Drucksache 16/2890 16. 10. 2013 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Dr. Peter Enders (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Gestattungsvertrag über die Nutzung von forstfiskalischen Flächen für den Rohstoffabbau im Bereich des Naubergs Die Kleine Anfrage 1915 vom 24. September 2013 hat folgenden Wortlaut: In der Beantwortung der Kleinen Anfrage Drucksache 16/581 stellt die Landesregierung fest, dass mit Datum vom 24. März 2011 die Zentralstelle der Forstverwaltung, das Forstamt Hachenburg und die Bergisch-Westerwälder-Hartsteinwerke (BHW) einen Gestattungsvertrag über die Nutzung von forstfiskalischen Flächen für den Rohstoffabbau im Bereich des Naubergs unterzeichnet haben , verbunden mit dem Hinweis, dass der Gestattungsvertrag derzeit nicht in Kraft tritt, da das Genehmigungsverfahren noch andauert . Ich frage die Landesregierung: 1. Wie ist der Sachstand des Genehmigungsverfahrens? 2. Wann wird der Gestattungsvertrag in Kraft treten? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 15. Oktober 2013 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: In dem bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren zum Vorhaben des Basaltabbaus auf dem Nauberg wurden am 26. Oktober 2010 mit den Einwendern, den anerkannten Verbänden, den betroffenen Gemeinden und den zuständigen Behörden die eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen erörtert. Aus diesem Termin ergab sich weiterer Untersuchungs- und Ergänzungsbedarf der Antragsunterlagen, insbesondere in naturschutzfachlicher und wasserwirtschaftlicher Hinsicht, die bislang durch die Antragstellerin nicht vorgelegt wurden. Zu Frage 2: Das Inkrafttreten des Gestattungsvertrags steht unter dem Vorbehalt der öffentlich-rechtlichen Genehmigung des Abbauvorhabens im bergrechtlichen Verfahren. Solange das Genehmigungsverfahren andauert, tritt der Gestattungsvertrag nicht in Kraft. In Vertretung: Dr. Thomas Griese Staatssekretär Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 21. November 2013 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode