Drucksache 16/288 05. 09. 2011 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Marcus Klein (CDU) und A n t w o r t des Chefs der Staatskanzlei Geschäftsverteilung der Landesregierung II Die Kleine Anfrage 191 vom 16. August 2011 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wo befindet sich der Dienstsitz der Staatsministerin als Bevollmächtigte beim Bund und für Europa? 2. Wie viele Flugreisen der Staatsministerin waren zwischen dem Dienstsitz/den Dienstsitzen/den Dienststellen Mainz, Berlin und Brüssel seit der Amtsübernahme zur Erfüllung der Dienstgeschäfte notwendig (bitte auflisten, inkl. Abflug-/Ankunftsort)? 3. Wird der Staatsministerin für die Präsenz außerhalb der Landeshauptstadt ein Tagegeld/eine sonstige Entschädigung für Mehr- aufwendungen o. Ä. gewährt und in welcher Höhe? 4. Wie viele Mitglieder der Landesregierung nehmen in der Regel an Sitzungen des Bundesrates teil? 5. Ist die Antwort auf Frage 5 meiner Anfrage vom 6. Juli 2011 in der Antwort der Landesregierung vom 28. Juli (Drucksache 16/162), wonach die Landesregierung eine Reduzierung des Aufwands für die Teilnahme an den Sitzungen des Bundesrates durch die Ernennung einer Ministerin als Bevollmächtige sieht, so zu verstehen, dass die Landesregierung gedenkt, bei zukünftigen Sitzungen des Bundesrates immer oder gelegentlich allein durch die Staatsministerin vertreten zu sein, und wie hat sich das bei den letzten Sitzungen konkret dargestellt? Der Chef der Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 5. September 2011 wie folgt beantwortet : Mit der Bestellung der Bevollmächtigten beim Bund und für Europa als Staatsministerin kehrt die Landesregierung zurück zu einer Praxis, wie sie in den 80er Jahren bis 1994 in Rheinland-Pfalz üblich war und wie sie auch in anderen Ländern noch üblich ist. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Dienstsitz der Bevollmächtigten beim Bund und für Europa ist Mainz als Sitz der Landesregierung sowie Berlin und Brüssel als Sitz der Vertretung des Landes beim Bund und bei der Europäischen Union. Zu Frage 2: Die Auswahl der Transportmittel (Flugzeug, Bahn, Kfz) richtet sich nach dienstlichen und terminlichen Verpflichtungen, logistischen Erfordernissen und Wirtschaftlichkeit. Die Beantwortung der Frage erfolgt unter Berücksichtigung des Datenschutzes. Seit Amtsübernahme bis 31. August 2011 erfolgten 27 Flüge von und nach Berlin, darunter ein Flug von Berlin nach Brüssel. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 16. September 2011 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/288 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 3: Die Staatsministerin erhält, wie alle Ministerinnen und Minister der Landesregierung, eine monatliche Reisekostenpauschale nach § 2 der Landesverordnung über die Umzugs- und Reisekostenentschädigung der Mitglieder der Landesregierung i. H. von 224,97 € für Reisen im Lande. Zu den Fragen 4 und 5: Die Teilnahme der Mitglieder der Landesregierung an den Plenarsitzungen des Bundesrates richtet sich nach fachlicher Betroffenheit und politischer Notwendigkeit und wird im Ministerrat festgelegt, sodass die Zahl variiert. Während die Bevollmächtigte in der Regel die Sitzungen vollständig bestreitet, kann sich die Präsenz der übrigen Regierungsmitglieder auf die sie jeweils betreffenden Tagesordnungspunkte beschränken. Von den bisher drei Plenartagen des Bundesrates seit dem 18. Mai 2011 wurde RheinlandPfalz bei einer Sitzung ausschließlich durch die Staatsministerin als Bevollmächtigte beim Bund vertreten. Martin Stadelmaier Staatssekretär