Drucksache 16/289 06. 09. 2011 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 16. September 2011 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Martin Brandl (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Breitbandfördermittel Die Kleine Anfrage 187 vom 15. August 2011 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie ist der Stand bei Abruf und Vergabe von Fördermitteln für den Ausbau des Breitbandnetzes? 2. Wenn Förderanträge im laufenden Jahr nicht positiv beschieden werden können, weil das Budget aufgebraucht ist, wie wirkt sich dies auf die Priorität aus, welche dieses Vorhaben für die Folgejahre erhält? 3. In welcher Höhe wurden in Rheinland-Pfalz in den Jahren 2009 und 2010 Fördermittel für den Breitbandausbau zur Verfügung gestellt und inwiefern sind diese Budgets ausgeschöpft worden? 4. In welchen Förderbudgets und in welcher Höhe stehen 2011 Fördermittel für den Breitbandausbau bei Land, Bund und EU zur Verfügung? 5. In wie vielen Fällen wurde eine Ausschreibung im Rahmen der Breitbandförderung an einen Anbieter vergeben, dessen gefor- derter Zuschussbetrag zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke nicht der Günstigste war? 6. Wie hoch war die Summe dieser Differenzen? 7. In welcher Höhe werden Fördermittel für den DSL-Ausbau für das Jahr 2012 vorgesehen? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 5. September 2011 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: GAK-Programm: Fördermittel für den Ausbau des Breitbandnetzes stehen zur Förderung von nicht versorgten und unterversorgten Kommunen bereit . Im Rahmen der „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) wurden seit 2008 147 Anträge mit Mitteln in Höhe von insgesamt 9,7 Mio. Euro bewilligt. Die in 2011 bereitgestellten GAK-Mittel von ca. 2,3 Mio. € (hiervon Bundesmittel 1,38 Mio. €, Landesmittel 0,92 Mio. €) zur Breitbandförderung sowie EU-Mittel von ebenfalls 2,3 Mio. € sind durch Bewilligungen gebunden. Auch die für 2012 (2,0 Mio. €) und 2013 (1,0 Mio. €) bereitgestellten Verpflichtungsermächtigungen sind durch Bewilligungen bereits gebunden. Die für das Haushaltsjahr 2011 bewilligten Fördermittel müssen in 2011 zwingend durch den Projektträger abgerufen werden. Davon wird zurzeit auch ausgegangen. KP-II-Leerrohrprogramm: Im Rahmen des Konjunkturprogramm-II-Leerrohrprogramms wurden insgesamt 5,841 Mio. € bewilligt. Bislang wurden KP-II-Haushaltsmittel in Höhe von 3,741 Mio. € abgerufen. Drucksache 16/289 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 2: Über die Förderanträge wird in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Antragsunterlagen entschieden. Nicht bewilligte Anträge des Vorjahres haben somit Vorrang vor den Anträgen des neuen Jahres. Zu Frage 3: Die Höhe der im Rahmen des GAK-Programms bereitgestellten und ausgezahlten Mittel in 2009 und 2010 stellt sich wie folgt dar: Das neue, durch EU-Vorgaben sehr komplexe Zuwendungsverfahren führte zu einer zunächst zurückhaltenden Antragstellung bei den Gemeinden. Hierdurch bedingt konnten die zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel in den ersten Jahren nicht in vollem Umfang bewilligt und ausgezahlt werden. Im Rahmen des Konjunkturprogramms II standen für den Bewilligungszeitraum 2009 bis 2010 zur Förderung von passiven Infrastrukturen (Leerrohrkapazitäten) insgesamt 6 Mio. € zur Verfügung. Im Jahre 2009 wurden 0,394 Mio. € und im Jahre 2010 2,473 Mio. € ausgezahlt. Für das Jahr 2011 stehen noch 2,974 Mio. € zur Auszahlung an. In den Jahren 2009 und 2010 wurden lediglich bereits bewilligte Mittel in Höhe von 0,159 Mio. € durch die Zuwendungsempfänger nicht in Anspruch genommen. Zu Frage 4: Im Rahmen des nationalen Förderprogramms Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) und des Entwicklungs-Programms „Agrarwirtschaft, Umweltmaßnahmen, Landentwicklung“ (PAUL) stehen 2011 bereit: Kassenmittel: Bund 1,38 Mio. €, Land 0,92 Mio. €, EU 2,3 Mio. € Verpflichtungsermächtigungen: Bund 0,9 Mio. €, Land 0,6 Mio. €, EU 1,5 Mio. €. Zu den Fragen 5 und 6: Aufgrund der Fördervorschriften sowohl der EU, des Bundes als auch des Landes ist es zwingend erforderlich, bei der Auswahl des Anbieters das wirtschaftlichste Angebot zu berücksichtigen. Zu Frage 7: Mit Blick auf das laufende Haushaltsaufstellungsverfahren für den Doppelhaushalt 2012/2013 kann diese Frage zum derzeitigen Zeitpunkt nicht abschließend beantwortet werden. Roger Lewentz Staatsminister Bereitgestellte Mittel Auszahlungen 2009 1 780 000 € 601 114 € 2010 2 800 000 € 1 571 104 €