Drucksache 16/2843 02. 10. 2013 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Wolfgang Reichel (CDU) A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Autobahnplanung A 60 – Bürgerinformationsveranstaltung am 10. September 2013 in Marienborn Die Kleine Anfrage 1884 vom 12. September 2013 hat folgenden Wortlaut: Bei der Veranstaltung in Mainz-Marienborn hat der Landesbetrieb Mobilität (LBM) fünf mögliche Ausbauvarianten vorgestellt. Hier kann festgestellt werden, dass nach Fertigstellung der Ersatzbrücke die Varianten 3 bis 5 unmöglich umgesetzt werden können, damit wird – so muss bereits heute festgestellt werden – die Bürgerbeteiligungsveranstaltung zur Pseudo-Bürgerbeteiligung. Der Landesbetrieb Mobilität muss demnach auf Variante 1 festgelegt sein. Sonst lässt sich die Vergabe der entsprechenden Gutachten nicht erklären. Ich frage die Landesregierung: 1. Kann durch kurzfristige Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit die unverzügliche Sanierung noch verzögert werden (so wie dies zum Beispiel bei der Schiersteiner Brücke gemacht wurde)? Wenn nein, warum nicht? 2. Die Lärmkartierung der Stadt Mainz weist eine niedrigere Vorbelastung aus. Dienen die höheren Werte der Landesregierung nur dazu, die Zunahme des Lärms durch den Ausbau geringer darzustellen? 3. Die Anschlussstelle Hechtsheim-West ist weiterhin in der Kritik. Hat die Landesregierung bzw. der LBM eine Trassenführung der A 63 ab Anschlussstelle Klein-Winternheim Richtung Gewerbegebiet Hechtsheim (Möbel Martin) und Anschluss an der A 60 vor Hechtsheim geprüft? Wenn nein, warum nicht? 4. Bei der A 63 wurde vermeintlich die Lärmproblematik gelöst, welche Möglichkeiten bestehen bei der A 60? 5. Wenn der Autobahnausbau – hier A 60 und A 63 – unter Lärmgesichtspunkten jeweils nur im Rahmen von Einzelfallbetrach- tungen angesehen wird, welche Möglichkeiten bestehen, alle Lärmquellen (Lärm A 60, A 63 und Fluglärm) in die Gesamtbelastung einzubeziehen? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 1. Oktober 2013 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Das in Rede stehende Bauwerk befindet sich bereits seit längerem in einem schlechten baulichen Zustand. Eine spätere Ausführung der dringend erforderlichen Sanierung ist aus wirtschaftlicher Sicht nicht zweckmäßig. Zu Frage 2: Nein. Die schalltechnische Berechnung für den sechsstreifigen Ausbau erfolgt nach Anlage 1 der 16. Bundes-Immissionsschutzverordnung („Berechnung der Beurteilungspegel an Straßen“, RLS-90), wohingegen die Lärmkartierung entsprechend der 34. BundesImmissionsschutzverordnung nach der „Vorläufigen Berechnungsmethode an Straßen“ (VBUS) von 2006 erfolgt. Beide Verfahren unterscheiden sich erheblich und führen deshalb zu unterschiedlichen Ergebnissen. Zu Frage 3: Als eine denkbare Ausbauvariante hat der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz eine Verlegung des Autobahnkreuzes MainzSüd in Richtung der Anschlussstelle Hechtsheim-West überprüft. Im Ergebnis würde die damit verbundene Verlegung der A 63 einen erheblichen, wirtschaftlich nicht begründbaren Mehraufwand verursachen. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 29. Oktober 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/2843 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 4: Gesetzliche Grundlage für die Beurteilung von Notwendigkeit, Art und Umfang von Lärmvorsorgemaßnahmen ist das BundesImmissionsschutzgesetz . Danach genießt der aktive Lärmschutz grundsätzlich Vorrang vor passiven Lärmschutzmaßnahmen, sofern ersterer nicht unverhältnismäßig ausfällt. Im Ergebnis werden beim Ausbau der A 60 entlang der Stadtteile Bretzenheim und Marienborn umfangreiche aktive Lärmschutzvorkehrungen und ergänzender passiver Lärmschutz erforderlich. Zu Frage 5: Hierzu verweisen wir auf die Beantwortung der Frage 3 der Kleinen Anfrage 1849.*) Roger Lewentz Staatsminister *) Hinweis der Landtagsverwaltung: Vgl. Drucksache 16/2810.