Drucksache 16/2841 01. 10. 2013 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Adolf Kessel (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Beiräte für Migration und Integration Die Kleine Anfrage 1875 vom 10. September 2013 hat folgenden Wortlaut: Im kommenden Jahr werden die Beiräte für Migration und Integration neu gewählt. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie viele Beiräte für Migration und Integration wurden bei der letzten Wahl in Rheinland-Pfalz gewählt bzw. berufen? 2. Nach welchem Wahlverfahren wurden die Mitglieder der Beiräte gewählt? 3. Aus wie vielen berufenen und gewählten Mitgliedern bestehen die Beiräte? 4. Erstreckt sich die Länge der Wahlperiode immer auf fünf Jahre? 5. Wie groß ist die Anzahl der Teilnehmer an den Sitzungen der Beiräte und ergeben sich daraus nachteilige Folgen für die Beschlussfähigkeit? Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 1. Oktober 2013 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Landesweit existieren 50 kommunale Beiräte für Integration und Migration*), davon wurden 47 Beiräte von den Wahlberechtigten in den Kommunen gewählt. In drei Kommunen wurde ein Beirat berufen (Bendorf, Landkreis Kaiserslautern und Rhein-Pfalz-Kreis). Zu Frage 2: Das Wahlverfahren ist unter Beachtung der demokratischen Wahlgrundsätze, „allgemein, gleich, geheim, unmittelbar und frei“ einfach und zweckmäßig zu gestalten (§ 56 Abs. 2 S. 1 GemO und § 49 a Abs. 2 S. 1 LKO). Die Gebietskörperschaften konnten im Vorfeld festlegen, ob die Wahl als Verhältniswahl oder als Mehrheitswahl durchgeführt wird. 26 Kommunen legten in ihrer Satzung die Mehrheitswahl und 21 Kommunen die Verhältniswahl fest. Fünf Kommunen, die eine Verhältniswahl als Wahlverfahren festgelegt hatten, mussten eine Mehrheitswahl durchführen, weil dort jeweils nur eine Liste als Wahlvorschlag eingereicht wurde. Somit führten im Jahr 2009 insgesamt 31 Kommunen die Beiratswahl als Mehrheitswahl durch. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 29. Oktober 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode *) Die Angaben berufen sich auf den Erfahrungsbericht der AGARP. „Wahl der Beiräte für Migration und Integration am 8. November 2009 in Rheinland-Pfalz Kampagne, Ergebnisse, Analysen“, Stand April 2010. Drucksache 16/2841 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 3: Die Größe der einzelnen Beiräte variiert je nach Größe der jeweiligen Kommune. In der Satzung ist die Zahl der zu wählenden und zu berufenden Mitglieder eines Beirats festgelegt. Die Zahl der gewählten Beiratsmitglieder in den einzelnen Beiräten für Migration und Integration liegt zwischen fünf und 23 Personen. In 41 Kommunen eröffnet die Satzung die Möglichkeit, weitere Mitglieder zu berufen. In sechs Kommunen sieht die Satzung die Möglichkeit der Berufung von weiteren Beiratsmitgliedern nicht vor (Alzey, Grünstadt, Höhr-Grenzhausen, Ransbach-Baumbach, Zweibrücken sowie Westerwaldkreis). Bei den Beiratswahlen 2009 wurden 457 Beiratsmitglieder gewählt. Beiräte mit fünf gewählten Mitgliedern: Budenheim. Beiräte mit sechs gewählten Mitgliedern: Eifelkreis Bitburg-Prüm, Stadt Germersheim. Beiräte mit sieben gewählten Mitgliedern: Alzey, Bad Neuenahr-Ahrweiler, Bingen, Grünstadt, Höhr-Grenzhausen, Ingelheim, Lahnstein, Ransbach-Baumbach, Remagen, Rhein-Lahn-Kreis, Sinzig und Wörth. Beiräte mit acht gewählten Mitgliedern: Idar-Oberstein, Landau, Zweibrücken. Beiräte mit neun gewählten Mitgliedern: Eisenberg, Pirmasens. Beiräte mit zehn gewählten Mitgliedern: LK Altenkirchen, LK Alzey-Worms, Andernach, LK Bad-Dürkheim, LK Bad Kreuznach, Stadt Bad Kreuznach, LK Bernkastel-Wittlich, Betzdorf, LK Germersheim, Haßloch, LK Mayen-Koblenz, Neustadt, LK Neuwied, Stadt Neuwied, Schifferstadt, Speyer und Wittlich. Beiräte mit elf gewählten Mitgliedern: LK Ahrweiler, Frankenthal, LK Mainz-Bingen und Worms. Beiräte mit zwölf gewählten Mitgliedern: Koblenz. Beiräte mit 13 gewählten Mitgliedern: Trier. Beiräte mit 15 gewählten Mitgliedern: Kaiserslautern, Westerwaldkreis. Beiräte mit 22 gewählten Mitgliedern: Ludwigshafen. Beiräte mit 23 gewählten Mitgliedern: Mainz. Die Gruppe der berufenen Beiratsmitglieder beträgt etwa 150 Personen. Genaue Zahlen zu den berufenen Beiratsmitgliedern in den einzelnen Beiräten für Migration und Integration liegen nicht vor. Zu Frage 4: Die Länge der Wahlperiode erstreckt sich gemäß § 56 Abs. 2 S. 1 GemO und § 49 a Abs. 2 S. 1 LKO auf fünf Jahre. Zu Frage 5: Angaben zum Sitzungsrhythmus, dem Grad der Besuche einzelner Sitzungen und den damit verbundenen Informationen über die Beschlussfähigkeit von Sitzungen eines jeden der 50 landesweiten Beiräte für Migration und Integration liegen der Landesregierung nicht vor. Irene Alt Staatsministerin