Drucksache 16/2870 09. 10. 2013 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Elisabeth Bröskamp (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Betreuungsgeld Die Kleine Anfrage 1894 vom 18. September 2013 hat folgenden Wortlaut: Die Bundesregierung hat trotz massiver Proteste auf vielen Ebenen die Einführung des Betreuungsgeldes zum 1. August 2013 beschlossen . Aus unserer Sicht hätten diese Gelder sinnvoller für den Ausbau der institutionellen Kinderbetreuung ausgegeben werden sollen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Anträge sind am 1. August 2013 in Rheinland-Pfalz gestellt und bewilligt worden (bitte nach Kreisen und kreisfreien Städten/Jugendämtern beantworten)? 2. Wie viele Anträge sind zum 1. September 2013 in Rheinland-Pfalz gestellt und bewilligt worden (bitte nach Kreisen und kreis- freien Städten/Jugendämtern beantworten)? 3. Wie viele Anträge (siehe Frage 1 und 2) mussten abgelehnt werden und weshalb (bitte nach Kreisen und kreisfreien Städten/Ju- gendämtern beantworten)? 4. Mit welchem zusätzlichen Verwaltungsaufwand (personell und materiell) ist bei den zuständigen Behörden zu rechnen (bitte nach Kreisen und kreisfreien Städten/Jugendämtern beantworten)? 5. Wie ist die grundsätzliche Einstellung der Landesregierung zum Betreuungsgeld? Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 9. Oktober 2013 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Über die Zahl der am 1. August 2013 gestellten Anträge liegen keine Informationen vor. Zu Frage 2: Nach einer Umfrage des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen wurden bei den Betreuungsgeldstellen der Stadt- und Kreisverwaltungen in Rheinland-Pfalz vom 1. bis zum 31. August 2013 1 685 Anträge auf Betreuungsgeld gestellt. Von diesen wurden 330 Anträge bewilligt. Sie verteilen sich auf die Jugendamtsbezirke wie folgt: Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 2. Dezember 2013 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Anträge bewilligt eingegangen LK Altenkirchen 106 0 LK Alzey-Worms 58 25 SV Andernach 12 0 KV Bad Dürkheim 43 22 KV Bad Ems 48 0 Anträge bewilligt eingegangen KV Bad Kreuznach 45 0 SV Bad Kreuznach 11 0 KV Bad Neuenahr-AW 68 35 KV Birkenfeld 25 0 KV Bitburg 21 5 Drucksache 16/2870 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 4: Daten über den zusätzlichen Verwaltungsaufwand bzw. Erkenntnisse über den daraus resultierenden finanziellen Mehraufwand liegen nicht vor. Nach einer Umfrage des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen haben viele Kommunen zur Bearbeitung des Betreuungsgeldes zusätzliches Personal eingestellt bzw. die regelmäßige Arbeitszeit von vorhandenem Personal erhöht. Teilweise sind Kosten für die Beschaffung besonderer EDV-Programme für das Betreuungsgeld entstanden. Über die Höhe der Kosten liegen keine Informationen vor. 2 Anträge bewilligt eingegangen KV Cochem 33 0 KV Daun 33 0 SV Frankenthal 23 0 KV Germersheim 50 0 SV Idar-Oberstein 6 0 KV Ingelheim 78 65 KV Kaiserslautern 34 0 SV Kaiserslautern 25 0 KV Kirchheimbolanden 23 0 KV Koblenz 94 2 SV Koblenz 49 8 KV Kusel 33 24 KV Landau 40 0 SV Landau 