Drucksache 16/2848 02. 10. 2013 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Dr. Bernhard Braun (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten NSG Soonwald Die Kleine Anfrage 1881 vom 12. September 2013 hat folgenden Wortlaut: In den Gemeinden rund um den Soonwald wird zurzeit über die Unterschutzstellung von Teilen des Soonwaldes als Naturschutzgebiet (NSG) diskutiert. Im Kreistag wurde von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN am 18. Mai 2013 ein Antrag zur Ausweisung eines NSG im Soonwald gestellt, der jedoch von der Mehrheit des Kreistages abgelehnt wurde. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Welche Unterschutzstellungen sind derzeit im Soonwald geplant? 2. Wie steht die Landesregierung zu einer Ausweisung eines Naturschutzgebietes im Soonwald? 3. Welche Schritte sind zur Ausweisung eines NSG einzuleiten? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 1. Oktober 2013 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Aktuell ist die Ausweisung von zwei Kernzonen für den Naturpark Soonwald-Nahe geplant (siehe Anlage). Losgelöst hiervon haben anerkannte Naturschutzverbände gegenüber der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord die Ausweisung eines Naturschutzgebietes im Soonwald angeregt. Zu Frage 2: Die Landesregierung begrüßt grundsätzlich den Vorschlag zur Ausweisung eines Naturschutzgebietes im Soonwald. Allerdings sollte sich dies auf die Flächen des Staatswaldes begrenzen. Zu Frage 3: Das weitere Vorgehen der zuständigen Behörde (obere Naturschutzbehörde) bestimmt sich nach § 16 Landesnaturschutzgesetz. Danach sind eine Anhörung sowie eine anschließende öffentliche Auslegung vorgeschrieben. Die berührten Gemeinden und Gemeindeverbände werden vor der öffentlichen Auslegung gehört, sofern keine raumordnerische Prüfung nach den §§ 17 und 18 Landesplanungsgesetz (LPlG) durchgeführt wird. Der Entwurf der Rechtsverordnung und die dazugehörenden Karten sind auf Veranlassung der zuständigen Naturschutzbehörde in der Verbandsgemeinde oder verbandsfreien Gemeinde, in deren Gebiet sich das Vorhaben auswirkt, einen Monat öffentlich zur Einsicht auszulegen. Ulrike Höfken Staatsministerin Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 29. Oktober 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/2848 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Anlage