Drucksache 16/2881 10. 10. 2013 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Dr. Susanne Ganster (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Arius-Bunker bei Ruppertsweiler – Verträge des Landes mit Silicon Wasgau I Die Kleine Anfrage 1908 vom 16. September 2013 hat folgenden Wortlaut: Der Presse war zu entnehmen, dass das Land Rheinland-Pfalz bereits Verträge mit der Silicon Wasgau (S., Pirmasens) abgeschlossen hat, um den Arius-Bunker bei Ruppertsweiler im Rahmen der Konversion umnutzen zu können. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie ist die Entwicklung des Projekts Arius-Bunker bei Ruppertsweiler von der ersten Kontaktaufnahme mit der Landesregie- rung bis heute verlaufen (detaillierte Angaben zu Gesprächen, Vorlage von Unterlagen, Vorverträgen etc.)? 2. Hat die Landesregierung bereits Verträge (auch Vorverträge) mit der Silicon Wasgau abgeschlossen? Wenn ja, in welchem Um- fang und auf welcher Grundlage basieren diese Verträge (finanzielle Unterstützung, Pachtzahlung, Ausbauumfang, Datum Vertragsabschluss , Begründung Vertragsabschluss etc.)? 3. Hat die Silicon Wasgau die Vertragsbedingungen (auch Vorverträge) nach Auffassung der Landesregierung erfüllt bzw. wie sind die Vertragsbedingungen geknüpft? 4. Warum verhandelt das Land nicht mit anderen Investoren, z. B. mit M.? 5. Welche Vertreter der Landesregierung und der Kommunen sind an den Gesprächen zum Projekt Arius-Bunker beteiligt bzw. wurden angehört und wie war deren Stellungnahme? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 9. Oktober 2013 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1, 2 und 4: Im September 2009 wurde ein erstes Auftaktgespräch beim damaligen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau mit dem Nutzungsinteressenten unter Beteiligung des Landrats des Rhein-Pfalz-Kreises und des Ortsbürgermeisters der benachbarten Ortsgemeinde Lemberg als Unterstützer eines geplanten Bunkerausbaus geführt. Nach Gründung der projektbetreibenden Firma im Dezember 2009 mit Sitz in Luxemburg wurden ab Januar 2010 Verhandlungen mit Landesforsten Rheinland-Pfalz, als Eigentümer der Bunkeranlage, geführt. Diese mündeten am 1. Februar 2010 in den Abschluss einer vorvertraglichen Vereinbarung (sog. Absichtserklärung). Nach einem vorerst letzten Kontakt im Juli 2010 folgte eine längere Verhandlungspause. Im Juni 2011 wurden die Verhandlungen seitens des Nutzungsinteressenten erneut aufgenommen und die vorvertragliche Vereinbarung erstmalig verlängert. Bis Mitte 2012 wurden die Verhandlungen konkretisierend fortgesetzt. Am 27. Oktober 2011 erfolgte die zweite Verlängerung der vorvertraglichen Absichtserklärung. Am 1. Dezember 2011 wurde das Projekt im Zuge einer Bunkerbesichtigung vor Ort vorgestellt. Im Februar 2012 haben der Nutzungsinteressent und die Ortsgemeinde Münchweiler eine städtebauliche Vereinbarung geschlossen. Am 20. Februar 2012 wurde ein Gestattungsvertrag zum Rückbau noch bestehender militärischer Anlagen im Außenbereich der Bunkeranlage durch den Nutzungsinteressenten geschlossen. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 21. November 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/2881 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Im Juli 2012 hat sich in der benachbarten Ortsgemeinde Ruppertsweiler eine auf das Projekt bezogene Bürgerinitiative gegründet, mit der von Seiten Landesforsten Rheinland-Pfalz ab August 2012 Gespräche geführt wurden. Im Oktober 2012 kam es zu einem Wechsel in der Geschäftsführung der projektbetreibenden Firma. Die Verhandlungen zum Abschluss eines zivilrechtlichen Pachtvertrags wurden unabhängig davon ab November 2012 unter angemessener Berücksichtigung der Interessen der benachbarten Ortsgemeinde Ruppertsweiler und der Bürgerinitiative zielstrebig und mit zeitnaher Vorlage notwendiger Unterlagen von der weiterhin existierenden (rechtmäßig agierenden projektbetreibenden Firma) fortgeführt. Im Zuge dieser Verhandlungen wurden technische Details des Bunkerausbaus, aber auch finanzielle Konditionen des Pachtvertragsentwurfs weiterentwickelt. Parallel hierzu hat die mit Landesforsten Rheinland-Pfalz seit Januar 2010 verhandelnde Firma intensive Gespräche mit der Bürgerinitiative