Drucksache 16/2884 11. 10. 2013 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Anke Beilstein, Andreas Biebricher, Ellen Demuth, Bettina Dickes, Josef Dötsch, Dr. Peter Enders, Guido Ernst, Bernd Henter, Adolf Kessel, Marcus Klein, Matthias Lammert, Elfriede Meurer, Wolfgang Reichel, Dorothea Schäfer, Arnold Schmitt, Christine Schneider, Herbert Schneiders, Michael Wäschen - bach, Dr. Adolf Weiland, Thomas Weiner, Dr. Axel Wilke und Johannes Zehfuß (CDU) und A n t w o r t des Ständigen Vertreters der Chefin der Staatskanzlei Öffentliche Termine von Mitgliedern der Landesregierung Die Kleine Anfrage 1913 vom 19. September 2013 hat folgenden Wortlaut: Es ist landweit zu beobachten, dass zu öffentlichen Terminen von Mitgliedern der Landesregierung – Besuche von Einrichtungen, Einweihungen, Messeeröffnungen o. Ä. – keine Abgeordneten der Opposition eingeladen werden. Mitglieder der Regierungsfraktionen scheinen hingegen über die Termine informiert zu werden. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Ist es seitens der Landesregierung gewünscht, allen betroffenen Abgeordneten in gleicher Weise Informationen zu öffentlichen Terminen ihrer Mitglieder oder von Staatssekretärinnen und Staatssekretären in einer Region zukommen zu lassen und somit eine Teilnahme aller gewählten Vertreter und Vertreterinnen zu ermöglichen? 2. Wenn ja, wie stellt die Landesregierung sicher, dass alle betroffenen Abgeordneten in gleicher Weise und unabhängig von der Fraktionszugehörigkeit von den Terminen der Mitglieder der Landesregierung und von Staatssekretärinnen/Staatssekretären Kenntnis erlangen? 3. Nach welchen Gesichtspunkten differenzieren die Mitglieder der Landesregierung und Staatssekretärinnen/Staatssekretäre zwischen Terminen, die sie in dieser Eigenschaft wahrnehmen, und Terminen, die sie als Mitglieder einer Partei/Parteitermine oder als regionale Abgeordnete wahrnehmen? 4. Welchen Einfluss hat diese Differenzierung auf die angesprochene Einladungspraxis? Welche sonstigen Auswirkungen hat diese Differenzierung z. B. hinsichtlich möglicher Kosten für Dienstwagennutzung, Terminvorbereitung, Gastgeschenke/Spenden, Bescheidübergaben etc.? Der Ständige Vertreter der Chefin der Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 11. Oktober 2013 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Mit Schreiben vom 14. Dezember 2012 hat der Chef der Staatskanzlei dem Parlamentarischen Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Herrn Hans-Josef Bracht, MdL, folgende geübte Verfahrensweise der Landesregierung bei Veranstaltungen in Wahlkreisen übermittelt : – „Bei Veranstaltungen der Ressorts werden regelmäßig die Abgeordneten der jeweiligen Wahlkreise aller Fraktionen eingeladen. – Zu Fachtagungen und Veranstaltungen mit fachlichem Hintergrund, die keinen innerdienstlichen Charakter haben, werden in der Regel die Abgeordneten der Fachausschüsse eingeladen. – Zu Fachtagungen und Veranstaltungen, die lediglich innerdienstlichen Charakter haben, erfolgen keine Einladungen. Daneben gibt es noch eine Vielzahl von Veranstaltungen, die von Dritten organisiert und durchgeführt werden und bei denen Mitglieder der Landesregierung eingeladen sind. Bei diesen Veranstaltungen erfolgen die Einladungen an die Abgeordneten nicht durch die Ministerien. Hier werden die Einladungen von den jeweiligen Veranstaltern ausgesprochen. Ob und inwieweit bei diesen Veranstaltungen die Abgeordneten der jeweiligen Wahlkreise immer eingeladen wurden, liegen mir keine Erkenntnisse vor.“ Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 21. November 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/2884 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Diese Praxis besteht – auch soweit öffentliche Termine durch Staatssekretärinnen und Staatssekretäre wahrgenommen werden – weiter hin. Im Übrigen hatte der Chef der Staatskanzlei im vorgenannten Schreiben die Abgeordneten gebeten, ihn zu unterrichten, sofern in Einzelfällen der Eindruck eines Abweichens von dieser Verfahrensweise entstehe. Entsprechende Hinweise sind hier bisher nicht bekannt. Zu den Fragen 3 und 4: Eine Differenzierung hinsichtlich der Terminwahrnehmung durch die Mitglieder der Landesregierung sowie die Staatssekretärinnen und Staatsekretäre erfolgt insbesondere nach dem Veranstalter, dem Veranstaltungsinhalt, dem Adressaten sowie dem Einladerkreis . Im Übrigen verweise ich auf die Ausführungen zu den Fragen 1 und 2 sowie die Beantwortung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU zur Wahrnehmung von Parteiaufgaben durch Mitglieder der Landesregierung und ihre ständigen Vertreterinnen und Vertreter seit dem 18. Mai 2006 – Landtagsdrucksache 15/5331, insbesondere auf die Erläuterungen in der Vorbemerkung. Clemens Hoch Ministerialdirektor