Drucksache 16/2860 08. 10. 2013 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Bernhard Henter (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums der Finanzen Vorgefundenes Bunkerwerk im Neubaugebiet „Cité Sud“ der Stadt Saarburg Die Kleine Anfrage 1890 vom 17. September 2013 hat folgenden Wortlaut: Die Stadt Saarburg hat durch notariellen Kaufvertrag vom 26. Oktober 2010 von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben die Grundstücke der bis dahin von den französischen Streitkräften genutzten sog. „Cité Sud“ in Saarburg erworben und diese Grundstücke anschließend durch notariellen Einbringungsvertrag zur städtebaulichen Entwicklung weitestgehend an die zu diesem Zweck gegründete Entwicklungsgesellschaft Saarburg mbH (EGS) übertragen. Bei Grabungsarbeiten im Zuge der entsprechenden baulichen Maßnahmen ist die Entwicklungsgesellschaft auf einen mehrstöckigen unterirdischen Westwallbunker (sog. B-Werk) aus Zeiten des Zweiten Weltkrieges gestoßen. Bei der näheren Untersuchung wurde festgestellt, dass offenbar bei der Beseitigung der oberirdischen Bauwerkteile nach dem Krieg deren Trümmer und auch Munitionsreste in die darunterliegenden Bunkerräume eingebracht und das ganze Gelände mit Bodenmassen abgedeckt wurde. Die Erstreckung dieses B-Werks liegt nahezu vollständig in der Neuparzelle 64a der vorgesehenen Grundstücksaufteilung. Entsprechende Gewährleistungsansprüche der Stadt Saarburg gegenüber der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben wurden durch diese abgelehnt. Ebenfalls besteht hinsichtlich der Eigentumsfrage und der Verkehrssicherungspflicht des vorgenannten Bunkers weiterhin Dissens. Mit Schreiben vom 12. September hat die Stadt Saarburg Herrn Staatsminister Dr. Kühl die vorliegende Problematik ausführlich geschildert und ihn um Unterstützung bei der abschließenden Klärung der Eigentumsfrage gebeten. Vor dem Hintergrund, dass einerseits die Denkmalpflege dieses B-Werk als Denkmal, welches in seiner Konzeption und seinem Erhaltungszustand in Rheinland-Pfalz einmalig sei, einstuft und das Land Rheinland-Pfalz vom Bund die Reste des Westwalls als zu erhaltendes „Friedensmahnmal, Lebensraum für seltene Tiere und Pflanzen und Kulturdenkmal“ übernommen hat, andererseits der Stadt Saarburg durch die hierdurch bedingte „Nutzungsenteignung“ ein immenser Schaden in Höhe von ca. 343 000 Euro entstanden ist, frage ich die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung die Eigentumsfrage dieses Bunkerwerks auch im Hinblick auf die Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes (VV-AKG), wonach der Bund Eigentümer des Bunkerwerks war oder ist? 2. Hat das Land Rheinland-Pfalz, aufgrund der Vereinbarung mit dem Bund, das Eigentum dieser Bunkeranlage übernommen und will es auch das Bunkergrundstück von der Stadt übernehmen? Wenn ja, ist das Land bereit, die Stadt Saarburg für den ihr infolge der Unbebaubarkeit bzw. eingeschränkten Bebaubarkeit (durch Herrichtung des Grundstücks zur Bebaubarkeit ohne Keller unter Berücksichtigung denkmalpflegerischer Vorschriften) dieses Grundstücks entstandenen Schaden zu entschädigen? Wenn nein, ist das Land bereit, mit dem Bund Verhandlungen dahingehend aufzunehmen, eine Entschädigung für die Stadt Saarburg zu erreichen? 3. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass sich dieses Bunkerbauwerk, inmitten eines Wohnbaugebiets gelegen, nicht als Besichtigungsobjekt eignet? 4. Ist das Land Rheinland-Pfalz bereit, die Verkehrssicherungspflicht sowie die Pflege dieses Grundstücks und die hieraus entstehenden Kosten zu übernehmen, sofern eine Baureifemachung ausgeschlossen wird (wenn nein, bitte detaillierte Begründung)? 5. Wie beurteilt die Landesregierung die Altlastenproblematik dieses Grundstücks, nachdem sich im Bunkerinnern noch Munitionsreste , ein Flammöl-Vorratsbehälter, ein Drucktank und eine Stickstoffflasche befinden und der Bodenbereich eines Raums mit ausgelaufenem Öl verschlammt ist? Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 14. November 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/2860 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Das Ministerium der Finanzen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 7. Oktober 2013 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben wurde auf Anfrage bestätigt, dass durch die Stadt Saarburg das B-Werk zusammen mit dem Grundstück als dessen wesentlicher Bestandteil erworben wurde und die Stadt Saarburg Eigentümerin geworden ist. Zu Frage 2: Im Januar 2013 wurde zwischen dem Bund und dem Land Rheinland-Pfalz eine Vereinbarung über die Übertragung des Eigentums des Bundes an Anlagen des ehemaligen Westwalls zum 1. Oktober 2014 geschlossen. Da die Stadt Saarburg Eigentümerin des Bunkers und der Liegenschaft ist, auf dem sich der Bunker befindet, wird dieser Bunker von der Bund/Land-Vereinbarung nicht erfasst. Entschädigungsleistungen bedürfen einer rechtlichen Grundlage, die von Seiten der Stadt Saarburg zu prüfen ist. Zu Frage 3: Ja. Gleichwohl ist das Bauwerk als Teil des Strecken- und Flächendenkmals „Westbefestigung“ denkmalrechtlich geschützt. Zu Frage 4: Für die Übernahme der Verpflichtungen, die sich aus dem Eigentum der Stadt Saarburg ergeben, besteht für das Land derzeit keine Veranlassung. Zu Frage 5: Die Kosten, die im Rahmen der Beseitigung von ehemals reichseigener Munition entstehen, werden in der Regel auf Antrag durch den Bund getragen. Die Feststellung und Behandlung weiterer Altlasten ist durch den jetzigen Eigentümer unter Beachtung der geltenden Gesetze und Verordnungen zu veranlassen. Dr. Carsten Kühl Staatsminister