Drucksache 16/2902 22. 10. 2013 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Marlies Kohnle-Gros (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Ankündigung von Kürzungen bei der Schwangerschaftskonfliktberatung Die Kleine Anfrage 1924 vom 27. September 2013 hat folgenden Wortlaut: Die Abgeordneten erreichen nach der Ankündigung der Landesregierung, bei der Schwangerschaftskonfliktberatung Kürzungen der nach § 4 Abs. 3 des Gesetzes zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten (SchKG) gesetzlich vorgeschriebenen angemessenen öffentlichen Förderung vorzunehmen, Briefe und Anrufe von Trägern der Beratungsstellen. Tatsächlich bedeutet das für die Träger, dass sie Stellen in der Schwangerschaftskonfliktberatung abbauen und damit evtl. auch Beratungsstellen ganz geschlossen werden müssen. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Träger stellen im Land die gesetzlich vorgeschriebene Schwangerschaftskonfliktberatung an welchen Orten mit je wie vielen Stellen sicher? 2. Kann die Landesregierung Angaben über die Zahl der Beratungen bzw. Hilfe suchenden Frauen bei den einzelnen Beratungs- stellen im Vergleich der letzten fünf Jahre machen? 3. Wo sieht die Landesregierung Einsparpotenziale? 4. Wie soll damit für hilfesuchende Frauen die (örtliche) Erreichbarkeit eines pluralen Angebots und die Möglichkeit für eine un- verzügliche Beratung gesichert bleiben? 5. Welche Auswirkungen hätten die Streichungen für die einzelnen Träger? Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 22. Oktober 2013 wie folgt beantwortet: Zur Frage 1: Das Land fördert bei 80 Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen 116 Beratungsfachkräfte (Vollzeitäquivalentstellen ). Träger dieser Beratungsstellen sind für die Schwangerschaftskonfliktberatung (Beratung mit Beratungsschein, der für die Vornahme eines Schwangerschaftsabbruchs Voraussetzung ist) Pro Familia, Evangelische Kirche/Diakonisches Werk, Donum Vitae und Frauenwürde. Träger der allgemeinen Schwangerschaftsberatung (ohne Ausstellung eines Beratungsscheins) sind Caritas und Sozialdienst katholischer Frauen. Die Förderung erfolgt in Höhe von 80 % der Fachpersonalkosten (50 % Landesförderung, 30 % kommunale Förderung). Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 13. Dezember 2013 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/2902 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Träger der Beratungsstellen sowie die geförderten Vollzeitstellen im Jahr 2012: lfd. Nr. Träger Ort Kreisverwaltung/ Stellen in VollzeitBeratungsstelle Stadtverwaltung äquivalenten 1 Caritas Andernach Kreisverwaltung Mayen-Koblenz 0,93 2 Caritas Bad Kreuznach Kreisverwaltung Bad Kreuznach 1,72 3 Caritas Bad Neuenahr Kreisverwaltung Ahrweiler 1,64 4 Caritas Bernkastel Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich 0,82 5 Caritas Betzdorf Kreisverwaltung Altenkirchen 1,64 6 Caritas Bingen Kreisverwaltung Mainz-Bingen 1,26 7 Caritas Bitburg Kreisverwaltung Bitburg-Prüm 1,32 8 Caritas Bodenheim Kreisverwaltung Mainz-Bingen 0,84 9 Caritas Boppard Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis 0,82 10 Caritas Cochem Kreisverwaltung Cochem-Zell 1,06 11 Caritas Daun Kreisverwaltung Vulkaneifel 1,19 12 Caritas Idar-Oberstein Kreisverwaltung Birkenfeld 0,41 13 Caritas Kaiserslautern Stadtverwaltung Kaiserslautern 1,22 14 Caritas Lahnstein Kreisverwaltung Rhein-Lahn-Kreis 0,45 15 Caritas Landau Stadtverwaltung Landau 0,89 16 Caritas Ludwigshafen Stadtverwaltung Ludwigshafen 1,60 17 Caritas Mayen Kreisverwaltung Mayen-Koblenz 0,82 18 Caritas