geführt. Am 2. Mai 2013 fand eine vorerst abschließende Besprechung der Bürgerinitiative, der Ortsgemeinde Ruppertsweiler, der beteiligten Firma und Landesforsten Rheinland-Pfalz statt. Im Mai 2013 hat der ehemalige Geschäftsführer der vorvertraglich beteiligten Firma telefonisch sein Interesse an einer Übernahme des Projekts mit seiner im April 2013 neu gegründeten Firma bekundet. Seither haben sich diese neu gegründete Firma, potenzielle Geschäftspartner derselben, der Ortsbürgermeister und der Gemeinderat Lemberg, die Gemeinde Münchweiler sowie verschiedene Einzelfraktionen an mehrere Ministerien und verschiedene Abgeordnete des Landes Rheinland-Pfalz gewandt, um dieses Anliegen zu unterstützen. In der Beantwortung dieser Anfragen wurde jeweils darauf hingewiesen und erläutert, dass Landesforsten Rheinland-Pfalz aufgrund der vorvertraglich fixierten, rechtlichen Bindung an den Verhandlungspartner, mit welchem bereits seit Anfang 2010 verhandelt wird, keine Möglichkeit sieht, parallele Verhandlungen mit einem neuen Nutzungsinteressenten aufzunehmen . Am 17. Juli 2013 wurde die vorvertragliche Vereinbarung erneut verlängert. Am 30. Juli 2013 wurde die rechtliche Bindung den beteiligten Kommunen im Rahmen einer Besprechung im Ministerium für Umwelt , Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten (MULEWF) erläutert. Am 5. September 2013 fand eine gleichartige Erläuterung und Vorstellung des aktuellen Nutzungskonzepts der Bunkeranlage im Gemeinderat Münchweiler statt. Wesentliche Inhalte der vorvertraglichen Vereinbarungen waren der Flächenumfang für die Nutzung der Bunkeranlage, die Entgelte sowie Gewährleistung-, Haftungs- und Kündigungsregelungen. Die geschlossenen vorvertraglichen Vereinbarungen basieren als rein zivilvertragliche Regelungen auf dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und wurden auf Wunsch des privaten Verhandlungspartners im Hinblick auf die bereits vor Pachtvertragsabschluss anstehenden Planungskosten, Kundenakquise und Finanzierungsgespräche geschlossen. Die abschließende Unterzeichnung des Pachtvertrags wurde am 4. Oktober 2013 vollzogen. Wesentliche Inhalte sind die Beschreibung der Verpachtungsfläche und der zukünftigen Nutzung der Bunkeranlage, das Betretungsrecht des Grundeigentümers, die Nutzungsentgelte , Entschädigungen und Bürgschaften, die Vertragsdauer, Regelungen zur Gewährleistung und Verkehrssicherung sowie zu Haftung und Schadensersatz, Kündigungsbestimmungen, Regelungen zur Rückgabe des Vertragsgegenstandes nach Vertragsende , die Übertagbarkeit auf Rechtsnachfolger, die Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit sowie nachzuweisende Haftpflichtversicherungen und eine Scientology-Schutzerklärung. Zu Frage 3: Ja. Der Pachtvertrag enthält alle wesentlichen Regelungen der vorvertraglichen Vereinbarungen. Er wurde darüber hinaus entsprechend der sich im Verhandlungsablauf ändernden Rahmenbedingungen angepasst und detaillierter ausgearbeitet. Zu Frage 5: An den zivilvertraglichen Verhandlungen zur Verpachtung des Bunkergeländes waren auf Eigentümerseite beteiligt: die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachreferats im MULEWF, der Zentralstelle der Forstverwaltung (ZdF) sowie des Forst - amtes Westrich, teilweise in rechtlichen Fragen unterstützt durch die jeweiligen Rechtsreferate. Auf kommunaler Seite besteht keine zivilrechtliche Betroffenheit. Aus dem kommunalen Umfeld wurden aber einerseits kritische Anmerkungen zum geplanten Vertragsabschluss abgegeben und teilweise eine parallele Verhandlungsaufnahme mit dem seit Mai 2013 neu auftretenden Nutzungsinteressenten gewünscht. Anderseits wird nach einer angemessenen Berücksichtigung der Anlieger - interessen von Seiten der benachbarten Ortsgemeinde Ruppertsweiler und der dortigen Bürgerinitiative der Vertragsabschluss befürwortet . Öffentlich-rechtlich sind die Verbandsgemeinden Rodalben (Flächennutzungsplanung), die Ortsgemeinde Münchweiler (Bebauungsplanung ) und die Kreisverwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises (Bau- und Betriebsgenehmigung) zuständig. Die genannten Verfahren sind sämtlich eingeleitet worden, abschließende Beschlüsse der beteiligten Kommunen stehen noch aus. Ulrike Höfken Staatsministerin