Drucksache 16/2842 02. 10. 2013 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Dorothea Schäfer (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Probenahmen von Tagesverpflegung in Seniorenheimen (II) Die Kleine Anfrage 1863 vom 9. September 2013 hat folgenden Wortlaut: In der Antwort auf meine Kleine Anfrage 1779 stellt die Landesregierung (Drucksache 16/2676) die Ergebnisse der Auswertungen von Tagesverpflegung in den beprobten Versorgungseinrichtungen dar. Hierzu ergeben sich folgende Nachfragen. Ich frage die Landesregierung: 1. Warum erfolgten die in Antwort 1 genannten acht Probenahmen nach LFGB? 2. Was hat man dabei untersucht und welches waren die Untersuchungsergebnisse (bitte detaillierte Angaben der untersuchten Le- bensmittel und deren Gehalt an Nährstoffen)? 3. In Antwort 4 heißt es, dass die Proben von zwei beprobten Versorgungseinrichtungen zum Berichtstermin noch nicht ab - schließend begutachtet waren. Welche Einrichtungen sind das und welches sind die Untersuchungsergebnisse (bitte detaillierte Angaben der untersuchten Lebensmittel und deren Gehalt an Nährstoffen)? 4. Wie viele Betriebe in Rheinland-Pfalz sind nach DGE zertifiziert? 5. Wie viele davon erfüllen die DGE-Richtlinien? 6. Gibt es künftig weiter Probenahmen von Tagesverpflegung in Seniorenheimen? 7. Auf welcher Rechtsgrundlage basieren diese? Das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 1. Oktober 2013 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1779 hat ressortübergreifend die Probenahmen von Tagesverpflegung in Seniorenheimen behandelt. Die angesprochenen acht Probenahmen auf Grundlage des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) dienten der Umsetzung der Ziele dieses Gesetzes, insbesondere dem mit § 1 Absatz 1 Nr. 1 verfolgten Zweck des Schutzes der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gefahren für die menschliche Gesundheit. Wie vom EU-Recht gefordert, erfolgen die Probenahmen nach LFGB auf Grundlage risikobasierter Kriterien. Daher haben die Untersuchungen von Proben aus der Gemeinschaftsverpflegung von besonders empfindlichen Personengruppen (neben älteren Menschen sind dies auch Kinder, Schwangere sowie Menschen mit einem geschwächten Immunsystem) insbesondere eine eventuelle mikrobielle Kontamination im Fokus. Zu Frage 2: Die acht auf Grundlage des LFGB abgerufenen und entnommenen Proben wurden mit den in Anlage 1 dargestellten Ergebnissen untersucht. Wie in der Antwort zu Frage 1 erläutert, hatten diese Untersuchungen die mikrobielle Kontamination im Fokus. Darüber hinausgehende Aussagen zum Nährstoffgehalt können hinsichtlich dieser (LFGB-)Proben nicht getroffen werden. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 12. November 2013 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/2842 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 3: Die untersuchten Rationen sowie die Ergebnisse der Untersuchungen sind in den Anlagen 2 a und 2 b dargestellt. Zu Frage 4: Es entzieht sich der Kenntnis der Landesregierung, wie viele Betriebe nach DGE zertifiziert sind. Auf der Homepage der DGE (Stand: 1. Oktober 2013) sind bundesweit acht Betriebe aufgeführt. Diese Seite weist keinen Betrieb aus Rheinland-Pfalz auf. Zu Frage 5: Die Landesregierung hat hierüber keine Kenntnis. Zu Frage 6: Die Entnahme und Untersuchung von Proben nach dem LFGB wird fortgesetzt. Sie wird weiterhin – neben der amtlichen Kontrolle – die wesentliche Säule der amtlichen Lebensmittelüberwachung von Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung sein. Bezüglich der Untersuchung sogenannter DGE-Proben wird das Landesuntersuchungsamt im Rahmen der Möglichkeiten auch weiterhin seine Expertise zur Verfügung stellen. Zu Frage 7: Die Entnahme und Untersuchung von LFGB-Proben erfolgt auf Grundlage des § 43 LFGB. Die Entnahme und Untersuchung der DGE-Proben erfolgt als freiwillige Leistung von Kommunen und Landesuntersuchungsamt im Interesse der Gewährleistung einer hohen Versorgungsqualität bei der Tagesverpflegung von Seniorenheimen. Jochen Hartloff Staatsminister 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/2842 Anlagen 3 Drucksache 16/2842 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 4 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/2842 5 Drucksache 16/2842 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 6 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/2842 7 Drucksache 16/2842 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 8 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/2842 9 Drucksache 16/2842 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 10 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/2842 11 Drucksache 16/2842 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 12