Montabaur Kreisverwaltung Westerwaldkreis 1,36 19 Caritas Neustadt Stadtverwaltung Neustadt 0,39 20 Caritas Neuwied Kreisverwaltung Neuwied 1,95 21 Caritas Pirmasens Stadtverwaltung Pirmasens 0,80 22 Caritas Prüm Kreisverwaltung Bitburg-Prüm 0,41 23 Caritas Simmern Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis 0,82 24 Caritas Wittlich Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich 0,82 25 Caritas Worms Stadtverwaltung Worms 1,61 26 Caritas Zweibrücken Stadtverwaltung Zweibrücken 0,39 27 Diakonie Altenkirchen Kreisverwaltung Altenkirchen 2,00 28 Diakonie Alzey Kreisverwaltung Alzey-Worms 1,00 29 Diakonie Bad Bergzabern Kreisverwaltung Südliche Weinstraße 0,25 30 Diakonie Bad Dürkheim Kreisverwaltung Bad Dürkheim 0,75 31 Diakonie Bad Ems Kreisverwaltung Rhein-Lahn-Kreis 0,75 32 Diakonie Bad Kreuznach Kreisverwaltung Bad Kreuznach 2,65 33 Diakonie Frankenthal Stadtverwaltung Frankenthal 1,50 34 Diakonie Germersheim Kreisverwaltung Germersheim 1,25 35 Diakonie Grünstadt Kreisverwaltung Bad Dürkheim 0,75 36 Diakonie Idar-Oberstein Kreisverwaltung Birkenfeld 1,00 37 Diakonie Kaiserslautern Stadtverwaltung Kaiserslautern 1,00 38 Diakonie Kirchheimbolanden Kreisverwaltung Donnersbergkreis 1,75 39 Diakonie Koblenz Stadtverwaltung Koblenz 1,89 40 Diakonie Kusel Kreisverwaltung Kusel 0,50 41 Diakonie Landau Stadtverwaltung Landau 1,00 42 Diakonie Landstuhl Kreisverwaltung Kaiserslautern 0,50 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/2902 lfd. Nr. Träger Ort Kreisverwaltung/ Stellen in VollzeitBeratungsstelle Stadtverwaltung äquivalenten 43 Diakonie Lauterecken Kreisverwaltung Kusel 0,50 44 Diakonie Limburgerhof Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 0,50 45 Diakonie Ludwigshafen Stadtverwaltung Ludwigshafen 2,00 46 Diakonie Mainz Stadtverwaltung Mainz 2,05 47 Diakonie Neustadt Stadtverwaltung Neustadt 2,00 48 Diakonie Neuwied Kreisverwaltung Neuwied 1,45 49 Diakonie Obermoschel Kreisverwaltung Donnersbergkreis 0,25 50 Diakonie Otterbach Kreisverwaltung Kaiserslautern 0,50 51 Diakonie Pirmasens Stadtverwaltung Pirmasens 2,00 52 Diakonie Rockenhausen Kreisverwaltung Donnersbergkreis 0,25 53 Diakonie Simmern Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis 1,00 54 Diakonie Speyer Stadtverwaltung Speyer 2,00 55 Diakonie Trier Stadtverwaltung Trier 2,76 56 Diakonie Westerburg Kreisverwaltung Westerwaldkreis 1,25 57 Diakonie Worms Stadtverwaltung Worms 1,25 58 Diakonie Zweibrücken Stadtverwaltung Zweibrücken 1,25 59 Donum Vitae Bad Neuenahr Kreisverwaltung Ahrweiler 1,00 60 Donum Vitae Bitburg Kreisverwaltung Bitburg-Prüm 1,00 61 Donum Vitae Boppard Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis 1,00 62 Donum Vitae Cochem Kreisverwaltung Cochem-Zell 0,83 63 Donum Vitae Landstuhl Kreisverwaltung Kaiserslautern 1,50 64 Donum Vitae Ludwigshafen Stadtverwaltung Ludwigshafen 1,00 65 Donum Vitae Montabaur Kreisverwaltung Westerwaldkreis 1,00 66 Frauenwürde Lahnstein Kreisverwaltung Rhein-Lahn-Kreis 1,00 67 Frauenwürde Neuwied Kreisverwaltung Neuwied 1,00 68 Profa Gerolstein Kreisverwaltung Vulkaneifel 2,03 69 Profa Hachenburg Kreisverwaltung Westerwaldkreis 2,03 70 Profa Idar-Oberstein Kreisverwaltung Birkenfeld 1,56 71 Profa Kaiserslautern Stadtverwaltung Kaiserslautern 2,88 72 Profa Koblenz Stadtverwaltung Koblenz 4,18 73 Profa Landau Stadtverwaltung Landau 2,67 74 Profa Ludwigshafen Stadtverwaltung Ludwigshafen 3,23 75 Profa Mainz Stadtverwaltung Mainz 6,49 76 Profa Trier Stadtverwaltung Trier 4,16 77 SKF Koblenz Stadtverwaltung Koblenz 1,80 78 SKF Landstuhl Kreisverwaltung Kaiserslautern 1,22 79 SKF Mainz Stadtverwaltung Mainz 2,90 80 SKF Trier Stadtverwaltung Trier 4,89 Gesamt 116,10 Zur Frage 2: Die Zahl der Beratungen bzw. Hilfe suchenden Frauen wurde bisher für Rheinland-Pfalz statistisch nicht einheitlich erfasst. Die Träger dokumentieren in den jährlichen Sachberichten, die als Nachweis für die Verwendung der Fördermittel erstellt werden, ihre Beratungsfälle. Diese wurden bisher allerdings nicht vergleichend ausgewertet. 