Drucksache 16/2878 10. 10. 2013 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Alexander Licht (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Entwicklung von notwendigen Finanzhilfen am Flughafen Hahn Die Kleine Anfrage 1900 vom 19. September 2013 hat folgenden Wortlaut: Im Zusammenhang mit dem im Frühjahr dieses Jahres verabschiedeten Nachtragshaushalt hat die Ministerpräsidentin ein stufiges, mit der Europäischen Kommission abzustimmendes Finanzkonzept zur Vermeidung einer Insolvenz des Flughafens Hahn im Landtag vorgestellt. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche direkten Zuschüsse bzw. Zahlungen und in welcher Höhe beinhaltete dieses Konzept voraussichtlich in 2013, in 2014, in 2015 sowie nach Planung in Folgejahren? 2. Welche konkreten, damalig noch nicht vorhandenen Genehmigungen durch die EU-Kommission wurden inzwischen eingeholt oder sind noch mit welchem Abstimmungsdatum einzuholen? 3. Welche Planüberlegungen liegen seit wann und auf welcher Datenbasis der Landesregierung vor, um die in der von der CDU- Fraktion beantragten Sondersitzung des Innen-, des Finanz- und des Wirtschaftsausschusses am 10. September 2013 von der Landesregierung vorgetragenen zusätzlichen Finanzmittel in Höhe von insgesamt ca. 57 Millionen € in ihre Haushaltsplanungen für die kommenden Jahre neu und zusätzlich aufzunehmen? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 9. Oktober 2013 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Auf der Grundlage des Nachtragshaushalts 2013 hat das Land Rheinland-Pfalz in Abstimmung mit der Europäischen Kommission einen Gesellschafterdarlehensvertrag in Höhe von bis zu 82,9 Mio. Euro mit der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH (FFHG) abgeschlossen . Das Darlehen dient der Sicherstellung der Liquidität der FFHG bis zum Abschluss des laufenden Neuausrichtungsprozesses . Die Inanspruchnahme erfolgt in Teilbeträgen auf Abruf in Höhe des jeweils nachgewiesenen und durch einen Wirtschaftsprüfer bestätigten Liquiditätsbedarfs. Die bisherigen Abrufe erfolgten plangemäß. Die Daten zu den einzelnen bereits erfolgten und künftig geplanten Abrufen betreffen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens. Die Mitglieder des Haushalts - und Finanzausschusses wurden über die Abrufe der ersten und zweiten Tranche bereits vertraulich informiert. Zwischenzeit - lich wurde die dritte Tranche angewiesen. Eine entsprechende Information der Mitglieder des Haushalts- und Finanzausschusses wird derzeit vorbereitet. Zu Frage 2: Die Landesregierung steht in einem regelmäßigen Austausch mit der Europäischen Kommission. Das gilt sowohl für den erfolgten Abschluss des Gesellschafterdarlehensvertrags als auch für den laufenden Neuausrichtungsprozess. Insbesondere hinsichtlich des Neuausrichtungsprozesses liegen keine festen Genehmigungszeitpunkte vor. Das weitere Verfahren ist insbesondere noch abhängig von den neuen Flughafenleitlinien der Europäischen Kommission. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 21. November 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/2878 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 3: Für die Fortentwicklung des Flughafens Hahn wird, wie bekannt, eine strategische Neuausrichtung unter Einbindung eines privaten Partners im Rahmen eines wettbewerblichen Ausschreibungsverfahrens angestrebt. Auf der Grundlage der aktuellen wirtschaftlichen Situation der FFHG ist davon auszugehen, dass die strategische Neuausrichtung anfänglich eine degressiv gestaffelte Teilfinanzierung der Infrastrukturkosten erfordert, deren Umfang u. a. von der Geschäftsentwicklung der FFHG, dem Verlauf des Ausschreibungsverfahrens sowie generell der Entwicklung im Luftfahrtsektor beeinflusst wird. Um Vorsorge für den Abschluss von Verträgen mit Dritten zu treffen, sieht der Regierungsentwurf des Haushaltsplans 2014/2015 für das Haushaltsjahr 2015 bei Kapitel 03 75, Titel 683 02 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 47 Mio. Euro vor. Zum Zeitpunkt des Beschlusses über die Regierungsvorlage mussten zahlreiche Annahmen getroffen werden, da einige für die Neukonzeption wichtigen Einflussfaktoren noch nicht abschließend bestimmt werden konnten. Dies galt insbesondere für die genauen Inhalte der Luftverkehrsleitlinie der Europäischen Kommission, den Ausgang der beihilferechtlichen Hauptprüfverfahren, das Neuausrichtungskonzept der FFHG, das vom Aufsichtsrat am 23. September 2013 und damit nach der Entscheidung des Ministerrates über die Regierungsvorlage beschlossen wurde, und das Ergebnis des Ausschreibungsverfahrens. Zum Teil lassen sich die Einflussfaktoren auch zum heutigen Zeitpunkt noch nicht abschließend bestimmen, beispielsweise auch in Bezug auf die künftige Wahrnehmung von öffentlichen Aufgaben wie Feuerwehr, Wetterdienst oder Flugsicherung. Bei der Bemessung der Höhe der vorbezeichneten Verpflichtungsermächtigung wurde – wie bei unbefristeten Dauerschuldverhältnissen üblich – vom Zeitraum der Finanzplanung bis 2018 ausgegangen. Da die Wirtschaftsplanung der FFHG für diesen Zeitraum naturgemäß noch nicht vorhanden sein kann, wurden erste Orientierungswerte der Geschäftsführung der FFHG für die Abschätzung zugrunde gelegt. Ausgangspunkt war dabei aus Vorsichtsgründen und aufgrund der noch fehlenden Beschlusslage der FFHG die Annahme, dass seitens der Gesellschaft keine weiteren Konsolidierungsmaßnahmen ergriffen werden bzw. später greifen . Die Verpflichtungsermächtigung orientiert sich somit aus Gründen der Vorsicht an einem betriebswirtschaftlichen „Worst-Case- Szenario“ und ist auch im Hinblick auf den langen Betrachtungszeitraum mit Unsicherheiten verbunden. Selbstverständlich wird die Landesregierung in den konkreten Ausschreibungsverfahren anstreben, ein für das Land möglichst wirtschaftliches und auch möglichst günstiges Ergebnis zu erzielen. Dennoch benötigt sie für den anstehenden Prozess der Privatisierung die notwendigen haushaltsrechtlichen Handlungsspielräume. Darüber hinaus sind im Regierungsentwurf des Doppelhaushalts 2014/2015 bei Kapitel 03 75, Titel 682 02 Mittel für den Defizitausgleich für Landesgesellschaften veranschlagt. Speziell für das Haushaltsjahr 2015 ist vorsorglich ein Teilbetrag von 9,5 Mio. Euro ausgehend von den Planungen der FFHG zur Abdeckung etwaiger Liquiditätslücken in 2015 vorgesehen, die sich nach Auslaufen des Gesellschafterdarlehensvertrags ergeben können. In Vertretung: Jürgen Häfner Staatssekretär