Drucksache 16/2853 04. 10. 2013 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Alexander Licht (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Finanzierung der Naturparke in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage 1882 vom 12. September 2013 hat folgenden Wortlaut: Derzeit werden in Rheinland-Pfalz acht Naturparke mit unterschiedlichen Größen ausgewiesen. Im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags erfüllen diese u. a. vom Land Rheinland-Pfalz genehmigte, haushaltsrelevante Handlungsprogramme. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Welche Handlungsprogramme wurden der derzeitigen Landeshaushaltsgenehmigung mit welchen einzelnen Finanzrahmen zu- grunde gelegt (bitte um Auflistung nach dem jeweiligen Naturpark und nach jeweiligem Projekt, Einzelförderung oder Grundsatzförderung )? 2. Wie entwickelte sich die jeweilige Landesförderung in Summe seit Gründung der jeweiligen Naturparke (bitte um Auflistung der acht Naturparke)? 3. Mit Schreiben vom 30. August teilt beispielhaft der Naturpark Saar-Hunsrück e. V. mit, dass von für das Jahr 2013 genehmigten Mitteln in Höhe von 221 950 Euro lediglich bis Ende August mit 98 768 Euro bedient wurden und daher auch bei gesetzlichen Aufträgen die Gefahr droht, dass diese nicht erfüllt werden können. Welche Begründung liegt dem derzeitigen Zustand nach Auffassung der Landesregierung zugrunde? 4. Wie verhält es sich in der Zuweisungspraxis für den jeweiligen Naturpark im Land Rheinland-Pfalz (bitte um Angabe der jeweilig genehmigten und noch zur Auszahlung anstehenden Mittel)? 5. Was sieht die Landesregierung in ihrer Planung zur Weiterentwicklung der jeweiligen Naturparke grundsätzlich vor und wie ist ihr vorgesehener jeweiliger Finanzrahmen je Naturpark für das noch abzuwickelnde Jahr 2013 sowie für die Jahre 2014 und 2015? 6. Welche Überlegungen hat die Landesregierung bezüglich bisheriger Mitfinanzierung der jeweiligen Kommunen aufgrund ihrer Mitgliedschaften? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 4. Oktober 2013 wie folgt beantwortet: Das Land hat den Trägerorganisationen der acht rheinland-pfälzischen Naturparke die mit der einheitlichen Entwicklung dieser Schutzgebiete verbundenen Aufgaben übertragen und fördert sie deswegen institutionell und projektbezogen. Dabei werden die zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben wünschenswerten Projekte in zehnjährigen Handlungsprogrammen dargestellt. Insofern sind diese Programme Arbeitsgrundlage. Verständlicherweise steht dabei der für diese langfristigen Programme gegenüber dem Land angemeldete Finanzierungsbedarf unter einem generellen Haushaltsvorbehalt. Zu Frage 1: Tabelle 1 stellt die laut Handlungsprogramm 2009 bis 2018 vorgesehenen Gesamtausgaben der Maßnahmen der einzelnen Naturparke , die entsprechende Projektförderung von 2009 bis 2013 sowie die vorgesehene Förderung in den Folgejahren dar. Die Projektförderung steht unter dem Haushaltsvorbehalt. Die Handlungsprogramme gliedern sich in folgende Handlungsfelder: I. Maßnahmen zur Sicherung der biologischen Vielfalt II. Projekte zur naturnahen und naturverträglichen Erholung III. Angebote für Bildung und Information zu Natur und Landschaft Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 25. November 2013 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/2853 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode IV. Mitwirkung bei Landschaftspflege und Landschaftsentwicklung V. Initiative zu Gunsten des nachhaltigen Tourismus VI. Initiierung dauerhaft umweltgerechter Landnutzungen VII. Moderation einer nachhaltigen Regionalentwicklung. Diesen Handlungsfeldern sind weit über 200 Einzelprojekte zugeordnet. Von einer Darstellung dieser Einzelprojekte wird im Rahmen der Kleinen Anfrage abgesehen. Zu Frage 2: Tabelle 2 stellt die vom Land bewilligten Haushaltsmittel der einzelnen Naturparke ab dem Jahr 2004 dar. Hiermit lässt sich die Entwicklung der Landesförderung ablesen. Die Auflistung der vor 2004 gewährten Landesförderung ist aus datenrechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Zu Frage 3: Der Naturpark Saar-Hunsrück hatte Mittel in Höhe von 221 950 € im Jahr 2013 beantragt. Hiervon wurden 110 533,20 € bewilligt. Insgesamt stehen dem Naturpark 156 743,20 € (inkl. Abwicklung von Maßnahmen aus 2012) zur Verfügung. Bezogen auf den Zeitraum seit 2004 liegt dieser Betrag im oberen Durchschnitt (siehe Tabellen zu den Fragen 2 und 4). Auch wenn einzelne Projekte des Handlungsprogramms nicht realisiert werden sollten, ist die Erfüllung der gesetzlichen Aufgabe nicht gefährdet. Zu Frage 4: Aus Tabelle 3 lassen sich die im Jahr 2013 bewilligten und bislang von den Naturparkträgern abgerufenen Haushaltsmittel des Landes ablesen. Zu Frage 5: Die Weiterentwicklung der Naturparke soll, den gesetzlichen Vorschriften des Landesnaturschutzgesetzes (§ 21 i. V. m. § 19) folgend , über die Umsetzung der Handlungsprogramme sichergestellt werden. Im Jahr 2013 wurden insgesamt 855 574,20 Euro Landesmittel hierfür bewilligt (vgl. Tabelle 2). Die Höhe der künftig zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bestimmt sich nach dem Ergebnis der Beratungen zum Doppelhaushalt 2014/2015 des Landes. Zu Frage 6: Die Landesregierung beabsichtigt nicht, das seit langem bewährte Zusammenwirken von Land und Trägerorganisationen bei der Finanzierung von Naturparkmaßnahmen in Frage zu stellen. Ulrike Höfken Staatsministerin 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/2853 3 Drucksache 16/2853 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 4