Drucksache 16/2910 28. 10. 2013 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Ulrich Steinbach (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Corporate Governance Kodex für städtische Gesellschaften Die Kleine Anfrage 1946 vom 10. Oktober 2013 hat folgenden Wortlaut: Im April 2013 verabschiedete der Stadtrat der Landeshauptstadt Mainz einen Corporate Governance Kodex (CGK) als neuen Standard und Maßstab in den städtischen Gesellschaften und Beteiligungen. Sie folgt damit Vorreitern in zahlreichen anderen Städten in Deutschland und der Entwicklung auf Bundesebene. Sinn und Zweck eines solchen Regelwerks ist es, die Unternehmensführung und -überwachung transparent und nachvollziehbar zu gestalten. Gleichzeitig sollen politische Steuerungsmöglichkeiten gegenüber den Gesellschaften erhalten bleiben, damit öffentliche Belange stärker berücksichtigt und verantwortungsvoll ausgeführt werden können. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Welche rheinland-pfälzischen Kommunen, insbesondere Landkreise, kreisfreie Städte und große kreisangehörige Städte verfü- gen nach Kenntnis der Landesregierung bereits über einen CGK für ihre städtischen Gesellschaften oder entwickeln einen solchen? 2. Wie bewertet die Landesregierung die Etablierung, Festlegung und Verankerung auf einen CGK für kommunale Gesellschaften und wie begründet sie ihre Auffassung? 3. Beabsichtigt die Landesregierung, Kommunen darin zu unterstützen, einen CGK für ihre städtischen Gesellschaften zu erarbeiten und zu verabschieden? 4. Wenn ja, in welcher Weise? 5. Welche zentralen Punkte sollten nach Auffassung der Landesregierung in einem CGK geregelt sein und in welcher Weise? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 24. Oktober 2013 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Der Landesregierung liegen hierüber keine Erkenntnisse vor. Zu Frage 2: Nach Auffassung der Landesregierung sollte es den kommunalen Gebietskörper schaften aufgrund ihres verfassungsrechtlich garantierten Selbstverwaltungsrechts überlassen bleiben zu entscheiden, ob sie für die Verwaltung ihrer Unternehmen ei nen Corporate Governance Kodex beschließen. Eine diesbezügliche Entscheidung wird maßgeblich von dem Umfang ihrer kommunalen Unternehmen abhängig sein. Zu den Fragen 3, 4 und 5: Das Thema Corporate Governance Kodex wurde von kommunaler Seite bislang nicht an die Landesregierung herangetragen. Insoweit sieht sie im Moment noch keinen Beratungsbedarf. Aufgrund des fehlenden Beratungsbedarfs und der Zuständigkeit der kommunalen Gebietskörperschaften wurden bislang auch keine inhaltlichen Vorstellungen entwickelt. Roger Lewentz Staatsminister Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 29. November 2013 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode