Drucksache 16/286 02. 09. 2011 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 16. September 2011 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Julia Klöckner (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Vermessungs- und Katasterämter in Bad Kreuznach und Birkenfeld Die Kleine Anfrage 193 vom 17. August 2011 hat folgenden Wortlaut: Wie aus den Medien zu erfahren ist, gibt es aktuell Diskussionen über eine mögliche Schließung von Vermessungs- und Kataster- ämtern. Den Berichten zufolge soll die bisherige Anzahl von insgesamt 19 Dienststellen und vier Außenstellen in Rheinland-Pfalz reduziert werden. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Gibt es Planungen, die Vermessungs- und Katasterämter mit Sitz in Bad Kreuznach bzw. Birkenfeld zu schließen? 2. Gibt es Überlegungen, die Vermessungs- und Katasterämter mit Sitz in Bad Kreuznach bzw. Birkenfeld an einen anderen Stand- ort zu verlegen? 3. Pro Bedienstetenarbeitsplatz in einer technischen Verwaltung ist meines Wissens nach eine bestimmte Quadratmeterzahl vor- gegeben. Im Falle eines Personalabbaus könnte demzufolge auch ein Abbau der angemieteten Fläche für die Dienststellen ein- hergehen. Deshalb frage ich: a) Welche angemietete Fläche steht dem aktuellen Personalbestand der rheinland-pfälzischen Katasterämter insgesamt rechne- risch zu? b) Wie groß ist die tatsächlich angemietete Fläche in Rheinland-Pfalz? c) Falls die tatsächlich angemietete Fläche größer ist als die rein rechnerisch benötigte: Ist eine Kündigung der nicht benötigten Fläche und eine damit verbundene Kostenreduzierung geplant? 4. Welche Kosteneinsparungen erwartet die Landesregierung durch die Schließung oder Zusammenlegung der rheinland-pfälzischen Vermessungs- und Katasterämter? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 1. September 2011 wie folgt beantwortet: Vorbemerkungen: Die Vermessungs- und Katasterverwaltung hat sich mit umfangreichen und breitgefächerten Investitionen frühzeitig auf neue Infor- mations- und Kommunikationstechnologien eingestellt. Gleichzeitig wurden wesentliche Geodatenbestände des Liegenschafts- katasters in digitale Form überführt. Diese Maßnahmen bildeten die Basis für die Einführung neuer Verfahrenslösungen und Ver- fahrensabläufe. Damit einher ging auch ein erheblicher Personalabbau, der sich auch in Zukunft noch weiter fortsetzen wird. Das hat Auswirkungen auf die bestehende Aufbauorganisation unter Einbeziehung der zukünftig notwendigen Anzahl der Vermessungs- und Katasterämter. Ausdrücklich bestätigt wird dieser Weg auch im Bericht des Rechnungshofs Rheinland-Pfalz über die Prüfung der Verwaltungsmodernisierung in der Vermessungs- und Katasterverwaltung. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Drucksache 16/286 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zur Frage 1: Im Zusammenhang mit der Neuorganisation der Struktur der Vermessungs- und Katasterverwaltung ist vorgesehen, zukünftig meh- rere Regionalbezirke (Amtsbezirke eines Vermessungs- und Katasteramts) mit je zwei dauerhaften Standorten zu bilden. In die Stand- ortfrage werden alle bisherigen Standorte der Vermessungs- und Katasterverwaltung, also auch Bad Kreuznach und Birkenfeld, ein- bezogen. Eine Entscheidung steht allerdings noch aus. Zur Frage 2: Bei den Überlegungen zu den künftigen Standorten werden alle bisherigen Standorte einbezogen. Zur Frage 3: a) Eine Regelung für eine Mindestfläche pro Arbeitsplatz existiert nicht für die Landesbehörden. Die Richtlinien für die Durchführung von Bauvorhaben des Landes (RLBau 2006) enthalten Angaben zu Höchstflächen für Ge- schäftszimmer der Landesbehörden. Die Angaben begründen jedoch keinen Anspruch von Stelleninhabern auf diese Raum- größen. Die rechnerisch dem Personalstand zustehende Fläche kann daher nicht bestimmt werden. b) Die tatsächlich angemietete Bürofläche beträgt 17 884 m2, die tatsächliche Gesamtmietfläche 39 490 m2. c) Kündigungen für angemietete Liegenschaften – vom LBB sind nur für selbstständig vermietbare Einheiten und – von Dritten nach den Rahmenbedingungen der Mietverträge zulässig. Die Kündigung nur einzelner Arbeitsplätze ist dabei nicht vorgesehen und aus Praktikabilitätsgründen nicht möglich. Soweit die genannten Bedingungen erfüllt waren, wurde bereits in der Vergangenheit die Mietfläche reduziert. Ein rechnerischer Vergleich ist aus den dargelegten Gründen nicht möglich. Zur Frage 4: Einsparungen ergeben sich aus Personal- sowie Haus- und Bewirtschaftungskosten. Den Einsparungen stehen Ausgaben für geplante Telearbeitsplätze gegenüber. Langfristig werden jährliche Einsparungen von ca. 3,6 Mio. Euro erwartet. Roger Lewentz Staatsminister