Drucksache 16/2854 04. 10. 2013 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Bernhard Henter (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Landeszuwendung Naturpark Saar-Hunsrück 2013 ff. Die Kleine Anfrage 1876 vom 9. September 2013 hat folgenden Wortlaut: Naturparke verbinden vorbildlich den Erhalt der Kulturlandschaft mit deren Inwertsetzung und dienen als Modellregionen gleichermaßen sowohl den Menschen als auch dem Schutz der Natur. Nach dem Landesnaturschutzgesetz übernehmen sie rechtlich zugewiesene Aufgaben des Landes im ländlichen Raum, deren Umsetzung durch die vom Land geforderte Aufstellung eines Handlungsprogramms kontinuierlich überprüft wird. Landesweit wurde nach Auskunft der Verwaltung des Naturparks Saar-Hunsrück e. V. den Naturparken in Rheinland-Pfalz im Haushaltsjahr 2013 bisher nur die Hälfte der Mittel, die im Handlungsprogramm für das Jahr 2013 vorgesehen waren, erst im Juni des Jahres bewilligt. Dies bedeutet für den Naturpark Saar-Hunsrück konkret, dass von den 221 950 Euro beantragten Fördermitteln bis dato lediglich 98 768 Euro bewilligt wurden, was es schwer mache, die vorgegebenen gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie beurteilt die Landesregierung die derzeitige Situation des Naturparks Saar-Hunsrück, insbesondere in finanzieller Hinsicht, und teilt sie die Kritik an der Finanzierung im laufenden Jahr 2013? 2. Aus welchen konkreten Gründen kam es zu einer derartigen Kürzung der Fördermittel zur Umsetzung der Handlungs- programme der Naturparke in Rheinland-Pfalz (bitte detaillierte Begründung)? 3. In welcher Höhe belaufen sich die Etatansätze für die Naturparke in Rheinland-Pfalz für die kommenden Jahre bzw. in welcher Höhe sind dieselben für die kommenden Jahre vorgesehen (bitte konkrete Auflistung nach einzelnen Naturparken und Jahren)? 4. Sieht die Landesregierung eine Möglichkeit, die finanziellen Mittel frühzeitiger im Jahresverlauf zu bewilligen, sodass die Maß- nahmen, die überwiegend in der Natur realisiert werden, auch fachlich sowie naturverträglich zum richtigen Zeitpunkt umgesetzt werden können (wenn ja, bis zu welchem konkreten Zeitpunkt, wenn nein, warum nicht)? 5. Welche konkreten Schritte und Möglichkeiten sieht die Landesregierung für die Naturparke, deren Mitgliedskommunen, die durch freiwillige Ausgaben die Landesaufgabe „Naturpark“ mitfinanzieren, auch zukünftig zu demonstrieren, dass sie einen Mehrwert durch ihre Kofinanzierung des Trägervereins haben? 6. Teilt die Landesregierung die Befürchtung, dass infolge der angespannten Finanzsituation der Kommunen, diese sich zunehmend veranlasst sehen, die Mitgliedschaft in ihrem Naturpark zu überdenken, und welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, diese Kommunen weiterhin „im Boot“ zu behalten (bitte konkrete Darlegung)? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 4. Oktober 2013 wie folgt beantwortet: Das Land hat den Trägerorganisationen der acht rheinland-pfälzischen Naturparke die mit der einheitlichen Entwicklung dieser Schutzgebiete verbundenen Aufgaben übertragen und fördert sie deswegen institutionell und projektbezogen. Dabei werden die zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben wünschenswerten Projekte in zehnjährigen Handlungsprogrammen dargestellt. Insofern sind diese Programme Arbeitsgrundlage. Verständlicherweise steht dabei der für diese langfristigen Programme gegenüber dem Land angemeldete Finanzierungsbedarf unter einem generellen Haushaltsvorbehalt. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 14. November 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/2854 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu den Fragen 1 und 2: Wie eingangs dargestellt, unterliegt die Förderung der Naturparke immer dem Haushaltsvorbehalt. Für Maßnahmen im Naturpark Saar-Hunsrück stehen in 2013 156 743,20 € zur Verfügung. Bezogen auf den Zeitraum seit 2004 liegt dieser Betrag im oberen Durchschnitt . Zu Frage 3: Die Höhe der künftig zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bestimmt sich nach dem Ergebnis der Beratungen zum Doppelhaushalt 2014/2015 sowie den nachfolgenden Haushalten des Landes. Zu Frage 4: Die Mittelbewilligung erfolgt im unmittelbaren Anschluss an die entsprechende Bereitstellung der Haushaltsmittel durch das Finanzministerium. Daneben bleibt die Möglichkeit, bedarfsweise Projekte vorzuziehen und auf der Grundlage der Zulassung des vorzeitigen Beginns zu realisieren. Zudem haben die Naturparke die Möglichkeit, für einzelne Projekte eine Förderung im Rahmen bestehender Förderprogramme zu beantragen. Zu Frage 5: Die Landesregierung wird auch künftig die in den Handlungsprogrammen der Naturparke dargestellten Maßnahmen unter vollständiger Ausschöpfung der hierfür vom Landtag bereitgestellten Haushaltsmittel finanziell unterstützen. Im Doppelhaushalt 2014/2015 ist geplant, die institutionelle Förderung zu erhöhen. Zu Frage 6: Der Verbleib in den Naturpark-Trägervereinen wird auch weiterhin von großem Interesse für die Kommunen sein, da diese die Programmplanung aktiv gestalten können. Von den Naturparken gehen positive Effekte auf Regionalentwicklung und Tourismus aus. Ulrike Höfken Staatsministerin