Drucksache 16/2922 30. 10. 2013 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Stephanie Nabinger und Nicole Müller-Orth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Radioaktive Belastung von Wildschweinen im Hochwald und Pfälzer Wald Die Kleine Anfrage 1952 vom 16. Oktober 2013 hat folgenden Wortlaut: Mehr als 27 Jahre nach der Atomkatastrophe von Tschernobyl sind noch immer viele Wildschweine im Südwesten stark radioaktiv belastet. Messungen in Bayern und Baden-Württemberg haben ergeben, dass erlegte Tiere deutlich erhöhte Cäsium-137-Gehalte aufwiesen. Vor diesem Hintergrund wird die Landesregierung um Beantwortung gebeten: 1. Wurden im vergangenen Jagdjahr auch Daten zur radioaktiven Belastung von Wildschweinen in Rheinland-Pfalz erhoben? 2. Bei wie vielen der untersuchten Wildschweinen war der Grenzwert von 600 Becquerel pro Kilogramm Fleisch (Bq/kg) über- schritten? 3. Was ist der höchste Wert an Becquerel Radiocäsium pro Kilogramm (Bq/kg), der bei den Untersuchungen festgestellt wurde? 4. Wurden auch Stichproben außerhalb dieser Reviere genommen? 5. Wenn ja, gab es auch dort Beanstandungen? 6. Welche Maßnahmen gibt es um sicherzustellen, dass kein Fleisch mit überhöhten Werten in den Verzehr gelangt? Das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 25. Oktober 2013 wie folgt beantwortet: Namens der Landesregierung beantworte ich die vorbezeichnete Kleine Anfrage wie folgt. Im Übrigen wird auch auf die beigefügte Pressemeldung des LUA vom 2. September 2013 verwiesen. Zu Frage 1: Ja. Zu Frage 2: Bei 203 Proben war der Grenzwert von 600 Bq/kg überschritten. Zu Frage 3: Die höchste gemessene Aktivität an Radiocäsium lag bei 4 973 Bq/kg. Zu Frage 4: Ja. Zu Frage 5: Ja, eine Probe lag oberhalb des Grenzwertes von 600 Bq/kg. Das betroffene Wildschwein wurde – ebenso wie alle anderen, bei denen eine Überschreitung des Grenzwertes festgestellt wurde – nicht in Verkehr gebracht. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 20. Dezember 2013 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/2922 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 6: Um sicherzustellen, dass kein Wildfleisch mit überhöhten Radiocäsiumgehalten an Verbraucherinnen und Verbraucher abgegeben wird, wurde in Rheinland-Pfalz folgendes Untersuchungskonzept für Schwarzwild etabliert: Das rheinland-pfälzische Überwachungsprogramm besteht aus drei Teilen: 1. Eigenkontrolluntersuchungen aller Tiere aus den festgelegten Untersuchungsgebieten, die in Verkehr gebracht werden sollen, seitens der Jäger in ihrer Funktion als Lebensmittelunternehmer (Untersuchung in den dezentralen Messstellen). 2. Landesweites amtliches Monitoring von erlegten Tieren außerhalb der festgelegten Untersuchungsgebiete mit Probenahme durch die Forstämter und kostenloser Untersuchung im LUA. 3. Stichprobenuntersuchungen im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung auf nachgeordneten Vertriebsstufen (z. B. Schwarzwildproben aus Gastronomiebetrieben und Metzgereien). Jochen Hartloff Staatsminister 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/2922 3 Anlage