Drucksache 16/2847 02. 10. 2013 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Kathrin Anklam-Trapp (SPD) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Deichertüchtigung zwischen den Gemeinden Dienheim und Ludwigshöhe Die Kleine Anfrage 1878 vom 11. September 2013 hat folgenden Wortlaut: Im Zuge des Hochwasserschutzes entlang des Rheins soll eine Ertüchtigung des Deiches in Höhe der Gemarkungen Ludwigshöhe und Dienheim durchgeführt werden. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landregierung: 1. Wie ist der derzeitige Stand der Maßnahme? 2. Sind die Grundstückangelegenheiten zur Umsetzung der Maßnahmen geklärt? 3. Falls die Grundstücksangelegenheiten noch nicht geklärt sind: Welche Angelegenheiten in den Gemarkungen sind noch nicht abschließend geklärt und wie ist der Sachstand? 4. Wann ist mit dem Ende der Gesamtmaßnahme „Deichertüchtigung“ in diesem Bereich zu rechnen? 5. Wie hoch werden die Gesamtkosten der Maßnahme sein? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 1. Oktober 2013 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Im Juni 2013 wurde mit der Ausführungsplanung und der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen zur Hochwasserschutzmaßnahme begonnen. Bis dato wurden bereits die erforderlichen vorgezogenen landespflegerischen Ausgleichsmaßnahmen vor Ort umgesetzt . Im August dieses Jahres erfolgte die Umsiedlung der auf diesem Rheinhauptdeichabschnitt vorhandenen Arznei-Haarstrangpflanzen in benachbarte Ausgleichsflächen. Zu den Fragen 2 und 3: In der Gemarkung Ludwigshöhe ist der Grunderwerb bis auf zwei Eigentümer geklärt. In der Gemarkung Dienheim sind auf der Landseite die Gemeinde Dienheim und die Bundesrepublik Deutschland, Finanzverwaltung , vertreten durch den Landesbetrieb Mobilität (LBM), Eigentümer der Flächen. Die Bauerlaubniserklärung der Gemeinde Dienheim liegt vor. Für einen Teil der für die Baumaßnahme benötigten Flächen werden dem LBM Ersatzflächen zur Verfügung gestellt . Die Nutzung weiterer, für die Umsetzung der landespflegerischen Ausgleichsmaßnahmen benötigter Flächen erfolgt über eine Nutzungsvereinbarung mit dem LBM. Auf der Wasserseite sind neben der öffentlichen Hand und dem NABU vier private Eigentümer bzw. Eigentümergemeinschaften vorhanden, mit denen zurzeit über den Grundstücksverkauf verhandelt wird. Die in der Gemarkung Oppenheim entlang der Baustellenzufahrt für Ausweichstellen temporär während der Bauphase benötigten Flächen liegen auf sieben privaten Grundstücken. Mit vier Eigentümern wird derzeit noch über die Zusagen verhandelt. Die Stadt Oppenheim hat die Zustimmung zur Inanspruchnahme ihrer Grundstücke erteilt. Zu Frage 4: Die Deichertüchtigungsmaßnahme soll voraussichtlich Ende 2016 abgeschlossen sein. Zu Frage 5: Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf ca. 7 650 000,00 € (brutto). Ulrike Höfken Staatsministerin Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 25. Oktober 2013 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode