Drucksache 16/2845 02. 10. 2013 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Alexander Licht (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Entwicklungen von Fördermitteln im kommunalen Straßenbau I Die Kleine Anfrage 1891 vom 12. September 2013 hat folgenden Wortlaut: In Mitteilungen des Innenministeriums wird darauf verwiesen, dass im Zeitraum von 2008 bis 2012 Straßenbaufördermittel in Höhe von 186,5 Mio. Euro geflossen sind. Darüber hinaus wird in Anschreiben des Ministeriums an Kommunen eine Reduzierung der jährlichen 60 Mio. Euro auf 55 Mio. Euro Fördermittel im kommunalen Straßenbau verwiesen. In der Begründung wird u. a. auf einen erhöhten Finanzbedarf bei ÖPNV-Projekten verwiesen. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Fördermittel wurden welchen Kreisen bzw. kreisfreien Städten in den jeweiligen Jahren von 2008 bis 2012 bewilligt und dann von diesen tatsächlich abgerufen? 2. Welches pauschale Kontingent lag bzw. liegt den jeweiligen Kommunen für ihre jeweilige Haushaltsplanung zugrunde? 3. Auf welchen Kriterien/Berechnungsgrundlagen gründen die Berechnungen der jeweiligen Kontingente? 4. Welche Mittel stehen im kommunalen Straßenbau außerhalb der Kontingente zur Verfügung? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 1. Oktober 2013 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die in der Kleinen Anfrage erwähnten Straßenbaufördermittel in Höhe von 186,5 Mio. Euro wurden in den Jahren 2008 bis 2012 für Fördermaßnahmen im Bereich des Kreisstraßenbaus ausgezahlt, für die die Landkreise Zuwendungsempfänger sind. Daher beziehen sich die in der beigefügten Tabelle aufgeführten jährlichen Summen für die Landkreise ebenfalls auf Fördermaßnahmen im Kreisstraßenbau. Die Angaben der bewilligten Fördermittel und von diesen tatsächlich abgerufenen Fördermittel sind EDV-gestützt nicht auswertbar . Daher können nur die jährlich bewilligten Fördermittel und die ausgezahlten Fördermittel dargestellt werden. Dabei können sich die ausgezahlten Fördermittel eines Haushaltsjahres auch auf die in den Vorjahren erteilten Bewilligungen beziehen. Der Betrag der ausgezahlten Fördermittel kann daher höher sein als die im selben Haushaltsjahr erteilte Bewilligungssumme. In Beantwortung der Frage 1 wird im Übrigen auf die beigefügte tabellarische Übersicht verwiesen. Zu den Fragen 2 und 3: Es gibt bei der Zuteilung der Fördermittel auf die Landkreise und kreisfreien Städte keine pauschale Kontingentierung. Eine pauschale Kontingentierung am Anfang eines Haushaltsjahres ist nicht sinnvoll, da aufgrund zahlreicher Unwägbarkeiten im Straßenbau im Laufe eines Haushaltsjahres häufig Anpassungen notwendig werden können. Insofern ist die Zuteilung von Fördermitteln ein iterativer Prozess zwischen dem Landesbetrieb Mobilität und den jeweiligen Kommunen. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 12. November 2013 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/2845 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 4: Neben den für den kommunalen Straßenbau zur Verfügung stehenden Fördermitteln erhalten die Landkreise und kreisfreien Städte gemäß § 14 Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) aufgrund von Straßenmesszahlen allgemeine Straßenzuweisungen. Mit diesen Mitteln sollen insbesondere die Unterhaltungsarbeiten finanziert werden. Roger Lewentz Staatsminister 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/2845 Anlage 3