Drucksache 16/2914 28. 10. 2013 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Dr. Axel Wilke (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Anwaltliche Beratungsstellen Die Kleine Anfrage 1937 vom 2. Oktober 2013 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele anwaltliche Beratungsstellen gibt es derzeit in Rheinland-Pfalz? 2. Wie viele Bürgerinnen und Bürger haben diese bisher in Anspruch genommen (bitte nach den einzelnen Beratungsstellen ge- trennt darstellen) und mit welchem Ergebnis? 3. Welche Kosten sind dem Land bisher dafür entstanden? 4. Welche vergleichbaren Einrichtungen/Angebote gibt es in anderen Bundesländern? 5. Plant die Landesregierung eine Ausweitung des derzeit bestehenden Beratungsnetzes? 6. Welche Haushaltsmittel sind für dieses Angebot im Entwurf des Doppelhaushalts 2014/2015 vorgesehen? Das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 28. Oktober 2013 wie folgt beantwortet: In vielen Fragen des täglichen Lebens ist die Hilfe rechtskundiger Personen erforderlich. Finanziell bedürftigen Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht der Staat die Inanspruchnahme dieser Hilfe durch die Übernahme der hierfür anfallenden Kosten nach dem Beratungshilfegesetz . Bisher haben die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte die Beratungshilfe ausschließlich in ihren Kanzleiräumen erteilt. Für viele mittellose Rechtssuchende, insbesondere für Jugendliche, besteht aber eine gewisse Hemmschwelle, eine Rechtsanwaltskanzlei aufzusuchen. Diese Hemmschwelle soll durch die anwaltlichen Beratungsstellen abgebaut werden. Sie ist erfahrungsgemäß bei öffentlichen Einrichtungen (z. B. Gerichten oder Häusern des Jugendrechts) geringer. Deshalb hat die rheinland-pfälzische Justiz zunächst an fünf Standorten, nämlich bei den Amtsgerichten Pirmasens und Bad Kreuznach sowie in den Häusern des Jugendrechts in Kaiserslautern , Ludwigshafen am Rhein und Mainz, anwaltliche Beratungsstellen eingerichtet. Die anwaltlichen Beratungsstellen sind öffentliche Einrichtungen. Mittellose Bürgerinnen und Bürgern, die ein rechtliches Problem haben, erhalten dort eine schnelle, unbürokratische und kostenlose Beratung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt. Kooperationspartner der Justiz sind die örtlichen Anwaltsvereine. Sie bieten die Beratung grundsätzlich einmal wöchentlich an. Auch die beiden rheinland-pfälzischen Rechtsanwaltskammern unterstützen das Projekt. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die im Betreff bezeichnete Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: In Rheinland-Pfalz sind anwaltliche Beratungsstellen an fünf Standorten eingerichtet. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 4. Dezember 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/2914 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 2: Nach den hier vorliegenden Mitteilungen unserer Kooperationspartner haben bisher insgesamt etwa 1 772 Bürgerinnen und Bürger die anwaltlichen Beratungsstellen in Anspruch genommen. Beratungsstelle Anzahl der Rechtssuchenden Pirmasens 357 Bad Kreuznach 553 Mainz 455 Kaiserslautern 90 Ludwigshafen 317 Diese Zahlen beruhen auf den Angaben unserer Kooperationspartner, nicht auf eigenen Erhebungen. Die tatsächliche Zahl der Beratungen dürfte noch etwas höher liegen, da unsere Kooperationspartner ihre statistischen Erfassungen üblicherweise gesammelt für einige Monate vorlegen und einige dieser Berichte über die jüngere Vergangenheit noch ausstehen. Mit welchem Ergebnis die Beratungen im Einzelnen endeten, lässt sich bei der Vielzahl der Fälle mit vertretbarem Aufwand nicht beantworten. Nach den hier vorliegenden Mitteilungen unserer Kooperationspartner konnten jedoch nahezu 40 Prozent der Beratungsfälle unmittelbar in den anwaltlichen Beratungsstellen einer endgültigen Erledigung zugeführt werden. In etwa 30 Prozent der Fälle war die Einschaltung einer spezialisierten Rechtsanwältin bzw. eines spezialisierten Rechtsanwalts erforderlich. Bei weiteren rund 22 Prozent war ein Abschluss der Beratung aus anderen Gründen nicht möglich. Zu Frage 3: Dem Land Rheinland-Pfalz sind bislang Kosten in einer Gesamthöhe von 48 238 Euro entstanden. Zu Frage 4: Entsprechende Beratungsstellen existieren in Bremen, Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen. In Baden-Württemberg werden anwaltliche Beratungsstellen von örtlichen Anwaltvereinen unterhalten. Zu Frage 5: Die Ausweitung des Angebots an anwaltlichen Beratungsstellen wird fortlaufend geprüft. Da die Kooperation mit der Anwaltschaft vor Ort notwendig ist, führen wir Gespräche über mögliche Ausweitungen in weiteren LG-Bezirken. Zu Frage 6: Die Vergütungen der Rechtsanwälte in den Anwaltlichen Beratungsstellen werden aus den Mitteln bei Kapitel 05 03 Titel 539 01 (Vergütung für Rechtsanwälte nach dem Beratungshilfegesetz) gezahlt. Die Regierungsvorlage für den Doppelhaushalt 2014/2015 sieht bei dieser Haushaltsstelle für jedes Jahr einen Ansatz von 3 927 000 Euro vor. Jochen Hartloff Staatsminister