Drucksache 16/2900 22. 10. 2013 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Ulrich Steinbach, Anne Spiegel und Stephanie Nabinger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Feuerwehreinsätze für Haus- und Nutztiere, Tierrettung Die Kleine Anfrage 1931 vom 1. Oktober 2013 hat folgenden Wortlaut: Immer wieder müssen Feuerwehreinheiten Haus- und Nutztiere aus gefährdenden und gefährlichen Situationen retten. Dieser Einsatz ist lobenswert, jedoch auch mit Kosten verbunden, die über die allgemeinen Personal- und Investitionszuweisungen des Landes an die Feuerwehren finanziert werden. Zwar haben Kommunen die Möglichkeit, eine eigene Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr zu erlassen, jedoch wird in dieser Satzung die Rettung von Haustieren nicht sehr häufig als entgeltliche Leistung definiert. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Wie viele Kommunen in Rheinland-Pfalz haben eine Formulierung in ihrer Feuerwehrsatzung, welche die Rettung von Haus - tieren als gebührenpflichtig ausweist? 2. Wie bewertet die Landesregierung die Aufnahme einer Klausel über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung in kommu- nale Feuerwehrsatzungen? 3. Wie hoch waren die Einnahmen der Kommunen, welche die Tierrettungen unter Gebührenpflicht stellen, in den Jahren 2010 bis 2013? 4. Wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten für eine solche Tierrettung, unabhängig davon, wer die Kosten trägt? 5. Wie hoch waren die Kosten der Tierrettung in ganz Rheinland-Pfalz in den Jahren 2010 bis 2013? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 21. Oktober 2013 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1, 3, 4 und 5: Die Gemeinden sind Aufgabenträger für den Brandschutz sowie die Allgemeine Hilfe, zu der auch die Tierrettung zählt. Diese Aufgaben erfüllen die Gemeinden als Pflichtaufgabe der kommunalen Selbstverwaltung. Das Land gibt lediglich die rechtlichen Rahmenbedingungen durch Gesetze und Verordnungen vor. Zu den Gemeinden als Aufgabenträger zählen die Verbandsgemeinden, die verbandsfreien Gemeinden und die kreisfreien Städte. Insgesamt handelt sich es dabei um derzeit 209 Aufgabenträger (Stand 1. Mai 2013). Seitens des Landes werden in der Feuerwehreinsatzstatistik keine dezidierten Daten zu Tierrettungseinsätzen erhoben, auch die kommunalen Spitzenverbände (GStB und Städtetag) halten keine derartigen Daten vor. Daher war eine Beantwortung im Rahmen einer Kleinen Anfrage nicht möglich. Zu Frage 2: Gerade bei älteren Menschen und Kindern bestehen oftmals enge emotionale Beziehungen zwischen Mensch und Tier. Der Verlust eines Haustieres wiegt in diesen Fällen schwer. Aus Sicht der Landesregierung sind Tierrettungseinsätze daher moralisch und ethisch gleichzusetzen mit Einsätzen zur Menschenrettung und sollten nur in Ausnahmefällen kostenpflichtig sein. So waren die originären Aufgaben der Feuerwehr in früheren Ausgaben des LBKG noch beschrieben mit: – Menschenrettung, – Tierrettung und – dem Schutz von Sachwerten. Roger Lewentz Staatsminister Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 29. November 2013 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode