Drucksache 16/284 31. 08. 2011 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Christian Baldauf (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Kosten aus den um die Besetzung der Präsidentenstelle beim OLG Koblenz geführten Rechtsstreitigkeiten Die Kleine Anfrage 183 vom 10. August 2011 hat folgenden Wortlaut: Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 4. November 2010 (Az. 2 C 16.09) die Ernennung des Präsidenten beim Oberlandesgericht Koblenz aufgehoben. Zugleich hat es das Land verpflichtet, das Amt des Präsidenten des Oberlandesgerichts aufgrund eines neuen Auswahlverfahrens zu vergeben. Im Justizblatt 2/2011 vom 31. Januar 2011 war daraufhin u. a. die Stelle für die Präsidentin oder den Präsidenten des Oberlandesgerichts in Koblenz ausgeschrieben (vgl. S. 17). Diese Ausschreibung wurde inzwischen zurückgenommen, was zu einem weiteren, noch anhängigen Rechtsstreit geführt hat. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie hoch sind die Kosten, die dem Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz und dem Land insgesamt durch die aus An- lass um diese Stellenbesetzung geführten Rechtsstreitigkeiten (Eilrechtsschutz, Hauptsacheverfahren) insgesamt entstanden sind (bitte aufschlüsseln nach Gerichtskosten, eigene und fremde Rechtsanwaltskosten, fremde und eigene Auslagen für Anreise, Übernachtung etc.)? 2. Erwartet die Landesregierung weitere Kosten? 3. Beabsichtigt das Ministerium, wegen der insoweit entstandenen Kosten die handelnden Personen (Justizminister, Staatssekretärin) in Regress zu nehmen? 4. Abhängig von der Beantwortung von Frage 3: Wenn ja: Wann wird sie diese Kosten in welcher Höhe gegenüber wem geltend machen? Wenn nein: Was sind die dieser Entscheidung zugrunde liegenden Erwägungen? Das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 31. August 2011 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes sind dem Land keine Kosten entstanden. Die Kosten des Hauptsacheverfahrens belaufen sich auf insgesamt 101 972,06 Euro. Hiervon entfallen 8 441,13 Euro auf Gerichtskosten, 79 580,29 Euro auf eigene Rechtsanwaltskosten und 435,79 Euro auf eigene Kosten für Anreise, Übernachtung und Tagegelder. 13 514,85 Euro entfallen auf Rechtsanwaltskosten und Auslagen des Gegners. Die vom Land zu tragenden Rechtsanwaltskosten des Gegners sind auf die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abrechenbare Vergütung begrenzt. Zu Frage 2: Derzeit ist ein Vollstreckungsverfahren anhängig, das noch nicht abgeschlossen ist. Je nach Ausgang des Verfahrens können in diesem Verfahren weitere Gerichts- und Rechtsanwaltskosten entstehen. Weitere Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit der Besetzung der Stelle des Präsidenten des Oberlandesgerichts Koblenz sind nicht anhängig. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 13. September 2011 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/284 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 3: Nein. Zu Frage 4: Unabhängig von der Frage, ob für die Geltendmachung von Regressansprüchen in Bezug auf den ehemaligen Justizminister in Hinblick auf die Reglungen in § 8 Abs. 1 Ministergesetz nach Artikel 104 in Verbindung mit den Artikeln 99, 131 und 135 Abs. 1 Nr. 6 der Verfassung für Rheinland-Pfalz überhaupt Raum wäre, fehlt es auch in der Sache ersichtlich an den Voraussetzungen eins Regressanspruchs . Art. 34 des Grundgesetzes und Art. 128 der Verfassung für Rheinland-Pfalz beschränken den Rückgriff auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Für ein schuldhaftes oder grob fahrlässiges Verhalten einer Beamtin oder eines Beamten des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz bestehen keine Anhaltspunkte. Die in Rede stehende Besetzungsentscheidung wurde mehrfach von mit unabhängigen Berufsrichtern besetzten Kollegialgerichten inhaltlich überprüft und für rechtmäßig erachtet. Jochen Hartloff Staatsminister