Drucksache 16/2844 02. 10. 2013 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Marcus Klein (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Bahnhaltepunkt Hohenecken Die Kleine Anfrage 1893 vom 18. September 2013 hat folgenden Wortlaut: Der zuständige Fachminister hat einem Pressebericht zufolge eine baldige Reaktivierung des Bahnhaltepunkts Hohenecken in Aussicht gestellt, sofern die Stadt Kaiserslautern ihren Beitrag dazu leiste. Mittel des Landes seien dafür vorhanden. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie hoch ist der Mittelansatz, der für die Reaktivierung des Bahnhaltepunkts Hohenecken notwendig und/oder seitens des Landes sichergestellt ist? 2. Welchen eigenen Mitteleinsatz und welche sonstigen Aktivitäten sind seitens der Stadt Kaiserslautern oder von sonstiger Stelle zur Reaktivierung erforderlich? 3. Wann ist mit einer Reaktivierung des Haltepunkts zu rechnen und wie setzt die Landesregierung sich dafür ein, den Haltepunkt baldmöglichst zu reaktivieren? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 1. Oktober 2013 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Gemäß dem Zuwendungsantrag der Vorhabenträgerin, der Stadt Kaiserslautern, aus dem Jahr 2010 liegen die Gesamtkosten bei 678 000 Euro. Davon entfallen 140 000 Euro auf die Planungskosten und 538 000 Euro auf die Baukosten. Die Stadt hat beim Land Zuwendungen in Höhe von rund 457 000 Euro beantragt. Alle nicht durch Zuwendungen gedeckten Kosten sind von der Stadt Kaiserslautern zu tragen. Nach Mitteilung der Stadtverwaltung Kaiserslautern ist die Planung zu aktualisieren und auf Grundlage der aktualisierten Planung ein Plangenehmigungsverfahren durchzuführen. Die Stadt wird mit der aktualisierten Planung, einschließlich aktualisierter Kostenermittlung , beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz eine entsprechende Änderung des Zuwendungsantrags einreichen. Nach Vorliegen der förderrechtlichen Voraussetzungen und der aktualisierten Kostenermittlung ist das Land bereit, für den Neubau des Bahnhaltepunkts Hohenecken die entsprechenden Zuwendungen zu bewilligen. Zu Frage 3: Die Voraussetzungen zur Realisierung der Maßnahme zu schaffen, obliegt zunächst der Stadt Kaiserslautern als Vorhabenträgerin. Nach Einreichung und Prüfung der aktuellen Zuwendungsunterlagen müssen noch die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für den Erlass eines Zuwendungsbescheids gegeben sein. Weiterhin sind für einen Realisierungsbeginn die planungsrechtlichen Voraussetzungen nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz erforderlich. Vor diesem Hintergrund ist es derzeit noch nicht möglich, konkrete Angaben zum Zeitpunkt der Realisierung des Haltepunkts zu machen. Roger Lewentz Staatsminister Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 29. Oktober 2013 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode