Drucksache 16/2905 23. 10. 2013 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Dr. Axel Wilke (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Unterstützung freier Träger in der sozialen Rechtspflege Die Kleine Anfrage 1929 vom 1. Oktober 2013 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Mit welchen Haushaltsmitteln des Landes hat die Landesregierung im laufenden Doppelhaushalt freie Träger in der sozialen Rechtspflege unterstützt bzw. wird diese noch unterstützen (bitte Empfänger und Betrag angeben)? 2. Wie war dies in den Haushaltsjahren 2009 bis 2011? 3. Plant die Landesregierung eine Änderung bei der Unterstützung freier Träger in der sozialen Rechtspflege? Das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 22. Oktober 2013 wie folgt beantwortet: Freie Träger in der sozialen Rechtspflege erhalten neben den Zuwendungen aus dem Landeshaushalt auch Zuwendungen von den rheinland-pfälzischen Gerichten und Staatsanwaltschaften in Ermittlungs- und Strafsachen sowie in Gnadensachen. Dies vorangestellt, beantworte ich namens der Landesregierung die vorbezeichnete Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Freie Träger in der sozialen Rechtspflege wurden bzw. werden im laufenden Doppelhaushalt aus dem Haushalt des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur (Einzelplan 03), dem Haushalt des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (Einzelplan 05), dem Haushalt des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen (Einzelplan 07) unterstützt. Vor 2012 sind zudem aus dem Haushalt des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie (Einzelplan 06) Zuwendungen gewährt worden. Im Einzelnen sind folgende Beträge ausgezahlt worden bzw. sollen noch ausgezahlt werden: Zuwendungen aus Kapitel 03 02 Titel 684 65 (ISIM): Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 17. Dezember 2013 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode gewährte beabsichtigte Empfänger Zuwendung 2012 Zuwendung 2013 (in EUR) (in EUR) Opfer- und Täterhilfe Rheinhessen e. V., Mainz 111 000 74 000 Pfälzischer Verein für soziale Rechtspflege, Kaiserslautern 37 000 37 000 Verein Bewährungshilfe Koblenz e. V., Koblenz 37 000 74 000 Pfälzischer Verein für soziale Rechtspflege, Landau in der Pfalz 37 000 37 000 Pfälzischer Verein für soziale Rechtspflege, Ludwigshafen 37 000 37 000 Pfälzischer Verein für soziale Rechtspflege, Pirmasens 37 000 37 000 pro familia, Trier 37 000 37 000 Drucksache 16/2905 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zuwendungen aus Kapitel 05 03 Titel 684 01 (MJV): 2 gewährte beabsichtigte Empfänger Zuwendung 2012 Zuwendung 2013 (in EUR) (in EUR) Probare, Trierer Verein für Straffälligenhilfe e. V., Trier 3 000 0 Soziale Alternativen in der Bewährungshilfe Speyer e. V., Speyer 2 500 2 500 Internationaler Bund Jugendgemeinschaftswerk, Bad Kreuznach 4 500 4 500 Internationaler Bund Mainz Kunst statt Knast, Mainz 7 000 7 000 Internationaler Bund Mainz „Wake Up“, Mainz 2 500 1 500 Förderverein Betreutes Wohnen Zweibrücken, Zweibrücken 2 500 2 500 Pfälzischer Verband für soziale Rechtspflege e. V., Zweibrücken 49 500 54 500 Verein für Jugend und Sozialarbeit Budenheim e. V., Budenheim 2 500 2 500 Verein Bewährungshilfe Koblenz e. V., Koblenz 15 000 15 000 Betreutes Wohnen Pirmasens, Pirmasens 6 700 4 000 Opfer- und Täterhilfe Rheinhessen e. V., Mainz 20 300 25 000 Starthilfe Trier e. V., Trier 6 000 7 500 Strafentlassenenhilfe Frankenthal e. V., Frankenthal 3 000 5 000 Zuwendungen aus Kapitel 07 12 Titel 684 17 (MIFKJF): gewährte beabsichtigte