17 12 KV Ludwigshafen 65 0 SV Ludwigshafen 61 33 SV Mainz 84 71 Anträge bewilligt eingegangen SV Mayen 3 0 KV Montabaur 113 9 SV Neustadt 12 0 KV Neuwied 47 2 SV Neuwied 15 0 KV Pirmasens 16 4 SV Pirmasens 6 0 KV Simmern 69 0 SV Speyer 28 0 KV Trier 59 0 SV Trier 28 9 KV Wittlich 48 0 SV Worms 52 4 SV Zweibrücken 4 0 Gesamt 1 685 330 Zu Frage 3: Für den 1. August 2013 liegen keine Daten vor. Vom 1. bis einschließlich 31. August 2013 wurden 125 Anträge abgelehnt, die Ablehnungsgründe liegen nicht vor. Die Ablehnungen verteilen sich auf die Jugendamtsbezirke wie folgt: Anträge abgelehnt LK Altenkirchen 0 LK Alzey-Worms 1 SV Andernach 0 KV Bad Dürkheim 1 KV Bad Ems 0 KV Bad Kreuznach 0 SV Bad Kreuznach 0 KV Bad Neuenahr-Ahrweiler 15 KV Birkenfeld 3 KV Bitburg 3 KV Cochem 0 KV Daun 0 SV Frankenthal 3 KV Germersheim 0 SV Idar-Oberstein 0 KV Ingelheim 13 KV Kaiserslautern 0 SV Kaiserslautern 0 KV Kirchheimbolanden 0 KV Koblenz 9 SV Koblenz 5 Anträge abgelehnt KV Kusel 4 KV Landau 0 KV Ludwigshafen 0 SV Ludwigshafen 8 SV Mainz 13 SV Mayen 0 KV Montabaur 21 SV Neustadt 0 KV Neuwied 6 SV Neuwied 0 KV Pirmasens 1 SV Pirmasens 0 KV Simmern 0 SV Speyer 8 KV Trier 0 SV Trier 4 KV Wittlich 0 SV Worms 6 SV Zweibrücken 0 Gesamt 125 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/2870 Zu Frage 5: Die Landesregierung lehnt das Betreuungsgeld ab. Aus Sicht der Landesregierung ist es eine bildungs-, sozial- und frauenpolitisch verfehlte Leistung. Das Betreuungsgeld widerspricht den entscheidenden familienpolitischen Weichenstellungen der letzten Jahre: Es widerspricht der Einführung des Elterngeldes, welches den Anreiz zum frühen Wiedereinstieg in die Erwerbstätigkeit und zur partnerschaftlichen Aufteilung der Kinderbetreuung bieten soll. Weiter widerspricht es der Reform des Unterhaltsrechts, die durch die Einschränkung des Betreuungsunterhalts einen Anreiz zum frühen Wiedereinstieg setzen soll. Und es widerspricht vor allem dem Ausbau der U 3-Infrastruktur. Vor diesem Hintergrund sollten stattdessen die für das Betreuungsgeld vorgesehenen erheblichen Haushaltsmittel (von 70 Mio. € im Jahr 2013 bis zu über 1 Mrd. € im Jahr 2016) in die Bildung und Betreuung für unter dreijährige Kinder eingesetzt werden. Die Bundesregierung hat nach dem 7. Familienbericht folgende familienpolitische Ziele gewählt: 1. die wirtschaftliche Stabilität von Familien, 2. die Förderung und das Wohlergehen von Kindern, 3. die Förderung einer Vereinbarkeit von Familie und Beruf, 4. die Erfüllung von Kinderwünschen. Das Betreuungsgeld widerspricht diesen Zielen der Familienpolitik. Es dient weder der wirtschaftlichen Stabilität von Familien, noch der Förderung von Kindern, noch der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, noch der Erfüllung von Kinderwünschen. Das Betreuungsgeld hat fatale Folgen für die Chancengerechtigkeit von Kindern, und zwar besonders für diejenigen, die auf eine Förderung außerhalb ihres Elternhauses stark angewiesen sind. Der Schlüssel zu Bildungserfolg und gesellschaftlicher Teilhabe ist frühkindliche Betreuung und Bildung von Anfang an. In Vertretung: Margit Gottstein Staatssekretärin 3