Drucksache 16/2825 27. 09. 2013 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Ulrich Steinbach (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Haltung der Landesregierung zu Vorschlägen der EU-Kommission zur Finanzmarktregulierung hier: Änderung der Zahlungsdiensterichtline u. a. Die Kleine Anfrage 1856 vom 3. September 2013 hat folgenden Wortlaut: Die EU-Kommission hat im Juli einen Änderungsvorschlag für die Zahlungsdiensterichtlinie und einen Vorschlag für eine Verordnung zur Regulierung von Gebühren auf Kartenzahlungen vorgelegt. Mit der Richtlinie über Zahlungsdienste im Binnenmarkt wurde ein einheitlicher Rechtsrahmen für Euro-Zahlungen innerhalb der EU geschaffen. Dennoch blieb der Zahlungsverkehrmarkt in Europa stark fragmentiert. Die bestehende Oligopolsituation hat teilweise zu unterschiedlich hohen Kosten geführt, die zusätzlich noch über allgemeine Preise überwälzt werden. So kostet die Nutzung von Kreditkarten in Deutschland durchschnittlich 1,8 Prozent des Umsatzes, während es in Frankreich nur 0,5 Prozent sind. Am 24. Juli 2013 hat die Kommission einen Vorschlag für ein Gesetzespaket im Bereich des Europäischen Zahlungsverkehrs verabschiedet . Dieses Paket beinhaltete den Vorschlag für eine überarbeitete Richtlinie über Zahlungsdienste sowie für eine Verordnung über multilaterale Interbankenentgelte. Die Maßnahmen sollen dazu beitragen, im Bereich des Zahlungsverkehrs Wettbewerb, Innovation und Sicherheit zum Nutzen aller Beteiligten, auch der Konsumenten, weiter zu fördern. Dazu sollen insbesondere durch die Verordnung über Interbankenentgelte die Entgelte bei Zahlungen, die Verbraucher mit ihrer Debit- oder Kreditkarte leisten, deckeln und zusätzliche Gebühren untersagen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung die Deckelung der Gebühren für Debit- oder Kreditkarten der Höhe nach? 2. Wie bewertet die Landesregierung die Initiative der EU-Kommission, insbesondere die darin enthaltenen einzelnen Maßnahmen sowie deren Auswirkungen auf Rheinland-Pfalz? 3. Welche Auswirkungen auf Unternehmen in Rheinland-Pfalz insbesondere im Einzelhandelsbereich werden erwartet? 4. Welche Auswirkungen auf Unternehmen in Rheinland-Pfalz insbesondere im Banken- und Finanzdienstleistungsbereich werden erwartet? 5. Welche Auswirkungen auf Verkehrspreise werden erwartet? 6. Sieht die Landesregierung infolge der Änderungsvorhaben Notwendigkeiten zu Anpassungen auf bundesgesetzlicher oder landesgesetzlicher Ebene? Wenn ja, welche? Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 26. September 2013 wie folgt beantwortet: Mit dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste im Binnenmarkt zur Änderung der Richtlinien 2002/65/EG, 2013/36/EU und 2009/110/EG sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2007/64/EG sollen die Nutzung kostengünstiger Internet-Zahlungsdienste erleichtert und deren Sicherheit erhöht werden. Mit dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge – COM(2013) 550 final – sollen die Interbankenentgelte begrenzt werden. Interbankenentgelte sind die Gebühren, die Handelsunternehmen bei Kartentransaktionen im stationären Handel sowie bei Telefon- und Internettransaktionen an die Bank des Karteninhabers zahlen müssen. Diese sollen EU-weit einheitlich auf 0,2 % für Debit- und 0,3 % für Kreditkarten gesenkt werden. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 21. Oktober 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/2825 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Dies vorausgeschickt, beantworte ich die vorgenannte Kleine Anfrage wie folgt: Zu den Fragen 1 und 2: Derzeit tragen die Händler die Gebühren von Kartentransaktionen (in Deutschland durchschnittlich 1,5 %) und geben sie an alle Verbraucher in den Einzelhandelspreisen gleichermaßen weiter. Die Landesregierung begrüßt daher aus verbraucherpolitischer Sicht die Deckelung der Interbankenentgelte. Außerdem bewirkt die Verordnung eine organisatorische Trennung zwischen dem Angebot von Karten und der Abwicklung der Transaktion. So kann sichergestellt werden, dass es mehr Wettbewerb auf dem Markt der Verarbeiter von Zahlungsvorgängen geben wird. Zu Frage 3: Der Handelsverband Deutschland (HDE) ist der Auffassung, dass die Deckelung der Interbankenentgelte die Akzeptanz der kartengebundenen Zahlungen erhöhen wird, da sich weitere Branchen beteiligen werden. Der Einzelhandel erwartet ferner Verbesserungen gegenüber dem als wettbewerbsbeschränkend empfundenen Vorgehen der Kreditkartenanbieter. Zu Frage 4: Die Deutsche Kreditwirtschaft erwartet, dass der Binnenmarkt durch die Förderung sicherer, innovativer und effizienter Kartenzahlungen gestärkt wird. Zu Frage 5: Bei Annahme eines funktionierenden Wettbewerbs ist eine Senkung der Verkaufspreise zu erwarten. Zu Frage 6: Den Mitgliedstaaten obliegt es, die zuständigen Behörden festzulegen, die die Durchsetzung der Verordnung sicherstellen. Daher sind Änderungen im Bundesrecht, z. B. im Gesetz über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten, zu erwarten. Eveline Lemke Staatsministerin