3 Drucksache 16/2902 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Anhand der vorgelegten Sachberichte wertet das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung derzeit die entsprechenden Angaben für das Jahr 2012 vergleichend aus. Dies wird voraussichtlich Ende des Jahres abgeschlossen sein. Die Träger der Schwangerschafts (konflikt)beratungsstellen werden anschließend noch einmal Gelegenheit haben, zu ihrer spezifischen Situation Stellung zu nehmen. Zur Frage 3: Nach den §§ 3 und 8 des Gesetzes zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten haben die Länder dafür Sorge zu tragen, dass für je 40 000 Einwohnerinnen und Einwohner mindestens eine vollzeitbeschäftigte Beraterin oder ein Berater bzw. eine entsprechende Zahl von Teilzeitbeschäftigten zur Verfügung stehen (Versorgungsschlüssel). Bei rund 4 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern in Rheinland-Pfalz müssten demnach 100 Beratungskräfte eingesetzt werden. Das Land fördert derzeit rund 116 Vollzeitstellen in den Beratungsstellen und liegt damit rund 16 Vollzeitstellen über dem geforderten Mindestschlüssel. Aufgrund notwendiger Konsolidierungsmaßnahmen ist eine bedarfsorientierte Stellenrückführung auf dieses Mindestmaß insbesondere unter Beachtung der Vorgaben der angemessenen Entfernung der Beratungsstelle zum Wohnort der Schwangeren und der weltanschaulichen Pluralität erforderlich. Es ist bislang noch keine Entscheidung getroffen worden, an welcher Stelle eine Rückführung der Förderung erfolgen soll. Die Entscheidung erfolgt in enger Abstimmung mit den Kommunen. Mit den Trägern der Schwangeschafts(konflikt)beratungsstellen wurden bereits mehrere Gespräche geführt. Die Gespräche mit den Kommunen beginnen 2014. Auch die Träger der Schwangerschafts (konflikt)beratungsstellen werden noch einmal Gelegenheit haben, zu ihrer spezifischen Situation Stellung zu nehmen. Zur Frage 4: Die geplanten Neuregelungen im Landesgesetz zur Ausführung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes und anderer Gesetzes sieht ausdrücklich die Kriterien Pluralität und Wohnortnähe vor. Darüber hinaus sollen weitere Bedarfskriterien, wie die Qualität der Beratung und Wirtschaftlichkeit, mit aufgenommen werden. Eine bedarfsgerechte Ausstattung des Landes mit Beratungsstellen – wie es auch der Bundesgesetzgeber fordert – wird damit weiterhin garantiert. Zur Frage 5: Da die Landesregierung bislang noch keine Entscheidung getroffen hat, wo eine Rückführung der Förderung anhand der Kriterien erfolgen soll, kann sie auch keine Auswirkungen für einzelne Träger benennen. Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist es jedoch nicht möglich, im Vorhinein bestimmte Trägergruppen außen vor zu lassen. Die Landesregierung hat bislang nur davon abgesehen, den Träger Frauenwürde bei der Kürzung zu berücksichtigen, da der Träger nur zwei Vollzeitstellen vorhält und eine Kürzung unmittelbar den Träger in seiner Existenz gefährden würde. Vor dem Hintergrund der Sicherstellung eines pluralen Angebots hält die Landesregierung dies nicht für zielführend. Irene Alt Staatsministerin 4