- schaffen, 3 die ökologische Vorteilhaftigkeit von Verkaufsverpackungen nach einheitlichen Kriterien zu überprüfen und 4. die Konsumentinnen und Konsumenten sowie den Handel über die ökologische Vorteilhaftigkeit von Mehrweggetränkeverpa- ckun gen zu informieren. Der Entschließungsantrag wurde sowohl seitens der A- und B-Länder im Umweltausschuss des Bundesrates mehrheitlich angenommen . Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 21. Oktober 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/2824 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 3: Es gibt derzeit keine Aktivitäten der Bundesregierung, die darauf abzielen, die Pfandpflicht anzupassen oder eine Zusatzabgabe einzuführen. Selbst für den Fall, dass eine Zusatzabgabe oder Ausweitung der Pfandpflicht käme, ließe sich diese Frage derzeit nicht belastbar beantworten. Denn die Auswirkungen hängen maßgeblich vom Verhalten der Marktteilnehmer ab. Die Dose ist das beste Beispiel hierfür. Obgleich eine Rücknahme leerer Dosen im Handel über Automaten genauso gut sichergestellt werden kann wie eine Rücknahme von Einwegplastikflaschen, hat der Handel selbst die Gelegenheit genutzt, die Dosen weitgehend aus seinem Sortiment auszulisten. Zu Frage 4: Nach Kenntnis der Landesregierung zeigen die aktuellen Ökobilanzen keinen ökologischen Vorteil der Dose gegenüber Mehrwegflaschen . Die europäischen Dosenhersteller BCME (Beverage Can Makers Europe) haben 2010 das Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg GmbH (ifeu) beauftragt, um die „ökologische Position der Bierdosen im Kontext des deutschen Biermarktes“ zu bestimmen. Aus dem ifeu-Abschlussbericht geht hervor, dass bei regional vertriebenen Bieren in Standardgebinden (100 km) die Glas-Mehrwegpoolflasche die niedrigsten Umweltbelastungen aufweist. Erst bei Transportentfernungen von über 600 km treten ökobilanzielle Ergebnisse auf, die für keines der beiden Systeme „Dose/Mehrweg“ einen eindeutigen Vorteil erbringt. Derzeit lässt das Umweltbundesamt die Ökobilanzen für Getränkeverpackungen überprüfen, um: – den veränderten Produktions- und Recycling-Prozessen bei den Getränkege binden besser Rechnung tragen zu können, – die aktuellen Umlaufzahlen von Mehrwegflaschen besser beurteilen zu können und um – die Auswirkungen der Distributionslogistik in der Ökobilanz besser berücksichtigen zu können. Nach Veröffentlichung der Studie wird die Landesregierung die Studie auswerten und hieraus gegebenenfalls weitere Schlussfolgerungen ziehen. Eveline Lemke Staatsministerin