Empfänger Zuwendung 2012 Zuwendung 2013 (in EUR) (in EUR) Pfälzischer Verein für Soziale Rechtspflege Südpfalz e. V. 25 500 25 500 Pfälzischer Verein für Soziale Rechtspflege Zweibrücken e. V. 25 500 25 500 Zu Frage 2: In den Jahren 2009 bis 2011 sind folgende Zuwendungen gewährt worden: Zuwendungen aus Kapitel 03 02 Titel 684 65 (ISIM): Zuwendung Zuwendung Zuwendung Empfänger 2009 2010 2011 (in EUR) (in EUR) (in EUR) Opfer- und Täterhilfe Rheinhessen e. V., Mainz 166 000 166 000 151 766 Pfälzischer Verein für soziale Rechtspflege, Kaiserslautern 35 000 35 000 37 372 Verein Bewährungshilfe Koblenz e. V., Koblenz 35 000 35 000 37 372 Pfälzischer Verein für soziale Rechtspflege, Landau in der Pfalz 35 000 35 000 37 372 Pfälzischer Verein für soziale Rechtspflege, Ludwigshafen 35 000 35 000 37 372 Pfälzischer Verein für soziale Rechtspflege, Pirmasens 35 000 35 000 37 372 pro familia, Trier 35 000 35 000 37 372 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/2905 Zuwendungen aus Kapitel 05 03 Titel 684 01 (MJV): 3 Zuwendung Zuwendung Zuwendung Empfänger 2009 2010 2011 (in EUR) (in EUR) (in EUR) Probare, Trierer Verein für Straffälligenhilfe e. V., Trier 0 3 000 3 000 Soziale Alternativen in der Bewährungshilfe Speyer e. V., Speyer 2 500 2 500 2 500 Internationaler Bund Jugendgemeinschaftswerk, Bad Kreuznach 4 500 4 500 4 500 Internationaler Bund Mainz Kunst statt Knast, Mainz 7 000 7 000 7 500 Internationaler Bund Mainz „Wake Up“, Mainz 3 000 1 500 1 500 Förderverein Betreutes Wohnen Zweibrücken, Zweibrücken 2 000 2 000 2 000 Pfälzischer Verband für soziale Rechtspflege e. V., Zweibrücken 40 000 40 000 54 000 Verein für Jugend und Sozialarbeit Budenheim e. V., Budenheim 2 500 2 500 2 500 Verein Bewährungshilfe Koblenz e. V., Koblenz 15 000 15 000 15 000 Betreutes Wohnen Pirmasens, Pirmasens 3 000 4 000 4 000 Opfer- und Täterhilfe Rheinhessen e. V., Mainz 12 500 13 500 21 500 Starthilfe Trier e. V., Trier 6 000 4 500 6 000 Strafentlassenenhilfe Frankenthal e. V., Frankenthal 2 000 0 2 000 Zuwendungen aus Kapitel 06 12 Titel 684 17 (MASGFF): Zuwendung Zuwendung Zuwendung Empfänger 2009 2010 2011 (in EUR) (in EUR) (in EUR) Pfälzischer Verein für soziale Rechtspflege Südpfalz e. V. 25 000 25 000 25 000 Pfälzischer Verein für soziale Rechtspflege Zweibrücken e. V. 0 5 083 25 000 Zu Frage 3: Die Landesregierung ist aufgrund der gebotenen Haushaltskonsolidierung gehalten, den Landeshaushalt auf Einsparvolumina hin zu prüfen und konkrete Einsparvorschläge zu unterbreiten. Davon kann im Einzelfall auch die Projektförderung betroffen sein. Nach der Regierungsvorlage für den Doppelhaushalt 2014/2015 sind bei Kapitel 03 02 Titel 684 65 Einsparungen von 70 000 Euro je Haushaltsjahr vorgesehen. Entsprechende Kürzungen sollen bei den Täterarbeitseinrichtungen vorgenommen werden. Die Haushaltsberatungen sind allerdings noch nicht abgeschlossen, insofern ist eine abschließende Aussage über mögliche Kürzungen dieser Förderung nicht möglich. Bei Kapitel 05 03 Titel 684 01 ist in der Regierungsvorlage für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 jeweils ein Beitrag von 125 000 Euro und somit gegenüber den Vorjahren eine Ansatzverminderung um jeweils 5 000 Euro vorgesehen. Damit kann die Förderung voraussichtlich nahezu im bisherigen Umfang fortgeführt werden. Bei Kapitel 07 12 Titel 684 17 ist eine Einsparung von 800 Euro im Unterschied zum laufenden Haushalt vorgesehen. Diese geringe Einsparung wird sich aber voraussichtlich nicht auf die Förderung der genannten Träger auswirken. Jochen Hartloff Staatsminister